Hallo,
es ist mein erster Job als SHK und ich weiß nicht wie das mit den Urlaubszeiten geregelt ist.
Also in meinem Vertrag steht, dass ich für 40 Stunden monatlich eingeteilt bin und sich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit nach der betrieblichen Einteilung richtet. Ich arbeite in einem kleinen Projekt mit, wo jeder eigentlich immer dann arbeitet, wann es ihm passt und dann haben wir manchmal gemeinsame Treffen und Termine. Aber es ist halt immer unterschiedlich. Ich habe für mich als ungefähre Richtlinie die 10 Stunden pro Woche. Mal arbeite ich diese bereits Montag, Dienstag ab und mal aber auch immer für 1-2 Stunden über die Woche verteilt. Also da habe ich die Freiheiten. Nun weiß ich nur nicht wie das urlaubsrechtlich aussieht. Im Vertrag steht, dass ich Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen habe - ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Zudem habe ich zusätzlich 10 weitere Urlaubstage. Wie rechnet sich das nun? Ich habe gelesen das bei Minijobs das anteilig berechnet wird, je nachdem wie viele Tage man pro Woche arbeitet. Aber das dies bei mir ja unterschiedlich ist? Und würde man eine Woche Urlaub nehmen müssen? Oder könnte ich mir dann 2 Tage Urlaub nehmen, und müsste die restliche Woche trotzdem nicht arbeiten, weil ich die zwei Tage ja evtl. die Stunden gemacht hätte (wobei das ja eben variiert).
Ich wäre sehr dankbar um Rückmeldungen.
es ist mein erster Job als SHK und ich weiß nicht wie das mit den Urlaubszeiten geregelt ist.
Also in meinem Vertrag steht, dass ich für 40 Stunden monatlich eingeteilt bin und sich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit nach der betrieblichen Einteilung richtet. Ich arbeite in einem kleinen Projekt mit, wo jeder eigentlich immer dann arbeitet, wann es ihm passt und dann haben wir manchmal gemeinsame Treffen und Termine. Aber es ist halt immer unterschiedlich. Ich habe für mich als ungefähre Richtlinie die 10 Stunden pro Woche. Mal arbeite ich diese bereits Montag, Dienstag ab und mal aber auch immer für 1-2 Stunden über die Woche verteilt. Also da habe ich die Freiheiten. Nun weiß ich nur nicht wie das urlaubsrechtlich aussieht. Im Vertrag steht, dass ich Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen habe - ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Zudem habe ich zusätzlich 10 weitere Urlaubstage. Wie rechnet sich das nun? Ich habe gelesen das bei Minijobs das anteilig berechnet wird, je nachdem wie viele Tage man pro Woche arbeitet. Aber das dies bei mir ja unterschiedlich ist? Und würde man eine Woche Urlaub nehmen müssen? Oder könnte ich mir dann 2 Tage Urlaub nehmen, und müsste die restliche Woche trotzdem nicht arbeiten, weil ich die zwei Tage ja evtl. die Stunden gemacht hätte (wobei das ja eben variiert).
Ich wäre sehr dankbar um Rückmeldungen.