F
Fragender
Gast
Hallo, nehmen wir an aufgrund eines privaten Vertrages ist Person C als Bürge verpflichtet Zahlungen an Person A zu leisten, da Person B die Zahlungen nicht geleistet hat.
Nun wird durch Person C im Verwendungszweck jedesmal die Begrifflichkeit *Unter Vorbehalt* mit eingetragen.
Würde sich in diesem fiktivem Fall Person C dadurch eine Möglichkeit offenhalten, dass Geld zurückzuholen ?
Würden hierdurch Fristen aufgebaut ?
Und hätte Person A möglicherweise die Möglichkeit etwas gegen diesen *Vorbehalt* zu unternehmen?
Nun wird durch Person C im Verwendungszweck jedesmal die Begrifflichkeit *Unter Vorbehalt* mit eingetragen.
Würde sich in diesem fiktivem Fall Person C dadurch eine Möglichkeit offenhalten, dass Geld zurückzuholen ?
Würden hierdurch Fristen aufgebaut ?
Und hätte Person A möglicherweise die Möglichkeit etwas gegen diesen *Vorbehalt* zu unternehmen?