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Urlaubsabgeltung

colfield13

Mitglied
Hallo liebes Forum,

Ich brauche ein mal eure Hilfe und Ratschläge - kurz zu Situation:

Ich habe Ende März fristgerecht mein Arbeitsverhältnis zum 30.06. gekündigt. Am 30.06. läuft mein Vertrag aus. Ich habe jetzt noch exakt 10 Urlaubstage übrig, die ich eigentlich für die kommenden zwei Wochen nehmen wollte, ich diese nun allerdings nicht mehr nehmen kann, da ich erkrankt bin. Nun möchte ich gerne NACH Beendigung meines Vertrags meinen Urlaubsanspruch abgelten lassen bzg. eine Urlaubsabgeltung stellen - dies ist ja im begründeten Ausnahmefall (Kündigung bzw. Resturlaub kann aufgrund Krankheit nicht genommen werden ...) möglich und steht mir zu.

Nun zu meinen Fragen:

1. Wann und wie kann ich die Urlaubsabgeltung einreichen? Erst am 30.06.? Oder kann ich diese jetzt auch schon einreichen? Ich vermute ja aber erst am 30.06. Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist datiert bis zum 30.06. und liegt auch elektronisch bereits vor. Und dann die wichtigere Frage: WIE mache ich diese Urlaubsabgeltung deutlich? Reicht in Brief an die Personalverwaltung? Oder doch lieber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und diesen ggf. bitten ein Schreiben einzureichen falls es da Probleme gibt?

2. Ich bekomme für diesen Monat Krankengeld - meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet am 30.06. und dies wird auch dann die letzte AU sein. Kennt sich jemand aus bzgl. Urlaubsabgeltung für den Fall das man sich im Krankengeld befindet? Laut Rechtsprechung: "Eine Urlaubsabgeltung führt nicht zum Ruhen des Krankengelds. Es kommt zu keiner zeitlichen Verschiebung des Krankengelds. Ebenso erfolgt keine Anrechnung der Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld ..." aber hat da jemand konkrete Erfahrung mit?

Danke für eure Hilfe!
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Hallo liebes Forum,

Ich brauche ein mal eure Hilfe und Ratschläge - kurz zu Situation:

Ich habe Ende März fristgerecht mein Arbeitsverhältnis zum 30.06. gekündigt. Am 30.06. läuft mein Vertrag aus. Ich habe jetzt noch exakt 10 Urlaubstage übrig, die ich eigentlich für die kommenden zwei Wochen nehmen wollte, ich diese nun allerdings nicht mehr nehmen kann, da ich erkrankt bin. Nun möchte ich gerne NACH Beendigung meines Vertrags meinen Urlaubsanspruch abgelten lassen bzg. eine Urlaubsabgeltung stellen - dies ist ja im begründeten Ausnahmefall (Kündigung bzw. Resturlaub kann aufgrund Krankheit nicht genommen werden ...) möglich und steht mir zu.

Nun zu meinen Fragen:

1. Wann und wie kann ich die Urlaubsabgeltung einreichen? Erst am 30.06.? Oder kann ich diese jetzt auch schon einreichen? Ich vermute ja aber erst am 30.06. Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist datiert bis zum 30.06. und liegt auch elektronisch bereits vor. Und dann die wichtigere Frage: WIE mache ich diese Urlaubsabgeltung deutlich? Reicht in Brief an die Personalverwaltung? Oder doch lieber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und diesen ggf. bitten ein Schreiben einzureichen falls es da Probleme gibt?

2. Ich bekomme für diesen Monat Krankengeld - meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet am 30.06. und dies wird auch dann die letzte AU sein. Kennt sich jemand aus bzgl. Urlaubsabgeltung für den Fall das man sich im Krankengeld befindet? Laut Rechtsprechung: "Eine Urlaubsabgeltung führt nicht zum Ruhen des Krankengelds. Es kommt zu keiner zeitlichen Verschiebung des Krankengelds. Ebenso erfolgt keine Anrechnung der Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld ..." aber hat da jemand konkrete Erfahrung mit?

Danke für eure Hilfe!
Du brauchst keinen Anwalt!

Schreiben an den Arbeitgeber, da du bis 30.06. AU geschrieben bist und deinen den dir zustehenden Urlaub nicht nehmen konntest, bittest du, den Urlaubsausgleich auf dein Konto xxxxx zu überweisen. Würde ich erst am 01.07. schicken.

Es ist richtig, dass Krankengeld nicht mit Urlaubsabgeltung verrechnet wird.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Der AG muss dir deinen Resturlaub ausbezahlen. Bleibt ja auch gar nichts anderes übrig.

.

 

Bini_46

Mitglied
Der Arbeitgeber zahlt dir den Urlaub aus mit der letzten Lohnabrechnung. Da muss man nichts beantragen. Lohnabrechnung kontrollieren, ist keine Urlaubsabgeltung drauf, dann reklamieren.
 

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