Ich habe am Donnerstag endlich eine Anzeige aufgegeben wegen mehrfache sexuelle Missbräuche (fällt unter Vergewaltigung)
in meiner Kindheit durch einen Verwandten.
Ich weiß dass der Täter bereits mindestens zwei mal im Gefängnis war. Einmal weil er Autos aufgebrochen hat um Elektronik daraus zu stehlen und einmal weil er glaube ich eine Geldstrafe nicht gezahlt hat.
Er ist also Vorbestraft oder? Ich kenne mich leider gar nicht aus. Übt sich eine Vorstrafe auch wenn sie aufgrund ganz anderer Taten vollhängt wurde auf den kommenden Prozess aus? Oder ist die Vorstrafe unwichtig weil dabei keine Person direkt zu Schaden gekommen ist?
Ich komme aus Österreich aber das macht hoffentlich keinen Unterschied. Habe sonst keine passende Seite gefunden um meine Frage zu stellen.
Danke
in meiner Kindheit durch einen Verwandten.
Ich weiß dass der Täter bereits mindestens zwei mal im Gefängnis war. Einmal weil er Autos aufgebrochen hat um Elektronik daraus zu stehlen und einmal weil er glaube ich eine Geldstrafe nicht gezahlt hat.
Er ist also Vorbestraft oder? Ich kenne mich leider gar nicht aus. Übt sich eine Vorstrafe auch wenn sie aufgrund ganz anderer Taten vollhängt wurde auf den kommenden Prozess aus? Oder ist die Vorstrafe unwichtig weil dabei keine Person direkt zu Schaden gekommen ist?
Ich komme aus Österreich aber das macht hoffentlich keinen Unterschied. Habe sonst keine passende Seite gefunden um meine Frage zu stellen.
Danke