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unterstützung bei erster Wohnung?

H

Hazel

Gast
Hallo ihr!

Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen? Ich werde im November 18 und denke im Moment darüber nach von zuhause auszuziehen, allerdings könnte ich das alleine nicht finanzieren, da ich noch zur schule gehe und es hier in der Gegend fast unmöglich ist nen vernünftigen Nebenjob zu kriegen ( nichtmal in den Ferien regale einräumen etc.). Meine Eltern werden mich nicht unterstützen können, denn meine Mutter bezieht Alg 2 und bei meinem Vater siehts auch nicht wesentlich besser aus. Aber dies sind doch trotzdem noch Unterhaltsverpflichtet, oder?

mein Vater meinte, das Amt (ja welches denn? und wohin muss ich mich dann wenden? und wann? und brauche ich irgendwelche unterlagen o.Ä.?) zahlt einem auch ne Wohnung oder gibt zuschüsse, wenn man noch zur Schule geht. Er war sich nicht sicher, wie viel und ob das von der Größe der Wohnung abhängt?!

Also meine Frage: Was steht einem an finanziellen Leistungen zu, wenn man noch zur Schule geht, die Erziehungsberechtigten finaziell ganz schön im Eimer und geschieden sind und wenn man sonst keine nebeneinkünfte hat?

Außerdem würde ich gerne wissen, was man bei einer eigenen Wohnung alles sonst noch beachten muss. Könnt ihr mir Tipps geben?
 
C

Carli

Gast
Solange du unter 25 Jahren oder ohne abgeschlossene Ausbildung bist und die Möglichkeit hast bei den Eltern zu wohnen, wird dir das Amt (richtigerweise) keine Wohnung finanzieren.

Es ist korrekt, dass deine Eltern dir noch gesteigert unterhaltspflichtig sind. Dies kann jedoch auch mit Naturalunterhalt (Kost und Logis in eigenen Heim) erfolgen und muss nicht "bar" sein.

Ich persönlich finde nicht, dass man als 18-jährige Schülerin ohne Einkommen eine eigene Wohnung vom Staat (also von unseren Steuergeldern) finanziert bekommen sollte. Das hat locker noch ein paar Jährchen Zeit. Ich bin auch erst nach der Ausbildung, als ich es mir leisten konnte, zu Hause ausgezogen. ;-)
 

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