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Vorbehalt

F

Fragender

Gast
Hallo, nehmen wir an aufgrund eines privaten Vertrages ist Person C als Bürge verpflichtet Zahlungen an Person A zu leisten, da Person B die Zahlungen nicht geleistet hat.

Nun wird durch Person C im Verwendungszweck jedesmal die Begrifflichkeit *Unter Vorbehalt* mit eingetragen.

Würde sich in diesem fiktivem Fall Person C dadurch eine Möglichkeit offenhalten, dass Geld zurückzuholen ?
Würden hierdurch Fristen aufgebaut ?

Und hätte Person A möglicherweise die Möglichkeit etwas gegen diesen *Vorbehalt* zu unternehmen?
 
Hallo Fragender,

schau mal hier: Vorbehalt.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
C

Constanze

Gast
Lieber fragender Gast,
schön, dass du mit fiktiven Persoen hantierst, so gibt keinen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Bevor ich darauf antworte, wüsste ich zunächst gerne, aus welchem Grund dieser Vorbehalt angebracht werden soll.
 

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