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Vorschuß bei laufendem Alg2?

M

Mantra

Gast
Ich hoffe,es kann mir hier jemand Auskunft geben.
Ich beziehe Alg 2 und bin vor 5 Wochen wieder Mutter geworden.
Da der Vater im Ausland ist,nicht zahlt und alle Anträge wie Erziehungsgeld,Kindergeld,Unterhalt noch nicht berechnet sind,war das Geld sowieso schon ziemlich knapp.
Nun wurde mir gestern zu allem Übel auch noch das Konto gepfändet (ich versuche gerade,mich mit dem Gläubiger zu einigen) und ich stehe hier wirklich ohne einen Cent da.
Ist es möglich,sich einen Vorschuß auf das nächste Arbeitslosengeld geben zu lassen?
Ich weiß sonst wirklich nicht,wie ich diesen Monat überstehen soll,da gerade Windeln und Säuglingsnahrung dringend sind.
Vielen Dank!
 
G

Gel06

Gast
Hallo Mantra,

ja, die Möglichkeit gibt es. Dafür musst Du persönlich bei Deinem Berater auftauchen, ihm die Situation erklären. Dann kann er einen Auszahlungsbeleg ausfüllen mit dem Du dann zur Bank gehst und die geben Dir das Geld. Hatte das auch einmal und da war es ziemlich unproblematisch.
Kleiner Tipp am Rande: nicht fordernd hingehen sondern um Hilfe bitten. Von Leuten, die da auf den Tisch hauen und darauf pochen, dass sie alle ihre Rechte kennen, haben die oft ziemlich die Nase voll. Ob die nämlich dazu verpflichtet sind, weiß ich nicht.

Gel06
 
T

Tyra

Gast
Hallo,

jemandem der völlig mittellos ist, und der das natürlich nachweisen kann (Pfändungsbeschluss, Kontoauszug, Bankbescheinigung od.ä.) hat das Amt (Sozialamt) ggü. die Pflicht zur Hilfesstellung.
Wir leben schließlich in einem Sozialstaat, wo jeder Anrecht auf die Grundversorgung: Miete, Krankenkasse, Regelsatz hat.
Ich würde zum Amt gehen, die Situation schildern und natürlich die entsprechenden Nachweise mitnehmen und dann kriegst du gewiss einen Vorschuss. Allerdings stellt sich die Frage, wie es dann im nächsten Monat weitergeht, wenn dann der Vorschuss bereits verbraucht ist?

Gruß
Tyra
 
U

Unreg

Gast
Da der Kindesunterhalt noch nicht berechnet wurde,steht Dir aber UNTERHALTSVORSCHUß vom JA zu!
Mach dort mal "Ämtertag" und frag freundlich nach!

Und...sollte JEDER ALG2 Empfänger wissen:das ALG2 DARF IN DEN ERSTEN 7 TAGEN NACH DER ÜBERWEISUNG N I C H T gepfändet werden!
Also:immer SOFORT vom Konto runternehmen...und NUR zwecks Überweisungen am Terminal vorher was bar einzahlen!

UND!!!
Du liegst mit ALG2 UNTER DER PFÄNDUNGSGRENZE!!!
Geh zum Amtsgericht,frag nach ,wie Du Einspruch gegen die Kontenpfändung einlegst!
Der Selbstbehalt muß unangetastet bleiben!(Pfändungsfreigrenze).Immerhin gilt das ja dann für Dich +Baby!

Und..geh zur Schuldnerberatung(Caritas/Pro Familia..)..es wird kaum leichter,Du brauchst Unterstützung bei der Finanzplanung!

Und...als mittellose Mama gibt es (auch über Pro Familia glaub ich)so eine "einmalige Sonderzahlung"...frag nach!!!
Bei ALG2 auch eine Sonderleistung(besondere Lebenslagen).

Und...falls Du sonst noch Alltagsprobleme hast(vermute ich mal..),bitte..hier tummeln sich die zwangsläufig sturmerprobten Mütter...jedenfalls macht das Fragen nicht dümmer...

Gruß!
 
A

Angel23

Gast
Unreg meinte:
Und...sollte JEDER ALG2 Empfänger wissen:das ALG2 DARF IN DEN ERSTEN 7 TAGEN NACH DER ÜBERWEISUNG N I C H T gepfändet werden!
Also:immer SOFORT vom Konto runternehmen...und NUR zwecks Überweisungen am Terminal vorher was bar einzahlen!

Das ALG2 darf überhaupt nicht gepfändet werden, es dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Banken MÜSSEN jeden Cent ausbezahlen, egal wie tief man in den Miesen steckt oder ob eine Kontopfändung vorliegt.
 

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