Eine Freundin hat mich gebeten, sie bei hrem Problem mit ihrer Vermieterin zu unterstützen. Ich kenne beide (sowohl sie als auch ihre Vermieterin sehr gut) und wurde deswegen von beiden Seiten irgendwie reingezogen, ich habe die Freundin vor zwei jahren an die Vermiterin vermittelt.
Sie ist Untermieterin in einem Haus. Sie hat zwei Zimmer und darf Küche, Waschmaschine und Bad mitbenutzen. Bis gestern war insbeondere die Küche sehr gut ausgestattet, z.B. mit Thermomix. Die Vermieterin hat jetzt kurzfristig entschieden, dass die Untermieterinnen (es gibt noch zwei andere) nur noch eine Grundausstattung mitbenutzen dürfen. In der Küche heisst das: nur noch ein altes Geschirr- und Besteckset, alte Brettchen und Messer und ein paar Plastikschüsseln. Und ausser Herd, Backofen und Mikro keine Elektrogeräte mehr. In der Waschküche muss sofort jeder selber Waschmittel und Co. haben.
Für die Untermieterinnen gibt es irgendwie keinen ersichtlich Grund, sie sind der Meinung, es sei nie etwas beschädigt worden. Die Vermiterin sagt, sie habe gemerkt, dass sich die guten Sachen viel mehr abnutzen. Und dass die Untermieterinnen andere Vorstellungen haben was sorgfältige Handhabung angeht, wewegen sie die guten Sachen jetzt einfach für sich haben möchte.
Meine Freundin ist sehr enttäuscht, da sie viele Dinge wie Thermomix, Brotbackautomat, Smoothiemaker und die guten Messer sehr gerne und viel benutzt hat. Sie meint auch, dass das die vetraglichen Konditionen verletze, wenn die Küche plötzlich viel schlechter ausgestattet sei als bei Vetragsantritt. Zumal sie überzeugt ist, immer grösstmögliche Sorge getragen zu haben.
Ich kann beide Seiten verstehen. Im Vetrag steht aber nur Mitbenützung, diese ist nicht genau definiert, es ist nichts zur Ausstattung aufgelistet. Ich glaube, dass in dem Fall die Vermieterin ausser Kühlschrank und Herd zu gar keine Ausstattung verpflichtet ist und verlangen darf, dass jeder selber schaut.
Sie ist Untermieterin in einem Haus. Sie hat zwei Zimmer und darf Küche, Waschmaschine und Bad mitbenutzen. Bis gestern war insbeondere die Küche sehr gut ausgestattet, z.B. mit Thermomix. Die Vermieterin hat jetzt kurzfristig entschieden, dass die Untermieterinnen (es gibt noch zwei andere) nur noch eine Grundausstattung mitbenutzen dürfen. In der Küche heisst das: nur noch ein altes Geschirr- und Besteckset, alte Brettchen und Messer und ein paar Plastikschüsseln. Und ausser Herd, Backofen und Mikro keine Elektrogeräte mehr. In der Waschküche muss sofort jeder selber Waschmittel und Co. haben.
Für die Untermieterinnen gibt es irgendwie keinen ersichtlich Grund, sie sind der Meinung, es sei nie etwas beschädigt worden. Die Vermiterin sagt, sie habe gemerkt, dass sich die guten Sachen viel mehr abnutzen. Und dass die Untermieterinnen andere Vorstellungen haben was sorgfältige Handhabung angeht, wewegen sie die guten Sachen jetzt einfach für sich haben möchte.
Meine Freundin ist sehr enttäuscht, da sie viele Dinge wie Thermomix, Brotbackautomat, Smoothiemaker und die guten Messer sehr gerne und viel benutzt hat. Sie meint auch, dass das die vetraglichen Konditionen verletze, wenn die Küche plötzlich viel schlechter ausgestattet sei als bei Vetragsantritt. Zumal sie überzeugt ist, immer grösstmögliche Sorge getragen zu haben.
Ich kann beide Seiten verstehen. Im Vetrag steht aber nur Mitbenützung, diese ist nicht genau definiert, es ist nichts zur Ausstattung aufgelistet. Ich glaube, dass in dem Fall die Vermieterin ausser Kühlschrank und Herd zu gar keine Ausstattung verpflichtet ist und verlangen darf, dass jeder selber schaut.