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Vor Auszug ALG2????

Jessi74

Aktives Mitglied
Hallo, ich habe mal Finzanzfragen.
Ich habe mich von meinen Mann getrennt, muß aber ALG2 beantragen, da ich keine Bezüge bekomme.

Da wir Kündigungsfristen einhalten müssen, vergehe 3 Monate bevor wir auziehen können.

Bekomme ich in den 3 Monaten Harz4, um mein Lebensunterhalt sorgen zu können.?

Wie gelten in der Wohnung getrennt, er ist über die Woche nicht da, aber er hat auch ein eigenes Konto, wo ich kein Zugriff habe.

Unterhalt muß er ja auch zahlen, in der Wohnung da habe ich noch Kindergeld, dann hört es auf.

Wie geht das ,weiß das einer?

L.G
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Zum RA und einen Brief aufsetzen lassen: "Frau XY ist seit dem Tag Z. von ihrem Ehemann getrennt und wird mit den Kindern gemeinsam (!) ausziehen.
Am besten mehrfaches Schreiben...für verschiedene Ämter.

Antrag auf ALG2 für Dich+Kinder.Und auch Umzugshilfe beantragen...versuch es!
Du hast KEINERLEI Bargeld ! (wenn wirklich noch KG da ist,mußt du sicher schon Möbel anzahlen,LM kaufen...).

Gleichzeitig Antrag auf SOFORTIGE Sozialhilfe als vorläuf.Darlehen,bis ALG2 rechtswirksam durch ist.
Weil das dauern kann und Deine Kinder nicht von Luft leben können,geh mit einer BEGLEITPERSON zu den Ämtern!

KG auf DEIN KONTO leiten lassen,Antrag auf KG-Zuschlag!
Laß Dir Lohnunterlagen geben oder such nach 'nem Beleg (Kontoauszug),geh zum JA und laß den Unterhalt TITULIEREN!

Laß diese Rumdiskutiererei mit dem Mann.
Genau das ist Dein Fehler--Du diskutierst noch mit ihm.

Läßt Dich einschüchtern und drangsalieren.

Lt.gesetz DARF eine Mutter nicht "verhandeln" oder dem Vater das stunden...der KU steht den Kindern zu,Du mußt es "im Namen der Kinder für diese durchsetzen"!

Wie das mit der "doppelten Miete" ist,weiß ich nicht,manchmal verhandeln Ämter mit dem Vermieter (fristlose Kündigung) oder helfen bei Nachmietersuche.

Das mußt Du einfach versuchen.
Wenn Du keine gute Vertrauensperson hast,versuch es bei Familienverband o.caritas...gib Deinen Ort ins googel und "Behördenbegleitung" oder "Bürgerhelfer" oder solche Stichworte.

Der Sozialdienst ist auch ein Ansprechpartner.

Die wichtigste Bedingung ist aber ein Papier vom RA,wo drauf steht,daß DU DICH GETRENNT HAST!

Da brauchst Du auch IHN nicht zu fragen,welcher Tag ihm denn genehm wäre!!!!!! Es reicht die Absicht EINES PARTNERS!

Gruß!
Micky
 

Jessi74

Aktives Mitglied
allo, einen RA habe ich schon und sämtliche Unterlagen liegen bereits vor, ich werde den 1.10 08 veranlassen, weil ab da der Unterhalt auch gild.

Ich habe online Zugang zum Konto von Ihm, eigendlich wollte ich den Mindestunterhalt umbuchen auf mein Konto, traue mich nicht, weil es ja Vertrauensbruch ist, aber es steht den Kids zu.

Wollte schon bestimmte Kosten die ich betreiten muß, abbuchen lassen von meinen Konto, darf ich das überhaupt?

ich habe jetzt ein schreiben aufgesetzt, das er den Mindestunterhalt Zahlen muß, eins für mich und eins für Ihn.

Ei eigenes Konto habe ich inzwischen und es geht das Kindergeld schon drauf, Unterlagen haben ich bereits bei JA und eine Bestätigung für Arge das ich Unterhalt fordere , habe ich auch schon.

Danke, muß noch zum RA wegen Stichtag, er brauch nur ein Ok von mir.

Danke L.G
 

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