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Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit?

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Hallo Forum,

ich hab da mal eine Frage.
Ich warte seit 03.11.14 in einem Kino und werde zum 15.5 kündigen da ich was neues gefunden hab.
Ich habe im November und Dezember keinen Urlaub genutzt. Probezeit ist eigentlich jetzt im April fällig gewesen, doch da Chef meinte mir nochmal 4 Monate drauf drücken zu müssen (geht schon länger rum das der mich nicht leiden kann), weiß ich nun nicht wie genau das mit dem Urlaub berechnet wird. Vertraglich stehen mir 24 Tage zu. Und wie gesagt, zum 15.5 werde ich dann kündigen. Durch die erweiterte Probezeit hab ich ja weiterhin nur 2 Wochen Kündigungsfrist wenn ich richtig informiert bin. Würde aber natürlich davor gern meinen Urlaub nehmen der mir zusteht.
 
Du hast pro gearbeiteten Monat Anspruch auf zwei Tage Urlaub.

Wenn Du also noch gar keinen genommen hast (Weihnachten?), dann müsstest Du für die Monate November bis April 12 Tage Urlaub bekommen und für Mai noch einen, als insgesamt 13 Tage.
 
Und die müssen auch genehmigt werden? Oder darf Chef auch sagen Nein die Zahl ich aus?
Hatte wie gesagt bisher kein Urlaub
 
Hallo Gast,

da deine Probezeit länger als 6 Monate ist, gilt bereits der allgemeine Kündigungsschutz, d.h. Kündigungsfrist 1 Monat (zumindest bei Kündigung durch AG, bei AN bin ich mir gerade nicht so sicher).

Was den Urlaubsanspruch angeht, so hättest du den Urlaub aus 2014 auch bis 31.12.2014 nehmen müssen, trotz Probezeit. Viele Arbeitgeber lassen den Urlaub aber mit ins neue Jahr nehmen, was allerdings keine Pflicht ist und auch dann hättest du ihn bis 31.03. nehmen müssen. Somit solltest du hier besser mal nachfragen, wie das bei euch geregelt ist. Nur wenn du im alten Jahr keine Möglichkeit hattest, den Urlaub zu nehmen MUSS er ins neue Jahr mitgenommen werden.

Somit beträgt dein tatsächlich gesetzlicher Urlaubsanspruch 9 Tage. Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn du keine Möglichkeit hattest, den Urlaub zu nehmen, weil dir z.B. in der (normalen) Probezeit mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt wurde. Diese gilt bei dir aber nicht mehr, siehe oben, somit müsstest du Gelegenheit haben, diesen Urlaub auch zu nehmen.
 
Stimmt, den Jahreswechsel hab ich total ignoriert! Die vier Tage könnten theoretisch futsch sein.

Nein, Urlaub muss gewährt werden und kann nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers in Zahlung umgewandelt werden.
 
Bei Zeiträumen, in denen sich Bruchteile von Urlaubstagen ergeben, geschieht das nach dem Rundungsprinzip. Also, wenn hier zwei Tage am vollen Monat fehlen, dürfte trotzdem auf zwei Tage aufgerundet werden müssen. § 5 BUrlG Teilurlaub - dejure.org

Es ist richtig, dass die korrekte Benennung der Anzahl von Urlaubstagen abhängig davon ist, ob eine 5- oder eine 6-Tage-Woche vertraglich vereinbart wurde.

Gewähren muss der AG den Urlaub, siehe Link. Außer natürlich den aus dem Vorjahr, je nachdem, was vereinbart wurde. Die Probezeit ist dafür irrelevant. Auch in der Probezeit erwirbt der AN Ansprüche.
 
Ob genehmigt oder nicht, wäre mir ohnehin egal. Notfalls würde ich meine Urlaubstage am Ende abziehen und früher zu Hause bleiben. Nachher wird dieser bei der letzten Lohnabrechnung einfach mal vergessen aus zu zahlen und dann könnte ich sehen wo ich bleibe. Nö, das wäre nix für mich.

Eine Frage die ich mir eben stellte ist, ob der AG die Probezeit verlängern kann. Habe ich noch nie gehört. Aber da sich keiner von euch daran störte, nehme ich an ihr hört das nicht zum ersten mal?

Urlaub verfällt im übrigen nicht so ohne weiteres. In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser zustimmen. Das schafft kaum ein AG durch zu setzen. Notfalls würde dieser vor dem Arbeitsgericht verlieren. Besonders dann, wenn der AN ja erst am Ende des Jahres angefangen hat. In diesem Zusammenhang sind natürlich auch die Klauseln des AV zu beachten. Aber ich bin sicher, der Urlaub würde nicht verfallen wenn es der AN drauf ankommen lassen würde.
 
das mit der 4 wochen kündigungsfrist in einer verlängerten probezeit wusste ich nicht. Wozu ist die denn dann überhaupt gut?
Vertraglich hab ich eine 6 Tages Woche.
Muss ich wohl neuen Arbeitgeber doch bescheidgeben, dass ich erst 1.6 anfangen kann.
 
Hab mich eben mal auf diversen Seiten eingelesen. Das geht gar nicht, so wie ich mir dies bereits auch gedacht habe. Jedenfalls nicht ohne Aufhebungsvertrag oder andere sperenchen. Der AG kann also nicht einseitig bestimmen, die Probezeit zu verlängern. Hätte mich auch gewundert da dies ein komplett neuer Sachverhalt ist, welcher im AV festgehalten werden muss. Und das geht eben nur über Abänderung und somit der Zustimmung von beiden.
 

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