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Vermieter Schwangerschaft erstmal verheimlichen

Mama51

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Hallo, meine Tochter hat einen Mietvertrag in dem ausdrücklich erwähnt wird das die Wohnung nur an 1 Person vermietet wird. Jetzt ist sie , noch ganz am Anfang, schwanger.
Was meint ihr .... den Vermieter schon vor der 12. Woche informieren oder einfach nix sagen ? Irgendwann kann man es eh nicht mehr übersehen.
 
Das muss nicht gesagt werden. Ich würde ggf. nach der Geburt dem Vermieter mal mitteilen, dass sie ein Kind bekommen hat und dieses selbstverständlich ebenfalls in der Wohnung lebt. Dass er sich nicht wundert, dass in der Wohnung nochmals jemand gemeldet ist (das Kleine). Dagegen kann der Vermieter jedoch nichts machen.

Dieses "1 Person" steht normal eher dafür, dass sie allein im Mietvertrag steht und somit allein für alles zuständig ist. Eventuell steht noch drin, dass sie nicht einfach untervermieten darf, ein Baby zählt aber nicht als Untermieter. Selbst wenn ein Partner einziehen würde, müsste sie das dem Vermieter nur sagen, er dürfte leicht die Miete erhöhen (Nebenkosten, Abnutzung) aber den Partner nicht verbieten.
 
Hallo, meine Tochter hat einen Mietvertrag in dem ausdrücklich erwähnt wird das die Wohnung nur an 1 Person vermietet wird. Jetzt ist sie , noch ganz am Anfang, schwanger.
Was meint ihr .... den Vermieter schon vor der 12. Woche informieren oder einfach nix sagen ? Irgendwann kann man es eh nicht mehr übersehen.

Die Vermietung erfolgt nur an einer Person, also es können nicht zwei Leute die Wohnung mieten und damit sind WGs quasi ausgeschlossen.

An einer Person kann die Wohnung jedoch vermietet werden. Wie viele Personen dann dort drin wohnen, das wird ja nicht erwähnt.
Hauptsache nur eine Person zahlt die Miete, mit Leuten kannst du die Wohnung hingegen zustapeln.
 
Die Vermietung erfolgt nur an einer Person, also es können nicht zwei Leute die Wohnung mieten und damit sind WGs quasi ausgeschlossen.

An einer Person kann die Wohnung jedoch vermietet werden. Wie viele Personen dann dort drin wohnen, das wird ja nicht erwähnt.
Hauptsache nur eine Person zahlt die Miete, mit Leuten kannst du die Wohnung hingegen zustapeln.
Ja, kann man so sehen.

Kann man aber auch ganz anders sehen. 😀
Nämlich so: Wenn ich als Vermieter der Meinung bin, es darf nur eine Person in dieser, meiner Wohnung wohnen, dann "formuliere" ich den Mietvertrag dementsprechend. Ist ja meine Wohnung. Kann ich ja erst einmal wollen, was ich will. Zumindest kann ich es versuchen. (Wenn der Mieter dann mit 67 Menschen auf 32,5 qm einzieht, dann ist das ganz klar Vertragsbruch und dagegen kann ich vorgehen.)

Wenn sich dann aber nach Einzug der böse Mieter querstellt, habe ich das Problem (als Vermieter).
Dieses mietvertragliche "Ein-Personen-Dingens" ist nicht so einfach durchzuziehen als Vermieter. Keine Angst also, der Vermieter deiner Tochter wird ihr nicht kündigen (können), nur weil sie jetzt zu zweit ist. Wenn er es dennoch versuchen sollte, hilft es, wenn sie einfach nur standhaft bleibt und sich nicht einschüchtern lässt. Ansonsten hilft der Mieterbund.

Also: Die Schwangerschaft deiner Tochter geht den Vermieter nix an. Kündigungsgrund ist das schon mal gar nicht.

Wie kommt mensch nur auf solche Gedanken? 😕
 
Ein Vermieter darf schon sagen "es darf nur 1 Person darin wohnen". Allerdings würde hier vor Gericht eine Interessensabwägung gemacht. Weshalb ein Vermieter nichts machen kann, wenn z.B. ihr Partner (z.B. der Kindsvater) zu ihr zieht, da in dem Fall ihr Interesse, dass ihr Partner bei ihr ist, als höher gilt als jenes des Vermieters, der eine vorzeitige Abnutzung der Wohnung verhindern will. Ehepartner, Kinder oder Stiefkinder gelten übrigens nicht als Dritte, für welche man eine Einwilligung des Vermieters braucht. Für die hat man schon von Gesetz wegen quasi automatisch eine Einwilligung vom Vermieter, weil dieser den Zuzug nicht verbieten darf. Wobei es natürlich trotzdem freundlich wäre, den Vermieter über die weitere Person zumindest zu informieren.

Probleme gibt es erst, wenn die Wohnung dabei überbevölkert wird. Z.B. wenn es eine kleine 1-2 Zimmer Wohnung ist und sie langsam schon das 10. Kind in die Welt setzt... da kann ein Vermieter dann irgendwann schon darauf pochen, dass eine größere Wohnung gesucht wird.

Und ja, ein Vermieter kann - entsprechend richtig formuliert - untersagen, dass mit wildfremden Personen eine WG darin gegründet wird. Wobei ich dann nicht zu viel Miete verlangen würde, sonst könnte das Gericht schon wieder urteilen, dass das Interesse des Mieters, die Wohnung wegen der Einnahmen aus der Untermiete überhaupt bezahlen zu können, schon wieder höher liegen als das des Vermieters.
 

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