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Verschlechterungsantrag Schwerbehinderung sinnvoll?

Tyros5

Mitglied
Hallo liebe Mitglieder,

Ich hoffe, dass ich das in der richtigen Rubrik schreibe.

Vor ca 1,5 Jahren bin ich nach dem OEG anerkannt worden. Die Schädigungsfolge bzw die Einstufung erfolgte zu 30 Prozent.

Ich bin seit meiner Geburt Schwerbehindert
bzw. ich habe eine Spastig im Bein. Das ganze besteht seit meiner Geburt. Die Einstufung bzw. der GdB wurde mit 70% eingestuft.

Was ich jedoch dazu sagen muss, dass die Einstufung vor ca 25 Jahren erfolgt ist.
Zur damaligen Zeit erfolgte die Einstufung ja noch großzügiger wenn man das so sagen darf.

Eine Besserung der Spastig ist aus meiner Sicht nicht besser geworden bzw. der Körper wurde durch den defekten Bewegungsapparat ja sowieso verschlechtert bzw. in Mitleidenschafft gezogen.

Ich bin natürlich nun am überlegen einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Aber eben nur dann wenn die Möglichkeit bestehen würde, dass eben BEIDE Schädigungen überhaupt zusammen anerkannt werden können.

Wie ich das in der Vergangenheit mitbekommen habe, kann es sein, dass nur eine Schädigung anerkannt werden kann.

Die Frage ist für mich auch ob die Schädigung bzgl. OEG eine Schwerbehinderung in dem Sinne ist.
Das Ganze ist bzgl. der psychischen Folgen anerkannt worden (30%)

Wisst ihr da evtl. mehr und könnt mir vielleicht einen Rat geben?

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.
 
Zuletzt bearbeitet:

momo28

Sehr aktives Mitglied
Auch wenn du mehrere Diagnosen hast, die in einem GdB erfasst sind, so werden diese nicht addiert, sondern die Diagnose, die den höchsten GdB hat, ist ausschlaggebend.

Nachdem den GdS mit 30 angegeben ist, wird der kaum einen GdB von 70 übertreffen.

Wie du selbst schon festgestellt hast, war man vor 20/25 Jahren da noch etwas großzügiger, hat die verschiedenen Möglichkeiten bei der Feststellung mehr ausgeschöpft.

Wenn du nicht sicher bist, dass du aufgrund der Spastik einen höheren GdB bekommen kannst, dann lasse es besser. Schlimmstenfalls wirst du nach einer Begutachtung zurückgestuft.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Ich kenne mich nicht besonders aus, habe letztes Jahr den Schwerbehindertenstatus beantragt und 40 % bekommen.

Bei mir sind es zwei chronische Erkrankungen, die jede für sich 40 % "bringen" würden, aber eben nicht zusammen 80. Es wird nicht addiert.

Die Frage ist, was versprichst du dir vom Verschlechterungsantrag? 70 + 30 = 100 wirst du vermutlich nicht bekommen.

Kann man nicht sogar heruntergestuft werden, wenn dein Erstantrag so lange her ist?
 

Tyros5

Mitglied
@Geißblatt67

Genau das denke ich mir auch mit der Rückstufung. Kann ja auch passieren.

Einen GdB von 100 verspreche ich mir dadurch keinesfalls. Denke da gibt es andere denen dies zusteht.

Es ist halt allgemein mal die Frage wie ihr das seht und was ihr dazu meint.

Ich könnte es z.B. nicht ganz einordnen oder der Schädigungsgrad (OEG) von 30 eben auch gleich bedeutet 30% Schwerbehindert.

@momo28
Das ist halt die Frage mit der Höherstufung.
Man hat wie schon gesagt die Spastig damals evtl. schwerwiegender eingestuft als heute.
Letztendlich wenn es 10% mehr geben WÜRDE
hat man letztendlich einen höheren GdB.
Die Frage ist halt was man eben dadurch auch für Nachteilsausgleiche mehr hätte als mit einem GdB von 70%.

Mir geht es hier nicht um das Geld in dem Sinn (Steuerfreibetrag etc.) ABER man wird ja auch nicht jünger und die Spastig belastet den Körper ja über die Jahre schon.

Schiefes Gangbild, Rücken, allgemeine Belastbarkeit usw. usw.
 

momo28

Sehr aktives Mitglied
Wie sieht es denn sonst aus? Brauchst du Hilfe/Unterstützung im Alltag?

Mit einem GdB von 70 hast du aber schon einen größeren Nachteilsausgleich.
Der zu berücksichtigende Anteil bei der Steuer würde wieder etwas steigen. Sind ca. 300 Euro mehr im Jahr.
 

Sternchen33659

Neues Mitglied
Hallo Tyros,
ich glaube, die Begrifflichkeiten dürfen nicht durcheinander geworfen werden. Nach dem OEG bekommst du ja einen GdS, den du mit 30 angibst. Dein GdB von 70 kann, meiner Meinung nach, durchaus davon betroffen sein.
Es stellt sich die Frage, ob die Schädigung nach dem OEG deine Gesamtbehinderung verstärkt. Einzelgrade der Behinderung von 20 sind dabei durchaus zu berücksichtigen. Sofern also deine Spastik sich durch die Schädigungsfolgen nach dem OEG verstärkt, könnte es zu einem höheren GdB kommen. Aber die Gefahr der Rückstufung besteht dabei natürlich schon. In jedem Fall kommt es auch das Wechselspiel deiner Beeinträchtigungen an.
 

logig

Aktives Mitglied
Hallo Tyros,

wie Sternchen schon schreibt, kann der GdB dann erhöht werden, wenn du durch die psychisch anerkannte Schädigungsfolge stärkere Auswirkungen hast. Da allerdings mit einem Verschlechterungsantrag alles überprüft wird, wird auch der GdB aus der Spastik überprüft und wie du schon sagst ist es möglich, dass diese nicht mehr mit einem einzel GdB von 70 gesehen wird. Einen Hinweis auf den GdB für die Spastik können die Versorgungsmedizinsichen-Grundsätze sein. Soweit ich weiß sind diese grade erst angepasst worden. Hier wird immer mehr davon ausgegangen, dass mitlerweile vieles durch die moderne Technik ausgeglichen werden kann.

Wobei auch der einzel GdB für die seelische Beeinträchtigung überprüft wird. Schwer zu sagen, ob dafür einfach der GdS, weil erst vor 1 1/2 Jahren, übernommen wird.
 

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