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Unterhaltszahlungen

I

Ingo

Gast
Hallo

Ich bekam im Juli 2001 bei einer Herzkathederuntersuchung einen Schlaganfall und sitze sitze seit dieser Zeit im Rollstuhl. Vor meinem Schlaganfall war ich verheiratet und habe aus dieser Ehe zwei Kinder. Ich hatte eine gute Stelle im öffentl. Dienst inder ich 16 Jahre tätig war. Nun ist meine Ehe (16 Jahre) geschieden worden und ich lebe in einem Pflegeheim. Da ich aber sehr selbstständig bin war mein Bestreben immer eine eigene rollstuhlgerechte Wohnung zu beziehen. Nun habe ich die Möglichkeit (Ende 2005) doch würde ich dann keine Sozialhilfe und kein Wohngeld mehr bekommen. Das ist ja sehr schön, aber wenn keine Sozialhilfe mehr bezogen wird bin ich unterhaltspflichtig. Das kann ich aber finanziell nicht weil enorme Kosten (ambul. Pflegedienst, Mittagessen, Putzfrau etc.) auf mich zukommen. Wer kann mir in dieser Situation (evtl. in gleicher Lage gewesen) weiterhelfen und an wen muß ich mich wegen der Höhe der Unterhaltszahlungen wenden?
 
M

mykene

Gast
Hallo,

also die Schilderung ist nicht sehr eindeutig. Wie ist das denn mit der eigenen rollstuhlgerechten Wohnung. Ist das eine Eigentumswohnung? Und warum gibt es dann keine Sozialhilfe und Wohngeld mehr? Weil dadurch vorhandene finanzielle Mittel offengelegt sind??
Also hinsichtlich der Klärung der Höhe der Unterhaltszahlungen für die Kinder bemisst sich das an der Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Die Finanzlage = Einkünfte/Invaliditätsrente/Krankengeld etc. muss offengelegt werden, das kann auch evtll. vor Gericht passieren. Natürlich finden bei der Berechnung der Unterhaltsleistungen die Pflegekosten, die man ja anhand der ärztlich attestierten Pflegestufe belegen kann, Berücksichtigung.
Ich würde mir für exaktere Angaben mal bei einem Fachmann = Anwalt für Familienrecht beraten lassen.

gruß
mykene
 

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