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Untersuchung für Verbeamtung auf Widerruf

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Gast

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Hallo,

ich hoffe jemand von euch kennt sich mit der Untersuchung für Beamte aus. Ich habe mich beim Zoll beworben. Noch habe ich keine Einstellungstests gemacht o.ä. aber trotzdem habe ich aus akuten Gründen eine Frage bezüglich der Untersuchung beim Amtsarzt für die Verbeamtung auf Widerruf.

Zurzeit muss ich mich wegen einer depressiven Verstimmung behandeln lasse. Ich hoffe natürlich, dass das alles bald wieder vorbei ist aber wie dem auch sei... Angenommen ich werde beim Zoll genommen und werde vom Amtsarzt untersucht. Nun muss ich ja auch psychologische Krankheiten angeben. Wenn ich nun eine Behandlung wegen meiner Depression angebe führt das automatisch zum Ausschluss oder hat man noch Chancen? Ich lese im Internet zumindest beides. Vielleicht hat ja jemand fundierte Kenntnisse...

Danke
 
Das können wir nicht wissen, wie da entschieden wird, ,ist eben von vielen Faktoren abhängig.
Hast du das schon in der Bewerbung angeben?
Der Ermessensspielraum ist groß, die Unsicherheit auch
Der Staat will sehr genau wissen, mit wem er einen Vertrag auf Lebenszeit schließt.
Der Amtsarzt wiederum kann sie um eine Schweigepflichtentbindung bitten und dann Krankenkassen, Ärzte und Therapeuten kontaktieren.
Da bleibt dann nichts geheim.
Eine Depression hingegen, vor allem eine einzelne Episode, muss kein Hindernis sein.
Und eigentlich spricht es ja für jemanden, wenn er oder sie eine Therapie gemacht hat.
Ähnlich wie bei Versicherungen gilt auch bei der Verbeamtung: Therapien nicht verschweigen.
Wenn das herauskommt, kann es im Extremfall zur Entlassung führen.
 
Grundsätzlich sind die Einstellungsuntersuchungen nicht besonders hart. Wiegen, Sehtest, Zettel zur medizinischen Vorgeschichte ausfüllen etc.

Es ist auch keineswegs so, dass Menschen wegen kleiner Probleme (zb leichtes Übergewicht) nicht genommen würden. Wirklich eng wird des imho nur bei Vorerkrankungen, die es absehbar machen, dass man dauerhaft und langfristig ausfällt. Die Kosten muss der öffentliche Arbeitgeber nämlich dann lebenslang tragen.

Ich bin mir sicher, dass Depressionen nicht pauschal zum Ausschluss führen, aber ich kenne nicht die Art und Stärke bzw kenne mich generell nicht mit Depressionen aus.

Richtig ist, was Gast sagt: Wenn du sowas verschweigst kann dich das später einholen. Dann kann die Beihilfe dir die Krankenkosten verweigern oder im schlimmsten Fall könnte auch eine Entlassung drohen.
 
Also in der Bewerbung habe ich nichts angegeben (weiß garnicht mehr ob das gefragt wurde). Aber wie auch immer die Depression ist bei mir auch später aufgetaucht. Anstellung wäre ja auch erst zum August nächsten Jahres. Bis zur Untersuchung würde noch einige Zeit vergehen
 
Also in der Bewerbung habe ich nichts angegeben (weiß garnicht mehr ob das gefragt wurde). Aber wie auch immer die Depression ist bei mir auch später aufgetaucht. Anstellung wäre ja auch erst zum August nächsten Jahres. Bis zur Untersuchung würde noch einige Zeit vergehen

Die wollen die gesamte Krankengeschichte wissen, also auch wenn es noch etwas hin ist, wirst du es angeben müssen.
Ansich liegt es im Ermessensspielraum des Amtsarztes, ob es ein Problem ist. Außerdem wird natürlich auch auf die zukünftige Position geschaut, so ist die Beurteilung für Polizisten strenger, als für Leute, die im Büro sitzen. Leider weiß ich nicht, wie das beim Zoll ist, dass ist ja eher so ein Zwischending.
Der Amtsarzt wird vermutlich einen Bericht von deinem behandelnden Therapeuten haben wollen.

