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Verfallen andere Angebote, wenn ich am Nachrückverfahren teilnehme?

vanessa080503

Neues Mitglied
Hey,

Ich habe mich an einer Uni für insgesamt drei Studiengänge beworben. Für zwei Studiengänge liegen mir Angebote vor, doch bei meinem Traumstudiengang liegt kein Angebot vor und ich könnte am Nachrückverfahren teilnehmen. Wenn ich am Nachrückverfahren teilnehme, verfallen dann meine anderen Angebote? Und wenn ein Angebot annehme, kann ich dann trotzdem am Nachrückverfahren teilnehmen?

Danke!
 

Schwertlilie

Aktives Mitglied
Kannst du das nicht bei deiner Universität nachfragen?
Was bringt es dir denn was zu studieren, was nicht deinem Traumstudiengang entspricht, also so langfristig mit Weitblick betrachtet?
 

Piepel

Aktives Mitglied
Ich habe mich an einer Uni für insgesamt drei Studiengänge beworben. Für zwei Studiengänge liegen mir Angebote vor (...)
Wenn Du bei beiden zusagst bzw dies Dir erlaubt ist, bist Du doppelt immatrikuliert.
Es läge dann an Dir, eine Richtung zu verlassen, die andere fortzuführen.
Entscheidest Du Dich für eine von beiden, so bekommst Du nur einen Studienplatz, da der andere von Dir abgesagt werden müsste.
Gibt die Uni vor, dass Du nur einen Studienplatz belegen darfst, so musst Du Dich entscheiden und die Uni muss bestätigen, dass sie Deiner Entscheidung entspricht. Du wärst drin.

Wenn ich am Nachrückverfahren teilnehme, verfallen dann meine anderen Angebote?
Meiner Ansicht nach folgt das Nachrückverfahren für Studenten, die im ersten Anlauf nicht die besten Voraussetzungen erfüllt haben, also nachgezogen werden können.
Da das Nachrückverfahren erst später folgt, dürfte die Uni ihr Angebot mit Zusage für den einen oder anderen oder beide Studiengänge nicht davon abhängig machen dürfen, dass Du am Nachrückverfahren beabsichtigst, teilzunehmen.
Denn dies käme einer generellen Absage für irgendeine Absicht in der Zukunft gleich, zu der noch keine Entscheidung getroffen werden kann.

Du solltest aber exakt fallbezogen den Sachverhalt bei der Uni hinterfragen, die Dir das Angebot für die beiden Stellen gab und Dich darauf beziehen, an welcher Uni Du dann im Nachrückverfahren teilzunehmen beabsichtigst.
Immerhin weiss man hier nicht, in welchem deutschen Bundesland Du wohnst oder ob es gar um andere deutsch-sprachige Staaten geht, die hier im Forum auch vertreten sind.
 

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