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[QUOTE="Bochum45, post: 2864129, member: 58339"]

Ich geh mal davon aus, die Frau des zu Betreuenden soll vom Gericht zur Betreuerin bestellt werden. Das Gericht stellt dem Betreunden einen Verfahrenspfleger an die Seite, in der Regel einen Anwalt, der sicherstellen soll, dass die Betreung auch notwendig und im Sinne des zu Betreuenden ist. Die Verfahrenskosten sind aus dem Vermögen des zu Betreunden zu bestreiten.


Grüsse

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