Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Auf Thema antworten

[QUOTE="Dalmatiner, post: 4314027, member: 120632"]

Das wäre schön wenns so wäre. Die Kosten des Umgangs trägt der Umgangsberechrigte, egal was es kostet. Das bedeutet, dass man weder Fahrtkosten noch Ernährung des Kindes noch erhöhte Mietkosten geltend machen kann. Und das gilt auch dann, wenn man 3  Kinder hat, und diese an 3 von 7 Tagen beim Umgangsberechtigten sind. Ohne paritätisches Wechselmodell stellt das Familiengericht immer stumpf fest, das die Kinder einen Bedarf von 0€ haben wenn sie beim Umgangsberechtigten sind.


Der Unterhaltsberechtigre Elternteil ist auch nicht verpflichtet, vom gezahlten Unterhalt dem anderen Elternteil was abzugeben.


Die Regeln sind männerfeindlich und kindeswohlgefährdend, aber Fakt. Sie spiegeln das Weltbild der Erfinder der Düsseldorfer Tabelle wieder- Rheinländische Katholiken. Diese Tabelle ist offiziell die Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Unterhalt.

[/QUOTE]

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


    Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.

    Anzeige (2)

    Oben