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Verteidigung gegen Klage um nicht bezahlte Gebühr

G

Gast2

Gast
Hallo alle zusammen,

Im Juli 2003 habe ich bei einem Flughafen A 2 Flug-Tickets einer Fluggesellschaft B bestellt. Abflug sollte bei der Flughafen C stattfinden. Bestellung habe ich on-line ausgeführt. Ich bekam danach die Nachfrage von Flughafen A um die Buchnungsbestätigung und um die Bestätigung die Richtigkeit von mir angegeben Daten. Ich habe wiederum die e-mail geschickt, wo ich sowohl die Buchung als auch die Richtigkeit von mir angegeben Daten bestätigt habe. Nach einiger Zeit bekam ich diese Tickets. Dann per Mail habe ich noch eine weitere Nachfrage um BLZ bekommen, ich habe angeblich aus Versehen falsches BLZ angegeben. Die BLZ habe ich per Mail mitgeteilt. Dann kam noch eine Mail, wo darum ging, dass die Strecke beim Flughafen C gestrichen wird, deshalb hat die Mitarbeiterin des Flughafens A 2 Vorschlage gemacht. Und zwar wurde mir angeboten, entweder mit dem Flug aus anderem Flughafen G abzufliegen oder aber den schon gebuchten Flug aus Flughafen C kostenfrei zu stornieren, mit der Aufforderung, die Tickets an Flughafen A zurückzuschicken.

Ich habe per e-mail den Flug storniert. Die Tickets habe ich aber nicht an Flughafen A geschickt, sonder selber am Schalter der Fluggesellschaft B die Tickets abgegeben. Die „Verkäuferin“ hat diese Tickets gerissen. Leider habe ich keine schriftliche Bestätigung von ihr bekommen. Dann habe ich wieder per Mail mitgeteilt, dass ich direkt die Tickets abgegeben habe. Dann führte ich die Telefonaten mit der Mitarbeiterin des Flughafens A durch ("was für Verkäuferin am Schalter war, wie sah die aus usw.") Ich habe alle Frage beantwortet und dachte, dass die Sache erledigt ist.

Wir sind mit einer anderen Fluggesellschaft geflogen. Im September 2003 sind wir umgezogen. Ich habe bei der Deutsche Post AG halbjähriges Nachsenden beantragt.

Nach einem Jahr habe ich aber Mahnbescheid von einem Mahngericht D erhalten.
Der Antragsteller wollte die Bezahlung gem. irgendeiner Rechnung, vom xx.yy.2004, die ich nicht bekommen habe, dazu ist noch weitere Kosten zu bezahlen. Ich habe naturlich das Widerspruch am Mahngericht zugeschickt, da wir nicht bewusst wurde, um was fur Rechnung/Kosten geht.

Vor ein paar Tage habe ich vom Amtsgericht die Klageschrift bekommen. Dabei wird unter anderem geschildert, die Klägerin wurde mit irgendeiner Gebühr wegen VERLORENEN Dokument belastet, da am Schalter Fluggesellschaft B wurde NICHT bestätigt, dass ich die Tickets abgegeben habe. Da ich jedoch angeblich die Gebühr zu bezahlen verweigert habe, wird die Klage erhoben: ich muss die Gebühr + Zinsen abgleichen.

Die Fragen sind: wie beweise ich jetzt, dass ich doch die Tickets abgegeben habe,
ist es die Tickets als "verlorenen Dokument" zu betrachten?

Noch eine Frage: Kann ich jetzt einen Advokat zum Rechtstreit einbeziehen oder aber ist es schon zu spät? Ich habe noch keinen Wiederspruch geschikt. Das Schlimme ist, dass ich keine R.S-Versicherung habe. Ich befürchte, dass die Anwaltskosten höher als Srteitwert (ca. 200 €) werden. Und natürlich niemand wird mir Garantie geben, dass ich mit Anwaltbezug Prozess gewinne


Danke fur die Antworten
 
T

Tyra

Gast
Hallo erstmal!

