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[QUOTE="Gelöscht 126540, post: 4314320"]

Das wäre schön. Leider reicht der Unterhalt trotz Erhöhung lange nicht aus alle Kosten des Kindes zu decken. Der betreuuende Elternteil darf also auch draufzahlen. Ganz so einfach ist es dann doch nicht.

Und es ist ja auch keine Unterteilung in Betreuer und Geldzahler vorgeschrieben. Man kann sich die Betreuung ja auch 50/50 aufteilen. Also gleichberechtigt. Männerfeindlichkeit kann ich da nicht erkennen.

[/QUOTE]

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