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Urlaubsabgeltung/Arbeitslosengeld/Krankenversicherung?

Hugo

Aktives Mitglied
Frohes neues Jahr :)

Man lernt ja nie aus:/
Ich bin zum 31.12.24 gekündigt wurden und war davor leider ein paar Tage in mein Urlaub krank geworden.

Das hatte zur Folge: das ich eine Urlaubsabgeltung erhalten habe.
= um eine doppelt Bezahlung Arbeitslosengeld zu vermeiden, ruht deshalb mein Arbeitslosengeld.
Ab 01.01.25 für den Zeitraum.

Wie sieht das nun der Krankenversicherung ab 01.01.25 aus?

Anscheinend:
Gibt es wohl ein Monat Nachversicherung also bis 31.01.25 in der GKV.
>>>aber wiederum nicht wenn man verheiratet ist?
> Agentur für Arbeit ist auch nicht zuständig

Wie genau ist die Sachlage?

Problem 1:
Ich war 5 Tage in meinem Urlaub krank... Arbeitgeber hat aber 8 Tage bezahlt (urlaubsabgeltung).....
Dadurch steht jetzt erst zum 13.01.25 ein Arbeitslosengeld Anspruch.

Ich vermute der alt Arbeitgeber wird die 3 Tage zu viel bezahlt zurückfordern (bzw verrechnen mit der Abfindung)
Und ich darf irgendwie die 3 Tage bestimmt bei Arbeitslosengeld nach tragen*vermutlich *


PROBELM:

Die Krankenversicherung, weil ich 2 Termine habe im Januar wegen Weisheitszähne(OP)
Das will ich natürlich nicht selber zahlen.

Wer kennt sich aus?
Ich versuche das am 02.01.25 zwar zu klären.
Aber so wie ich das vermute erreicht man da keinen.....
 

Portion Control

Urgestein
Durch urlaubsabgeltung wohl erst ab 13.01.25
Seit wann verschiebt sich denn die Kündigungfrist?
Dein Austrittsende bleibt doch trotzdem der 31.12.

Urlaubsabgeltung und auch die Abfindung müssten
in der Dezemberabrechnung abgewickelt werden.
Diese hast du doch noch gar nicht?!
Woher weisst du denn jetzt schon das das alles nicht korrekt gemacht wurde?

Und ist etwas nicht richtig, macht man eine Korrekturabrechnung. Aber es ist
doch kein Mitarbeiter länger beschäftigt weil in der Lohnabrechnung etwas
vergessen wurde.

Also ich verstehe leider den Sachverhalt nicht.
 

Hugo

Aktives Mitglied
Seit wann verschiebt sich denn die Kündigungfrist?
Dein Austrittsende bleibt doch trotzdem der 31.12.

Urlaubsabgeltung und auch die Abfindung müssten
in der Dezemberabrechnung abgewickelt werden.
Diese hast du doch noch gar nicht?!
Woher weisst du denn jetzt schon das das alles nicht korrekt gemacht wurde?

Und ist etwas nicht richtig, macht man eine Korrekturabrechnung. Aber es ist
doch kein Mitarbeiter länger beschäftigt weil in der Lohnabrechnung etwas
vergessen wurde.

Also ich verstehe leider den Sachverhalt nicht.

Im schreiben von Arbeitsamt. - arbeitsnachweis
Durch die urlaubsabgeltung> verschiebt sich der Bezug vom Arbeitslosengeld.
(ist seid 2017 wohl Gesetz um doppel Zahlungen zuvermeiden)

Abrechnung Dez, hab ich natürlich = da kann ich online zugreifen.
 

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