Ein Vater meldet einfach sein Kind bei sich an, ohne die Zustimmung
der Mutter!
Beide haben das Sorgerecht.
Die Behörde in Bremen sagt, das ist Rechtens und in Niedersachen sagt die Behörde nur mit Unterschrift des zweiten Erziehungsberechtigten.
Gibt es nicht ein Bundesmeldegesetz? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Was soll die Mutter tun?
der Mutter!
Beide haben das Sorgerecht.
Die Behörde in Bremen sagt, das ist Rechtens und in Niedersachen sagt die Behörde nur mit Unterschrift des zweiten Erziehungsberechtigten.
Gibt es nicht ein Bundesmeldegesetz? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Was soll die Mutter tun?