A
ArmerWilli
Gast
Liebe Forumsmitglieder,
ich habe bis zum 18.04.2008 einén gastronomischen Betrieb besessen.
Wegen Mietrückständen wurde mir der Pachtvertrag im März 2008 fristlos gekündigt.#
Da ich "nur" ein Dutzend Gläubiger hatte, hat mir die Schuldnerbratung geraten, das Gewerbe abzumelden und die Verbraucherinsolvenz einzuleiten.
Auch nach Verkauf meines Hauses, meiner Lebensversicherung und Übereignung des Gaststätteninventars auf die Brauerei blieben Restschulden von etwa 165.000 Euro.
Ich habe mir, da ich auch noch ein gesichertes Einkommen aus einer Angestelltentätigkeit erhalte, in der Familie und von Freunden insgesamt 50.000 Euro geliehen und die Schuldnerberatung konnte hiermit den im Verbraucherinsolvenzverfahren geforderten aussergerichtlichen Vergleich mit einer 30%-Quote erzielen.
So weit so gut, nun tilge ich monatlich die Darlehen über 50.000 Euro.
Nun hat meine Steuerberaterin die Abschlussbilanz des Gewerbebetriebes erstellt und kommt zu dem Ergebnis, dass mir durch den Schuldenerlass ein Gewinn entstanden sei, auf den ich 20.000 Euro Steuern für das Jahr 2008 nachzahlen müsse.
Hinzu käm noch die anteilige Umsatzsteuer von 5.000 Euro.
Ich möchte mir nicht vorstellen, dass das Sinn und Zweck des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist. Erst schaffe ich mit viel Aufwand und großer Unterstützung den geforderten aussergerichtlichen Vergleich und dann stürzt mich das Finanzamt anschliessend doch in die Insolvenz? Weitere 25000 Euro kann ich nämlich beim besten Willen nicht auftreiben.
Es wäre toll, wenn ich den einen oder anderen sachdienlichen Hinweis zu dieser verzwickten Situation bekommen könnte.
Danke
ArmerWilli
ich habe bis zum 18.04.2008 einén gastronomischen Betrieb besessen.
Wegen Mietrückständen wurde mir der Pachtvertrag im März 2008 fristlos gekündigt.#
Da ich "nur" ein Dutzend Gläubiger hatte, hat mir die Schuldnerbratung geraten, das Gewerbe abzumelden und die Verbraucherinsolvenz einzuleiten.
Auch nach Verkauf meines Hauses, meiner Lebensversicherung und Übereignung des Gaststätteninventars auf die Brauerei blieben Restschulden von etwa 165.000 Euro.
Ich habe mir, da ich auch noch ein gesichertes Einkommen aus einer Angestelltentätigkeit erhalte, in der Familie und von Freunden insgesamt 50.000 Euro geliehen und die Schuldnerberatung konnte hiermit den im Verbraucherinsolvenzverfahren geforderten aussergerichtlichen Vergleich mit einer 30%-Quote erzielen.
So weit so gut, nun tilge ich monatlich die Darlehen über 50.000 Euro.
Nun hat meine Steuerberaterin die Abschlussbilanz des Gewerbebetriebes erstellt und kommt zu dem Ergebnis, dass mir durch den Schuldenerlass ein Gewinn entstanden sei, auf den ich 20.000 Euro Steuern für das Jahr 2008 nachzahlen müsse.
Hinzu käm noch die anteilige Umsatzsteuer von 5.000 Euro.
Ich möchte mir nicht vorstellen, dass das Sinn und Zweck des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist. Erst schaffe ich mit viel Aufwand und großer Unterstützung den geforderten aussergerichtlichen Vergleich und dann stürzt mich das Finanzamt anschliessend doch in die Insolvenz? Weitere 25000 Euro kann ich nämlich beim besten Willen nicht auftreiben.
Es wäre toll, wenn ich den einen oder anderen sachdienlichen Hinweis zu dieser verzwickten Situation bekommen könnte.
Danke
ArmerWilli