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Vorabpauschale (ETF), Jahressteuerbescheinigung, Steuererklärung KAP

Hr. Pinguin

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

ich habe Fragen zur Kapitalertragsteuer, welche aus der Vorabpauschale eines thesaurierenden ETF ermittelt wurde und von der Depotbank vom Verrechnungskonto abgebucht wurde und (soweit ich verstehe) an das Finanzamt übermittelt werden sollte.

Warum wird dieser Betrag nicht in der Jahressteuerbescheinigung dieser Bank mit aufgelistet?

Es wurde auch eine Erträgnisaufstellung zur Verfügung gestellt. In dieser gibt es eine Position "Inv. Vorabpauschale" mit dem Kapitalertrag 0,00.

Wo (welche Zeile) wäre die o.g. Kapitalertragsteuer in der Anlage KAP der Steuererklärung einzutragen?

Danke vorab für fachkundige Hilfe.
 
I

Irgendeinname

Gast
Die Anfang 2024 gezahlte Vorabpauschale wsr zwar für 2023, allerdings wird steuerlich immer das Jahr berücksichtigt in dem auch dir tatsächlichen Zu- und Abflüsse waren.

Die Vorabpauschale für 2023 wird also in der Steuerübersicht für 2024 auftauchen.
 

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