Mach dir am besten nicht zu viel Sorgen, sondern schließe deine Therapie erfolgreich ab und lies am besten NICHT die Berichte im Internet! Meistens ist es beim Amtsarzt entspannter, als man vorher gedacht hat 🙂
 
Ok ich kann es ja nun auch erstmal nicht ändern. Hoffe, dass Amtsärzte eine erfolgreiche Behandlung auch würdigen.
 
Also ich würde mir an deiner Stelle keinen Kopf deswegen machen. Ich bin Beamter in einer der größten Städte Deutschlands und wurde zum TÜV (kein Scherz) geschickt um untersucht zu werden.

Das ganze war eine 5-minütige Farce, da ist jeder Arzt der dich auf eine Erkältung untersucht gründlicher. Das ging nicht nur mir so, sondern war bei meinen Kolleginnen und Kollegen in meinem Jahrgang nicht groß anders. Ich muss zugeben, dass ich ein wenig enttäuscht war keine Plakette auf die Stirn geklebt zu kriegen, das ist aber das einzige was mit negativ in Erinerung geblieben ist 😉

So als Eckdaten zu mir: Übergewicht, Herzrythmusstörungen, Kurzsichtig, gelenkig wie eine Eisenbahnschiene, Asthma und eine Ausdauer wie mein Großvater (der seit drei Jahren tot ist). Gab von Seiten des TÜV nix zu meckern. Zugegebenermaßen war das für eine Bürotätigkeit, aber trotzdem solltest du dir keine Sorgen machen 🙂
 
Als Zöllner ist man auch befähigt Waffenträger zu sein....selbst wenn man hinterher nur Innendienst macht. Wer mit Schusswaffe rumläuft, sollte nicht depressiv sein.

Bei mir gabs eine ähnliche Ausgangslage. An Deiner Stelle - nur als Tipp - würde ich schauen, dass Du Deine aktuelle Behandlung schnellstmöglichst als vollständig geheilt beendest. Dann machst Du Amtsarzt, wirst hoffentlich eingestellt...und nimmst danach die Behandlung wieder auf oder beginnst neu. Wenn das nicht geht, dann musst Du das wenigstens gut "verkaufen".

Wichtig ist, weshalb man sich behandeln lässt. Es ist ein riesiger Unterschied, ob man gerade aktuell eine Krise hat, weil der beste Freund Suizid verübt hat oder ob man "einfach so" Depressionen hat.

Du musst da aufpassen, das ist kein Selbstläufer.
 
Vorweg: das ist Auslegungssache aber kein grundsätzlicher Ausscheidungsgrund. Egal ob Polizei, Bundespolizei oder Zoll musst du für deine Bewerbung einen ärztlichen Fragebogen ausfüllen in dem nicht nur nach aktuellen Erkrankungen gefragt wird sondern auch nach zurückliegenden. Da du deine Bewerbung bereits eingereicht hast, schau nochmal schnellstmöglich nach ob die Frage wirklich nicht gestellt wurde denn belügen lassen sich die Behörden nicht gerne und raus kommt das in jedem Fall. Wenn du die Frage ausgelassen hast, wende dich gleich am Montag an einen Einstellungsberater aber halte eventuell vorab Rücksprache mit deinem behandelndem Psychologen.

Ich habe selbst keine Erfahrungen mit solchen Fällen, es ist aber nichts verwerfliches und wenn dein Arzt dem Amtsarzt bestätigen kann dass auf "geheilt" bist oder zumindest auf einem sehr guten Weg der Besserung bist und keine Gefahr besteht, dass du rückfällig wirst, sollte nichts dagegen sprechen.
 

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