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Vater zahlt Unterhalt , aber nicht vollständig

schloniboni

Neues Mitglied
Hallo ihr lieben, mein Freund zahlt regelmäßig seinen Unterhalt von 240 Euro. Seine Exfrau hat ihm am WE einen Zettel in die Hand gedrückt wo sie meinte das sie beim Jugendamt war und ihr die Differenz von 240 was der Vater zahlt - zu dem Unterhalt 272 was er zahlen müßte - der letzten 3 Jahre nachzahlen soll. Es gibt für den gemeinsamen Sohn beim Notar einen Unterhaltsytitel, wo beschlossen wurde bei der Trennung das sie keinerlei Anspruch auf Unterhalt hat aber mein Freund für seinen Sohn den Unterhalt zahlen muss, außerdem besagt dieser auch noch das sich beide darum kümmern müssen das der richtige satz ahn Unterhalt gezahlt wird .
Meine Fragen:
Hat sie das Recht ohne Vorlage vom Jugendamt die letzten 3 Lohnzettel von ihm an zu fordern ?
Hat sie das Recht die Differenz ohne genaue Vorlage vom Amt der letzten 3 Jahre zu fordern?
Hat sie das Recht was die Differenz betrifft eine Frist von einem halben Jahr zu setzen?

Bitte nur ehrlich gemeinte Antworten, und für diese schonmal einen großes DANKE🙂

LG
 
Hallo schloniboni,

Hallo ihr lieben, mein Freund zahlt regelmäßig seinen Unterhalt von 240 Euro. Seine Exfrau hat ihm am WE einen Zettel in die Hand gedrückt wo sie meinte das sie beim Jugendamt war und ihr die Differenz von 240 was der Vater zahlt - zu dem Unterhalt 272 was er zahlen müßte - der letzten 3 Jahre nachzahlen soll.

Welche Berechnung wurde hier offengelegt? Wie kann sie einerseits diverse Lohnzettel anfordern und andererseits bereits berechnen, dass er zu wenig bezahlen würde?

Hat sie das Recht ohne Vorlage vom Jugendamt die letzten 3 Lohnzettel von ihm an zu fordern ?
Hat sie das Recht die Differenz ohne genaue Vorlage vom Amt der letzten 3 Jahre zu fordern?
Hat sie das Recht was die Differenz betrifft eine Frist von einem halben Jahr zu setzen?

1) Ja, wenn das Einkommen die letzten 2 Jahre nicht mehr überprüft wurde oder ein berechtigter Verdacht besteht, dass ein erheblicher Einkommenszuwachs stattgefunden hat, sollte man dies tun. Ist auch richtig.

2) Fordern kann sie was sie will, darauf würde ich aber nicht reagieren. Das ist kein Wunschkonzert. Wurde ich niemals für den Differenzbetrag in Verzug gesetzt, besteht kein rechtlicher Anspruch auf Nachzahlung.

3) Entfällt dann ( siehe Punkt 2 )! Dein Freund sollte mit seiner Ex vernünftig sprechen. Die aktuellen Einkommensverhältnisse offenlegen und den Unterhalt neu berechnen. Dann gibt es auch keinen Stress. Einfach mal etwas mehr aufeinander zugehen und weniger mauern, das würde oftmals so einiges erleichtern.
 
vielen lieben dank, ich war mir auch fast sicher , das sie spätere differenzen nicht einfach so fordern kann. er mußte bis zum 6. lebensjahr 199 euro zahlen seit der kleine 6 ist hat er automatisch 240 gezahlt , und sie hat nie was gesagt. ich bin auch der meinung das er das was sie fordert , nicht beachten muss, denn erzählen kann sie viel ....
mal sehen was seine rechtschutz und das jugendamt sagt...
 
Welche Berechnung wurde hier offengelegt? Wie kann sie einerseits diverse Lohnzettel anfordern und andererseits bereits berechnen, dass er zu wenig bezahlen würde?

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das ist ja das was ich auch nicht verstehe , ihr genauer Wortlaut auf dem Zettel war...
"Bis spätestens 31.03.2013möchte ich 3 Kopien von deinen Lohnscheinen haben, um selber nach zu sehen , ob das mit dem Unterhalt für den kleinen stimmt. Fals nicht , muss ich zum Jugendamt gehen und eine Prüfung fordern, die mir aller zwei Jahre zusteht . "

ich meine das oder sowas kann man überall nach lesen , und wenn dann hat auch nur das amt das recht diese an zu fordern, denke ich...

für mich ist sie auch die erste Mutter auf diesen Planeten die da nicht hinterher ist wenn es um Unterhalt geht 😕
 
Hallo ihr lieben, mein Freund zahlt regelmäßig seinen Unterhalt von 240 Euro. Seine Exfrau hat ihm am WE einen Zettel in die Hand gedrückt wo sie meinte das sie beim Jugendamt war und ihr die Differenz von 240 was der Vater zahlt - zu dem Unterhalt 272 was er zahlen müßte - der letzten 3 Jahre nachzahlen soll. Es gibt für den gemeinsamen Sohn beim Notar einen Unterhaltsytitel, wo beschlossen wurde bei der Trennung das sie keinerlei Anspruch auf Unterhalt hat aber mein Freund für seinen Sohn den Unterhalt zahlen muss, außerdem besagt dieser auch noch das sich beide darum kümmern müssen das der richtige satz ahn Unterhalt gezahlt wird .
Meine Fragen:
Hat sie das Recht ohne Vorlage vom Jugendamt die letzten 3 Lohnzettel von ihm an zu fordern ?
Hat sie das Recht die Differenz ohne genaue Vorlage vom Amt der letzten 3 Jahre zu fordern?
Hat sie das Recht was die Differenz betrifft eine Frist von einem halben Jahr zu setzen?

Bitte nur ehrlich gemeinte Antworten, und für diese schonmal einen großes DANKE🙂

LG

Wenn sie dem JA nicht die Klärung der Unterhaltsangelegenheiten übertragen hat, dann hat sie das Recht, Lohnzettel einzufordern. Der Titel wurde ja beim Notar gemacht, also im gegenseitigen Einverständnis, vermute ich mal.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sie im Recht ist, wenn sie eine Differenz - so sie denn tatsächlich bestehen sollte - für einen Zeitraum von drei Jahren nachfordern kann.

An Stelle deines Freundes würde ich mich da mal bei einem Anwalt oder in einer entsprechenden Beratungsstelle schlau machen.
 
Wenn sie dem JA nicht die Klärung der Unterhaltsangelegenheiten übertragen hat, dann hat sie das Recht, Lohnzettel einzufordern. Der Titel wurde ja beim Notar gemacht, also im gegenseitigen Einverständnis, vermute ich mal.

Der nächste Punkt der sich hieraus aber ergibt ist die Frage, ob sie mit 3 Lohnscheinen überhaupt etwas anfangen kann. Da ist weder die Jahressumme erkennbar ( Ergebnis der EST Erklärung fehlt hierfür ), noch kann sie hieraus das bereinigte Nettoeinkommen ablesen.

Entweder prüft das ein Anwalt ( und dann hätte dieser den Lohnnachweis angefordert ) oder die beiden müssen sich zusammen setzen und den korrekten Unterhalt selbst kalkulieren. Aber auch das setzt ein kleinwenig Sachkenntnis voraus.
 

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