Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Auf Thema antworten

[QUOTE="Dalmatiner, post: 4315630, member: 120632"]

Es gibt seit 10 Jahren Entwürfe wie das geändert werden soll. Dafür muss man aber das Umgangs- UND das Unterhaltsrecht reformieren. Daran scheitert es immer.


Immer kurz bevor was geändert werden soll komnt einer und sagt, die Kinderpsychologen haben Bedenlen wenn das Kind 2 Wohnorte hat. Die Steigerung ist, daß Studien aus dem Hut gezaubert werden die behaupten, mehr Umgang für die Väter bedeute mehr häusliche Gewalt.


Dabei ist der Fall eigentlich klar. Die Eltern betreuen und erziehen ihr Kind auch nach einer Trennung gemeinsam. Jeder zahlt nur für die Zeit, in der er das Kind nicht betreut. In der Folge erhöhen sich auch die Unterhaltssätze, eben weil z.B. Wohnkosten fürs Kind doppelt anfallen. Und das geht auch, weil ja 2 Verdiener da sind.

Alleinerziehende, die es ja weiter gibt, erhalten auch diesen erhöhten Satz, quasi als Belohnung. Und der Unterhaltsvorschuss muss dem Zahlbetrag des  Mindestunterhalt entsprechen. Jetzt wird das Kindergeld ja voll angerechnet, während es beim Unterhalt nur die Hälfte ist.

[/QUOTE]

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


    Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.

    Anzeige (2)

    Oben