Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Urlaubsregelung Studentische Hilfskraft

xabroadx

Mitglied
Hallo,

es ist mein erster Job als SHK und ich weiß nicht wie das mit den Urlaubszeiten geregelt ist.
Also in meinem Vertrag steht, dass ich für 40 Stunden monatlich eingeteilt bin und sich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit nach der betrieblichen Einteilung richtet. Ich arbeite in einem kleinen Projekt mit, wo jeder eigentlich immer dann arbeitet, wann es ihm passt und dann haben wir manchmal gemeinsame Treffen und Termine. Aber es ist halt immer unterschiedlich. Ich habe für mich als ungefähre Richtlinie die 10 Stunden pro Woche. Mal arbeite ich diese bereits Montag, Dienstag ab und mal aber auch immer für 1-2 Stunden über die Woche verteilt. Also da habe ich die Freiheiten. Nun weiß ich nur nicht wie das urlaubsrechtlich aussieht. Im Vertrag steht, dass ich Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen habe - ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Zudem habe ich zusätzlich 10 weitere Urlaubstage. Wie rechnet sich das nun? Ich habe gelesen das bei Minijobs das anteilig berechnet wird, je nachdem wie viele Tage man pro Woche arbeitet. Aber das dies bei mir ja unterschiedlich ist? Und würde man eine Woche Urlaub nehmen müssen? Oder könnte ich mir dann 2 Tage Urlaub nehmen, und müsste die restliche Woche trotzdem nicht arbeiten, weil ich die zwei Tage ja evtl. die Stunden gemacht hätte (wobei das ja eben variiert).

Ich wäre sehr dankbar um Rückmeldungen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Es kommt nicht darauf an, an welchen Tagen du tatsächlich arbeitest. Es wird davon ausgegangen, dass du an 5 Tagen in der Woche tätig bist. Entsprechend kannst du 30 Tage Urlaub im Jajr nehmen, natürlich auch einzelne Tage oder wochenweise.

Das heisst, du kannst z.B. Montag und Dienstag Urlaub nehmen, und Mittwoch kannst du wieder arbeiten wenn da was anfällt. Die Urlaubstage werden als Arbeitszeit gewertet und auch so bezahlt. Entsprechend steht im Urlaubsmonat anteilig weniger Arbeitszeit zur Verfügung.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Tatsächlich hat keiner meiner SHK über die Jahre offiziell Urlaub eingereicht,
wir haben besprochen, wann sie gerne möchten etc..,
von einem weiß ich, dass er sich den Urlaub dann nach Vertragsende hat auszahlen lassen, einfach, weil er während der Anstellung aufgrund der Flexibilität keinen Bedarf danach hatte.
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.
Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
H Urlaubsregelung -keine Chance, Termine wahrzunehmen Beruf 46

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


    Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.

    Anzeige (2)

    Oben