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Vorlesung bei einem Professor, Prüfung bei einem anderen, kann man dagegen klagen?

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Hallo alle zusammen,
auf unserer Hochschule gibt es 2 Gruppen mit 2 unterschiedlichen Lehrenden für die Veranstaltung Humankapital,die Vorlesung wird von dem jeweiligen Lehrende selbst gestaltet, und stimmt nich 100% mit der Vorlesung des anderen überein(Ich glaube die Lehrenden kennen sich nicht mal untereinander). Am Anfang des Semesters entscheiden sollten wir für eine der beiden Gruppen entscheiden. Am Ende des Semesters stellte jeder Lehrende für seine Veranstaltung eine Klausur.

Soweit so gut, nun habe ich folgendes Problem: Ich konnte die erste Klausur nicht schreiben, da ich zu diesem Zeitpunkt auf ner Summer school im Ausland war. Bei der nach Prüfung stellt mein Dozent keine Klausur mehr, also musste ich bei dem anderen Dozent schreiben. Was ich nicht in Ordnung finde ist, dass wir nicht vorher darüber informiert wurden, sondern erst kurz vor der Prüfung erfahren haben. Die meisten Aufgaben(mehr als die Häfte der Punkte) konnte ich nicht lösen, da wir ganz andere Schwerpunkte in der Vorlesung hatten.

Kann ich irgendwie dagegen vorgehen?
 
Du hättest bei deinem Prof schreiben können. Die Klausur fand ja statt, nur warst du nicht da. Ich denke nicht, dass man da noch dran drehen kann.
 
Am besten bei Anwalt für Hochschulrecht fragen. Kann Dir gerne Adresse geben, diese Kanzlei halte ich für seriös und kompetent.
Denn wie bei allem gibt es auch gerade bei Anwälten enorme Preisunterschiede.Mehr gerne per PN. Also registriere Dich doch bitte.
 
Das eigentliche Problem war, dass wir nicht vorher darüber informiert wurden, dass unser prof kein Nachschreibprüfung gestellt und wir bei einem anderen mit ganz anderen Themen schreiben müssen.
Ich war ja nicht der einzige aus meiner Gruppe, die anderen waren genau so überrascht.

ich war zu diesem Zeitpunkt im Ausland, also ordnungsgemäß von der Prüfung befreit, nur so neben bei.
 
Kommt darauf an...... .
Vertretungssache?
Oder der Prof. schied aus?
Klage dann? Glaube ich nicht so als ja Laie. Aber:

Was war genau?
Auch bei Dir?
Sommer S. .... .
Wirklich nur das?
Beachte die sogenannte Freiheit der Lehre. (Die haben weder Profs. noch Studies eben grenzenlos.)
Anmelden ist vorher immer gut und wichtig, abklären!!!

"Riecht" für mich nach "kaum Chance für Dich".
Aber "schnupper" selber:

Nun schau:
ASTA
Fachschaft
Prüfungsordung
etc. .
Oder wie wäre es nicht zuletzt mit Deiner Frage direkt an Dekan oder Prodekan?


Liebe Grüsse!
Landkaffee
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo alle zusammen,
auf unserer Hochschule gibt es 2 Gruppen mit 2 unterschiedlichen Lehrenden für die Veranstaltung Humankapital,die Vorlesung wird von dem jeweiligen Lehrende selbst gestaltet, und stimmt nich 100% mit der Vorlesung des anderen überein(Ich glaube die Lehrenden kennen sich nicht mal untereinander). Am Anfang des Semesters entscheiden sollten wir für eine der beiden Gruppen entscheiden. Am Ende des Semesters stellte jeder Lehrende für seine Veranstaltung eine Klausur.

Soweit so gut, nun habe ich folgendes Problem: Ich konnte die erste Klausur nicht schreiben, da ich zu diesem Zeitpunkt auf ner Summer school im Ausland war. Bei der nach Prüfung stellt mein Dozent keine Klausur mehr, also musste ich bei dem anderen Dozent schreiben. Was ich nicht in Ordnung finde ist, dass wir nicht vorher darüber informiert wurden, sondern erst kurz vor der Prüfung erfahren haben. Die meisten Aufgaben(mehr als die Häfte der Punkte) konnte ich nicht lösen, da wir ganz andere Schwerpunkte in der Vorlesung hatten.

Kann ich irgendwie dagegen vorgehen?

Die Prof. haben dort ihren Standardsatz: Der Besuch der Vorlesung und das Lesen des Skripts ersetzt nicht das eigene Selbststudium...
In der von dir beschriebenen Situation hätte man erwartet, dass du dir die Vorlesungsfolien der andere Vorlesung besorgst und dich mit der Hilfe von Literatur einarbeitest.
Auf sowas nimmt keiner Rücksicht. Da warst ja nicht gezwungen, in diesen Semester zu schreiben.

Ich kenne das von meiner Uni auch so ähnlich: Der Prof. macht die Vorlesung - die wiss. Mitarbeiter machen die Übungen, damit gibt sich der feine Herr. Dr. Prof. XY nicht ab. Das hat er nicht nötig. Er weiß also nicht, was in den Übungen passiert, setzt die Inhalte, die in der Übung gemacht werden sollen, aber vorraus. Hierbei gibt er die Themen aber nur vor, die wissenschaftlichen Mitarbeiter entscheiden, was sie nochmal durchkauen wollen und was nicht. Jeder wissenschaftliche Mitarbeiter gestaltet die Übung nach eigenen Gutdünken.
An meiner Uni gab es beispielsweise 3 Übungen, die alle der Klausurvorbereitung dienten. Der Besuch 1 Übung sollte ausreichen. Besucht man alle 3, hat man 3 ganz verschiedene Ansätze kennengelernt sich den Themen zu nähern.


Genau das ist der Knackpunkt: Es kümmert sich an der Uni keiner mehr darum, ob du vorbereitest bist oder nicht. Die Prof. forschen lieber und holen lukrative Aufträge an Land, die Lehre ist eine lästige Begleiterscheinung.
Du musst dir nach eigenen Gutdünken Literatur besorgen und intuitiv das richtige lernen. So funktioniert ein Studium.
 
Hm naja, da du den ersten Klausurtermin nicht wahrgenommen hast, weil du im Ausland warst, kann ich mir nicht so wirklich vorstellen, dass rechtliche Schritte da Sinn machen! Red doch nochmal mit dem Prof, bei dem du die Vorlesung gehört hast, ob er nochmal 'ne Klausur stellt!?
 

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