Tut mir echt leid für Dich. Ich glaube auch, dass es total schwierig ist zu seinem Recht zu kommen, wenn man wirtschaftlich und sozial schwach ist.
Das JA ist natürlich unfehlbar, unbestechlich, objektiv und menschlich souverän und
handelt selbstverständlich ohne ideologischem und finanziellem Eigeninteresse.
Wer wird DAS bezweifeln wollen:
Dienstag, 31. Mai 2011
Typische Strukturen des deutschen behördlichen Kindesentzugs, und was man dagegen tun kann

Bei jährlichen Zuwachsraten von 5 bis 10 Prozent werden in Deutschland jedes Jahr rund 12.500 Kinder ihren Eltern entzogen. Die Zahlenangaben sind entnommen aus Berichten des statistischen Bundesamts, zu finden unter:
[1]
Statistisches Bundesamt Deutschland - Startseite
Im Jahre 2009 wurde laut diesen Veröffentlichungen in 12.200 Fällen der vollständige oder teilweise Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Das bedeutete eine Erhöhung im Vergleich zu 2007 um rund acht Prozent.
2007 wurden nach den Statistiken 28.200 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen, 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr.
Der häufigste Grund für die Interventionen war in fast der Hälfte der Fälle die Gefährdung des Kindeswohls infolge von Überforderung der Eltern.
Die Gerichte ordneten im Jahre 2009 in rund 10.800 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an - 12,5 Prozent über dem Vorjahr.
In rund 9.500 Fällen übertrugen im Jahre 2009 die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Umgerechnet in Geld, um das es dabei geht:
Wenn man davon ausgeht, daß pro Kind durchschnittlich monatlich 1.400 Euro an die Pflegefamilien gezahlt wird, so haben wir es mit der stattlichen Summe von zu tun von 159.600.000,00 € (9500 (Fälle)*12*1400).
Bei einem geschätzten durchschnittlichen Honorar je Gutachten von rund 10.000,00 Euro beläuft sich das Geld, das jährlich in diesen Fällen an Gutachter gezahlt wird, insgesamt um die 95 Millionen Euro. Davon ein beträchtlicher, statistisch nicht genau erfasster Anteil an den bayerischen Monopolisten GWG sowie deren “Kooperationspartner”.
Von Peanuts reden wir damit überhaupt nicht mehr.
Viele, ja die meisten dieser Entziehungen sind sicherlich im Ergebnis vollkommen berechtigt, z.B. in Fällen des echten Kindesmißbrauchs.
Leider mischen sich derartige Fälle offensichtlichen Kindesmissbrauchs bzw. der schweren Vernachlässigung der Kinder, bei dem die Eltern diesen Namen eigentlich nicht mehr verdienen, mit Fällen, bei denen Mißbrauch nicht nachgewiesen wurde, sagen wir es einmal kurz, von behördlicher Paranoia.
Kinder werden in diesen Fällen nicht nur aufgrund reinen Verdachts bereits entzogen, sondern sogar aufgrund nicht nachgewiesener anonymer Anzeigen, Verdächtigungen von mißliebigen Nachbarn und ähnlichen Tatbeständen.
Hier gerät der Rechtsstaat recht schnell an seine Grenzen. Die “Zusammenarbeit” von Familiengericht, Jugendamt und Gutachtern sowie Polizei und Staatsanwaltschaft gerät von einem eigentlich wünschenswerten System der gegenseitigen Kontrolle ins Zwielicht einer vollkommen gnadenlosen Entzugsmaschinerie für Kinder, die keiner rechtsstaatlichen Kontrolle mehr zugänglich ist.