Was ich zu dem vorliegenden Sachverhalt sagen kann ist: 1.eine Klage ohne vorherige Rechnung und 2 Mahnungen ist an sich verfrüht und unzulässig. Es fehlen anscheinend die Rechnung und die erste Mahnung = Fehler der Post? die den Nachsendeauftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt haben? Beleg für den Nachsendeauftrag vorhanden? + ganz schnell bei der Klägerin die nachträgliche Vorlage der Rechnung und der Mahnung/en verlangen (damit man das Datum überprüfen kann). Falls die Rechnung und die 1. Mahnung in den Zeitraum des haljährigen Nachsendeauftrags der Post fällt, kann man unter der Vorlage des Nachsendeauftragsbeleges darauf hinweisen.

2. da ja leider die Schriftliche Bestätigung für die Ticketrückgabe fehlt (Fehler!!)
gibt's nur noch die Möglichkeit die Mitarbeiterin selber ausfindig zu machen und zu fragen ob sie sich noch erinnert und das schriftlich bestätigen würde, bzw. im Klagefall eine Zeugenaussage dazu machen würde..

3. kostenlose Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale einholen und die Sachlage dort nochmals durchchecken. Einen teuren Anwalt kann man dann immer noch einschalten, falls es sich lohnt? Bei mangelnden Nachweisen kommt es oft zum Vergleich, bei dem man die Hälfte aller Kosten, sprich Anwalt und Gericht selber zahlen muss. Aber wie gesagt: da mal schnell den Anwalt der Verbraucherzentrale fragen. Oft hilft die VZ ein Schreiben im Rechtsjargon zu formulieren, was die Sache dann schnell erledigt. Wichtig fände ich aber vorher herauszufinden, wann die Rechnung und 1. Mahnung maßgeblich erfolgt sind. Dazu bei der Klägerin diese Belege anfordern.

Gruß
Tyra
 
U

Unregistriertsdfgdf

Gast
zu tyra:

ein kläger kann sich die "mahnungen" (also: zahlungserinnerung) komplett sparen. der mahnbescheid genügt, wenn diesem widersprochen wird, kommt es zur verhandlung.

wenn du sagst, du hättest die tickets abgegeben, dann muss dir meiner meinung nach die fluggsellschaft das gegenteil beweisen. außerdem ist der fluggesellschaft ja wohl kein schaden entstanden durch ohnehin ungültige (da es ja keinen dazugehörigen Flug mehr gibt) Tickets.

wenn du wenig geld hast, dann kannst du prozesskostenhilfe bekommen. genauere infos gibts beim rechtspfleger deines amtsgerichtes.
verbraucherberatung ist auch nicht schlecht ...
 
T

Tyra

Gast
An ungegistr. Gast:

welcher Kläger? Gibt es da irgendwelche Personen oder Gesellschaften mit Sonderstatus? Lt. BGB und lt. kaufmännischen Recht muß der Weg 1. Rechnung 2. 1. Mahnung und 3. 2.te Mahnung eingehalten werden.
Anderfalls kann es zwar zu einem Verfahren kommen. Wenn jedoch Nachweis geführt wird, daß nicht der ordnungsgemäße Mahnweg erfolgt wird, kann die Klage zurückgewiesen werden. Aber es stimmt: zunächst steht nun mal das Verfahren an, in dem der Beklagte die Rückgabe der Tickets beweisen soll. Ist der Beklagte glaubwürdig und evtll. ein Zeuge vorhanden, ist das auch ohne den schriftlichen Beleg möglich.

Und was das Beweisen der Fluggesellschaft betrifft, die Beweislast liegt so weit ich weiß auf Seiten des Beklagten. Die fette Fluggesellschaft kratzt die Beweiserei nicht, ihr liegt keine schriftliche Dokumentation zum Rückgang der Tickets vor, (so weit ich weiß muß dazu ein Formular ausgefüllt werden und der Ticketinhaber erhält eine Empfangsbestätigung) somit existiert für die die Rückgabe nicht. Den Rest macht dann die hauseigene Rechtsabteilung...und der Verklagte ohne Rückgabebestätigung gerät erstmal in's Schwitzen....

Tipp: in Gelddingen überall und von jedem immer schön schriftliche Belege fordern und aufbewahren.

Noch einen Schönen Sonntagabend
wünscht: Tyra
 

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