Frohes neues Jahr
Man lernt ja nie aus:/
Ich bin zum 31.12.24 gekündigt wurden und war davor leider ein paar Tage in mein Urlaub krank geworden.
Das hatte zur Folge: das ich eine Urlaubsabgeltung erhalten habe.
= um eine doppelt Bezahlung Arbeitslosengeld zu vermeiden, ruht deshalb mein Arbeitslosengeld.
Ab 01.01.25 für den Zeitraum.
Wie sieht das nun der Krankenversicherung ab 01.01.25 aus?
Anscheinend:
Gibt es wohl ein Monat Nachversicherung also bis 31.01.25 in der GKV.
>>>aber wiederum nicht wenn man verheiratet ist?
> Agentur für Arbeit ist auch nicht zuständig
Wie genau ist die Sachlage?
Problem 1:
Ich war 5 Tage in meinem Urlaub krank... Arbeitgeber hat aber 8 Tage bezahlt (urlaubsabgeltung).....
Dadurch steht jetzt erst zum 13.01.25 ein Arbeitslosengeld Anspruch.
Ich vermute der alt Arbeitgeber wird die 3 Tage zu viel bezahlt zurückfordern (bzw verrechnen mit der Abfindung)
Und ich darf irgendwie die 3 Tage bestimmt bei Arbeitslosengeld nach tragen*vermutlich *
PROBELM:
Die Krankenversicherung, weil ich 2 Termine habe im Januar wegen Weisheitszähne(OP)
Das will ich natürlich nicht selber zahlen.
Wer kennt sich aus?
Ich versuche das am 02.01.25 zwar zu klären.
Aber so wie ich das vermute erreicht man da keinen.....
Man lernt ja nie aus:/
Ich bin zum 31.12.24 gekündigt wurden und war davor leider ein paar Tage in mein Urlaub krank geworden.
Das hatte zur Folge: das ich eine Urlaubsabgeltung erhalten habe.
= um eine doppelt Bezahlung Arbeitslosengeld zu vermeiden, ruht deshalb mein Arbeitslosengeld.
Ab 01.01.25 für den Zeitraum.
Wie sieht das nun der Krankenversicherung ab 01.01.25 aus?
Anscheinend:
Gibt es wohl ein Monat Nachversicherung also bis 31.01.25 in der GKV.
>>>aber wiederum nicht wenn man verheiratet ist?
> Agentur für Arbeit ist auch nicht zuständig
Wie genau ist die Sachlage?
Problem 1:
Ich war 5 Tage in meinem Urlaub krank... Arbeitgeber hat aber 8 Tage bezahlt (urlaubsabgeltung).....
Dadurch steht jetzt erst zum 13.01.25 ein Arbeitslosengeld Anspruch.
Ich vermute der alt Arbeitgeber wird die 3 Tage zu viel bezahlt zurückfordern (bzw verrechnen mit der Abfindung)
Und ich darf irgendwie die 3 Tage bestimmt bei Arbeitslosengeld nach tragen*vermutlich *
PROBELM:
Die Krankenversicherung, weil ich 2 Termine habe im Januar wegen Weisheitszähne(OP)
Das will ich natürlich nicht selber zahlen.
Wer kennt sich aus?
Ich versuche das am 02.01.25 zwar zu klären.
Aber so wie ich das vermute erreicht man da keinen.....