Hallo liebe Mitglieder,
Ich hoffe, dass ich das in der richtigen Rubrik schreibe.
Vor ca 1,5 Jahren bin ich nach dem OEG anerkannt worden. Die Schädigungsfolge bzw die Einstufung erfolgte zu 30 Prozent.
Ich bin seit meiner Geburt Schwerbehindert
bzw. ich habe eine Spastig im Bein. Das ganze besteht seit meiner Geburt. Die Einstufung bzw. der GdB wurde mit 70% eingestuft.
Was ich jedoch dazu sagen muss, dass die Einstufung vor ca 25 Jahren erfolgt ist.
Zur damaligen Zeit erfolgte die Einstufung ja noch großzügiger wenn man das so sagen darf.
Eine Besserung der Spastig ist aus meiner Sicht nicht besser geworden bzw. der Körper wurde durch den defekten Bewegungsapparat ja sowieso verschlechtert bzw. in Mitleidenschafft gezogen.
Ich bin natürlich nun am überlegen einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Aber eben nur dann wenn die Möglichkeit bestehen würde, dass eben BEIDE Schädigungen überhaupt zusammen anerkannt werden können.
Wie ich das in der Vergangenheit mitbekommen habe, kann es sein, dass nur eine Schädigung anerkannt werden kann.
Die Frage ist für mich auch ob die Schädigung bzgl. OEG eine Schwerbehinderung in dem Sinne ist.
Das Ganze ist bzgl. der psychischen Folgen anerkannt worden (30%)
Wisst ihr da evtl. mehr und könnt mir vielleicht einen Rat geben?
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.
Ich hoffe, dass ich das in der richtigen Rubrik schreibe.
Vor ca 1,5 Jahren bin ich nach dem OEG anerkannt worden. Die Schädigungsfolge bzw die Einstufung erfolgte zu 30 Prozent.
Ich bin seit meiner Geburt Schwerbehindert
bzw. ich habe eine Spastig im Bein. Das ganze besteht seit meiner Geburt. Die Einstufung bzw. der GdB wurde mit 70% eingestuft.
Was ich jedoch dazu sagen muss, dass die Einstufung vor ca 25 Jahren erfolgt ist.
Zur damaligen Zeit erfolgte die Einstufung ja noch großzügiger wenn man das so sagen darf.
Eine Besserung der Spastig ist aus meiner Sicht nicht besser geworden bzw. der Körper wurde durch den defekten Bewegungsapparat ja sowieso verschlechtert bzw. in Mitleidenschafft gezogen.
Ich bin natürlich nun am überlegen einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Aber eben nur dann wenn die Möglichkeit bestehen würde, dass eben BEIDE Schädigungen überhaupt zusammen anerkannt werden können.
Wie ich das in der Vergangenheit mitbekommen habe, kann es sein, dass nur eine Schädigung anerkannt werden kann.
Die Frage ist für mich auch ob die Schädigung bzgl. OEG eine Schwerbehinderung in dem Sinne ist.
Das Ganze ist bzgl. der psychischen Folgen anerkannt worden (30%)
Wisst ihr da evtl. mehr und könnt mir vielleicht einen Rat geben?
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.
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