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Vollzeit+Teilzeitjob Steuern?

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Gast

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Hallo,

wie sieht die gesetzliche Lage aus, wenn man neben dem Vollzeitjob nocj eine Teilzeitbeschäftigung ausüben möchte?

In welche Steuerklasse rutscht man rein und wie viele Stunden darf man arbeiten??
 
Hallo,

wie sieht die gesetzliche Lage aus, wenn man neben dem Vollzeitjob nocj eine Teilzeitbeschäftigung ausüben möchte?

In welche Steuerklasse rutscht man rein und wie viele Stunden darf man arbeiten??
lt

Im Prinzip behältst Du Deine Steuerklasse. Lediglich rutschst Du bei der Teilzeitbeschäftigung in eine schlechter Steuerklasse. Aber die Zuvielzahlung der Steuern gleichst Du wieder aus, wenn Du im Folgejahr Deine Steuererklärung anfertigst.

Es ist mir keine gesetzliche Regelung bekannt, die die Anzahl der Stunden für den Zweitjob begrenzen würde. Jedoch könnte in Deinem Arbeitsvertrag des Vollzeitjobs eine Regelung enthalten sein, dass Du z.B. bei der Konkurrenz nicht tätig sein darfst oder bestimmte Nebentätigkeiten zustimmungsbedürftig sind oder eben Tätigkeiten nur einen geringen Umfang haben dürfen. Immerhin will i.d.R. ein Arbeitgeber Deine volle Arbeitskraft... die er nicht verringert sehen möchte, weil Du Dich woanders verausgabst.
 
Im Prinzip behältst Du Deine Steuerklasse.

Im Prinzip ist das Falsch. Das zweite, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis muss der AG mit Steuerklasse 6 abrechnen.

Eine 450 Euro Stelle kannst auch neben dem Hauptberuf ausüben ohne Steuern. Aber nur EINE Stelle, auch wenn du nur 200 Euro im Monat bekommst.

Auch das ist Falsch. Es dürfen mehrere sein, die 450 Euro sind entscheidend.

Wie steht dein Arbeitgeber zu einem Nebenjob? Je weniger Stunden, desto eher wird er einverstanden sein. Oftmals ist im Arbeitsvertrag festgehalten, dass Nebentätigkeiten einer Zustimmung bedürfen.

Solche Klauseln gibt es, sind aber unwirksam da ein AG nichts zu erlauben hat. Er darf sich darüber beklagen wenn aufgrund einer Nebentätigkeit die Qualität der Hauptbeschäftigung auf der Strecke bleibt, aber nicht vertraglich von vornherein weder ausschließen, dass jemand anderes eine zusätzliche Arbeit aufnimmt noch hat er ein Anrecht, grundsätzlich über die Freizeitgestaltung außerhalb der Haupttätigkeit seines AN informiert zu werden.

Das du es grundsätzlich erwähnt hast, ist dennoch der richtige Hinweis. Bei einem guten Arbeitsverhältnis sollte man das offen diskutieren können und das nicht klammheimlich durchziehen.
 
Im Prinzip ist das Falsch. Das zweite, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis muss der AG mit Steuerklasse 6 abrechnen.

Du brauchst nur bis zum Ende lesen, dann merkst Du, dass wir uns nicht widersprechen.


Solche Klauseln gibt es, sind aber unwirksam da ein AG nichts zu erlauben hat. Er darf sich darüber beklagen wenn aufgrund einer Nebentätigkeit die Qualität der Hauptbeschäftigung auf der Strecke bleibt, aber nicht vertraglich von vornherein weder ausschließen, dass jemand anderes eine zusätzliche Arbeit aufnimmt noch hat er ein Anrecht, grundsätzlich über die Freizeitgestaltung außerhalb der Haupttätigkeit seines AN informiert zu werden.

Sobald eine Vereinbarung besteht, gibt es auch einen Anspruch. Ob er durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Im Zweifel würde ich einen Fachanwalt fragen, bevor ich meinen Hauptjob riskiere.
 
Eine 450 Euro Stelle kannst auch neben dem Hauptberuf ausüben ohne Steuern. Aber nur EINE Stelle, auch wenn du nur 200 Euro im Monat bekommst.

Alles über 450 Euro (oder jede weitere Stelle ) ist grundsätzlich zu versteuern (und andere Abgaben!). Ich meine diese Stelle wird mit Steuer Klasse 6 = mehrere Jobs, mit der Hauptbeschäftigung zusammen gerechnet.

Von den Stunden her kannst du so viel arbeiten wie du willst.

Wie steht dein Arbeitgeber zu einem Nebenjob? Je weniger Stunden, desto eher wird er einverstanden sein. Oftmals ist im Arbeitsvertrag festgehalten, dass Nebentätigkeiten einer Zustimmung bedürfen.

Habe vergessen zu erwähnen, dass ich im Hauptjob nur 11% an Steuern zahle, weil ich den Studentenstatus habe.

Habe einen Minijob neben dem Hauptjob, den ich aber zum Teilzeitjob erweitern möchte.

Wäre ich dann beim Hauptjob immernoch mit 11%Steuersatz dabei, wenn ich beim andern Vertrag in die Steuerklasse 6 versetzt werde?

Denn das wäre mir auch lieber, als nur bis 450€ arbeiten zu dürfen.

Benachteiligt wird der Hauptjob keineswegs, da es ein stinklangweiliger Bürojob 8 std vor der Glotze ist und der Mini->bald Teilzeitjob sehr aktiv ist (körperliche Arbeit/mehr unter Menschen)

Für mich ist das wie'n Ausgleich. Ist nur vorübergehend, möchte nach paar Monaten zurück zur Uni.
 
Das kann ich leider nicht beantworten. Ich weiß auch nicht, was du mit "Studentenstatus" meinst. Sorry...


Damit meine ich, dass man als Student egal ob in Vollzeit oder Teilzeit nur insgesamt 11% Steuern zahlt. Man ist in keine Steuerklasse zugeordnet.
Im Jahr darf man allerdings nicht mehr als 11.000€ (?) verdienen, da man sonst in die Steuerklasse 1 rutscht. Man investiert sozusagen mehr Zeit in den Job als fürs Studum, daher schwindet der "Studentenstatus"

Naja, ich glaub somit hätte ich meine Frage auch beantwortet
 

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