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Von wem bekomm' ich was?

H

Hailie

Gast
Ich hab ebenfalls das altbewerte Problem, dass meine Eltern (in diesem Fall mein Vater, da meine Mutter michbereits vor nem halben Jahr rausgeworfen hat ... ) mich mehr oder weniger loswerden wollen. Verständlich da ich momentan mit meinem Vater in einer 2 Zimmer Wohnung von 27m² wohne.
Mein Problem dabei ist, dass ich noch zur Schule gehe, versuche mein Abitur zumachen und mir es dem entsprechend an Geld mangelt. Meinem Vater kann es nicht schnell genug gehen also am besten noch in den nächsten zwei Wochen vor meinem oder spätestens kurz nach meinem 18. Geburtstag.

Lange Rede kurzer Sinn... ich weiss nicht wie ich die wohnung finanzieren soll... ich weiss, dass ich den Unterhalt den mein Vater an meine Mutter bezahlt bekommen würde... allerdings sind das, wie er mir gesagt hat, 178.95 € zwar ist das für meine Verhältnisse nicht wenig, allerdings um einen eigenen Haushalt zuführen schon, da ich ja nicht nur Geld für die Miete sondern auch zum Ernähren/Leben brauche...
Daher stellt sich mir die Frage, ob mir denn das Kindergeld weiterhin zusteht obwohl ich nicht mehr bei einem Erziehungsberechtigten wohne. Außerdem wäre ich sehr dankbar dafür, wenn mir jemand sagen könnte, wie viel das wäre.
Mein Vater ist der Meinung, dass mir, da ich nicht berufstätig bin und noch zur Schule gehe, Wohngeld zustehen würde und ich mir dazu einen Berechtigungsschein besorgen müsste... (... ich hab noch nie was mit Ämtern und son Krams zutun gehabt; woher bekommen ich diesen Schein und wie viel Wohngeld würde ich denn bekommen??)

Alsowas ich jetzt damit fragen will ist, wieviel Kindergeld würde ich bekommen, wie funktioniert das mit dem Wohngeld und steht mir vielleicht sogar noch etwas zu von dem ich noch nichts weiss ;) ???

Ich wäre euch für eine schnelle und hilfreiche Antwort verdammt dankbar :)
bis dann
 
M

MockingBird

Gast
hallo,
kindergeld kann bis zum 27.lebensjahr (glaube ich) gezahlt werden.weiss aber echt nicht ob es ein elternteil bekommt oder du.
am besten gehst du zum arbeitsamt.da wo die sachen mit alg2 gemacht werden.bei uns ist jedenfalls das arbeitsamt dafür zuständig.

eine 27 m² whg ist wohl etwas zuklein für euch beide.
was macht denn dein vater?arbeitet er?
am besten gehst du wirklich mal zum arbeitsamt und erkundigst dich,die werden dir weiter helfen :)

viel glück

gruss,jacky
 
U

Unreg

Gast
also...tief durchatmen:Du kannst schon jetzt(vor dem 18.Geburtstag)
BEIDE Eltern (denn beide sind Dir ab d.18.Geb.unterhaltspflichtig!!)auffordern,wegen Ermittlung ihres Unterhaltsbetrages,Dir ihr Einkommen darzulegen.Wie und in welcher Form,findest Du bei z.B. Jurathek oder beratungsstellen.ab 18 ist Jugendamt wohl nicht mehr zuständig...
Diese Auskunft ist keine Gnade,sondern DEIN RECHT.

Das Einkommen müssen sie nur dann nicht darlegen,wenn sie zusammen FREIWILLIG den Regelunterhalt zahlen....oder Du eigenes Einkommen hast in ausreich.Höhe(640 Eu?).
Am besten ,gehst Du mal mit einem Beratungsschein(beim Amtsgericht f.10Eu Selbstbeteiligung für kostenlose Erstberatung)zu einem Anwalt.
Einfach nur zur Information.

Das KG bekommt der Elternteil,der den höheren Unterhalt zahlt...und die Splittung zw.den Eltern wird mit dem KG verrechnet.
640 -154= 484-->Teilen zwischen den Eltern--- !
Wie das gerechnet wird,laß Dir aber lieber mal SCHRIFTLICH vom Anwalt darlegen!

Auf jeden Fall mußt Du Dich selbst kümmern!!!!!Nichts mit "automatisch".
Der alte Unterhaltstitel kann auf Deinen Antrag beim AG auf Dich umgeschrieben werden(wegen Volljährigkeit).Normalerweise kann der Elternteil,bei dem ein Volljähriger FREIWILLIG weiter wohnen möchte,seine Unterhaltsverpflichtung durch "Naturalleistung"(Miete,Essen..) abgelten.
Da aber bei Euch sowieso getrennt gewohnt werden wird...gibts also an Dich insges.640 Eu (weiß nicht,ob Schüler u.U.sogar mehr bekommen können..).
Damit sollte WG-Zimmer o.kleine Bude bezahlbar sein...Du kannst auch sporadisch u.i.Ferien dazuverdienen,nur eben ein FESTER Nebenjob wird angerechnet(Eltern zahlen dann weniger).

Wichtig: Dein Vater muß ab dem 18.Geburtstag(o.jetzt schon!) der Kindergeldkasse Deine Schulbescheinigung schicken und eine weitere Zahlung des Kindergeldes beantragen(das wird bis max.27 gezahlt,sofern Du in Ausbildung bist...ZIVI bekommt nichts...aber danach wieder...).Das KG wird antragsgemäß AUCH für die Wartezeit zw.ABI und Studium gezahlt.Also....Ferienmonate bis ZIVI-Beginn---nach ZIVI bis Beginn Berufsausbildung.
Aber eben an die Eltern.Die haben dadurch weniger Unterhaltspflicht,werden entlastet v.Staat.
Liebe Eltern geben das KG ZUSÄTZLICH zum Unterhalt weiter...bzw.wenn sie genug verdienen...


Wohngeld steht Dir nicht zu,da in ERSTER LINIE vor dem Staat die ELTERN dran sind.Ich glaub,Schüler/Studenten bekommen es aber bei zahlungsbefreiten Eltern wenn sie Schülerbafög oder Bafög bekommen.

Ach so...und falls Du weder ausreichend Unterhalt,noch Schülerbafög bekommst,gibt es evl.Sozialgeld als Zuschuß..Du bist eine "eigene Bedarfsgemeinschaft" ab 18---und DORT ist evl.auch Wohngeld möglich...

Du bist in der Krankenkasse des Vaters weiter familienversichert während der Ausbildung ...bzw.bis 23 ohne Ausbildung.
Die Krankenkasse muß aber AUCH jetzt informiert werden.
ebenso bist Du(auch egal,wo Du wohnst) in der HAFTPFLICHTversicherung eines Elternteil...also sicher auch b.Vater denk ich mal(wie war das beides bisher?).

Noch Fragen?
Na dann..auf zur WG-Suche..bzw.Mini-Wohnungssuche.
Ist allemal besser,in Ruhe das Abi zu machen,als in zu großer Enge...

AA ist NOCH nicht zuständig..wäre nur so,wenn Du die Schule schmeißt...dann müßtest Du Dich arbeitssuchend und bedürftig für ALG2 melden.Und bekämst Mietbezahlung für 1Person+Grundbedarf.

Gruß!
 

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