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[QUOTE="Shorn, post: 4315291, member: 120093"]

Unterhaltszahlungen werden auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle berechnet die Höhe variiert nach der Einkommenshöhe.


Wenn du keine Steuererklärung gemacht hast wurdest du geschätzt wie jeder andere. der daraus resultierende Betrag (einkommen ist dann die Grundlage zur Berechnung künftiger Unterhalszahlungen bzw. deren Höhe.


Das du keine Steuererklärung gemacht hat wird man das FA anrufen und sich die Höhe des zu versteuernden Einkommens festzustellen. Du selber musst da eigentlich nichts machen.

[/QUOTE]

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