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Was darf das Jugendamt wircklich?

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Gast

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Was darf das Jugendamt nach Kindesentzug alles?
Dürfen die auch im Leben der Mutter nachschnüffeln?
Welche Lebensverhältnisse, wie das beruflich oder schulisch so läuft
Bekommen sie Auskunft wenn die angefragten Stellen normalerweise unter
Schweigepflicht sehen?

Gruß
Nicole
 
@Diva

es ist witzig , was Du da sagst, sorry,
ich habe sämtliche Unterschriften gegeben, wirklich sämtliche.
Was ist vor Gericht passiert? Und die Schweigepflichtsentbindung wurde dafür benutzt , um zu sagen, wie scheiße es mir doch geht.
die Kinder wurden vorläufig der Person zu gesprochen, der Null Unterschriften geleistet hat, der keine SpFH beantragt hat, wo es den Kindern immer schlechter gehen darf.

Daraufhin habe ich alles zurück gezogen.


P.S. Siehe meine Signatur, finde ich ganz passend.
 
Problematisch wird es nur, wenn ein MA des JA schon eine Mutter vorverurteilt oder der etwas unterstellen möchte, was nicht da ist.
Man kann einer Mutter sehr schnell unterstellen, sie sei unfähig, da sie eine schlimme Lebensgeschichte hatte. (Siehe meine Erfahrung mit dem JA als die Gutachter eingeschaltet wurden)
Wenn es laut JA gegangen wäre, hätte ich nur begleiteten Umgang mit meinem Buben bekommen, keinerlei ganze Tage sondern eben nur paar Stunden, da ich das Kindeswohl gefährde.
So viel zum Thema "Rum schnüffeln".
Es wurden bei mir Nachbarn befragt etc....ich war schockiert, als ich das erfuhr.
Was ist heute?
Ich bin zwar laut Gutachter eingeschr. erziehungsfähig, aber ich habe gute Chancen trotzdem mein Kind erziehen zu dürfen.
Ich habe meinen Sohn zwischen 1 und 3 Wochen in den Ferien 24 Std. und da ist keiner, der mir sagt, ich bräuchte in der Zeit Hilfe etc....Komisch oder?
Nicht mal die psychatr. Begutachterin war der Meinung, dass ich begleiteten Umgang benötige. Warum auch?
Ich habe erwiesen, dass ich mich um mein Kind kümmern kann, auch wenn mir noch keiner glaubt, dass ich auch die schulischen Anforderungen erfüllen könnte und mein Kind fördern kann.
Stellt euch mal vor, es wäre nie ein Gutachten über uns erstellt worden?
Ich bin auch nicht so glücklich, dass die Gutachter der Überzeug. waren, das Kind sollte erstmal ins Heim, aber ich habe immerhin mehr Chancen gehabt, als wenn das Jugendamt alleine beurteilt hätte und das dem Gericht erklärt hätte.
Vor allem, wenn eine Pflegefamilie nur Lügen oder Falschdarstellungen dem JA vorbringt.....da hat man als Mama einfach keine Chance mehr!
Ich bin soo froh, dass dieser Kelch wenigstens an mir vorrüber ging!
So, nun gehe ich wieder mich um meinen Buben kümmern, denn er wünschte sich heute ein laaanges baden in der Wanne mit viel Spielzeug etc..🙂
Nachmittag gehen wir ins Kino da ja die "Wickinger" los sind 😀
und nachher gehen wir auf den Spielplatz, damit er sich austoben kann.
Und ich hoffe, dass bei mir keiner mehr rumschnüffelt, um mir mein Kind vor zu enthalten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Diva, ich finde dein Engagement sehr gut, denn nur so kann man beurteilen, wo ein Kind besser aufgehoben ist.
Finde deine Vorgehensweisen sehr gut, ich wäre glücklich, wenn ich mal ne FH bräuchte, dass ich so eine bekäme....😉
Mittlerweile ist das Bad beendet und es gibt Mittagessen.....ach, man könnte doch hier ein Tagebuch erstellen, was man so täglich macht.....vielleicht beugt das dann einem schnüffeln eines MA des JA vor....
 
AW: Was darf das Jugendamt wirklich?

Allgemein. Forum - Ungerechtfertigte Entziehungen des Sorgerechts durch Jugendämter· - powered by ASP-FastBoard

Da ist eine Menge Information drin.

Außerdem darf das Jugendamt im Namen des Kindeswohls ALLES.

Jede Soziale Einrichtung, Schulen, Ärzte, Krankenschwestern, die Arge, Kindergärten, soziale Beratungsdienste sind sogar dazu verpflichtet, dem Jugendamt Meldung zu machen nur bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

"bei Verdacht": eigentlich nur bei schwerem eindeutigem Verdacht, das kann aber weit ausgedehnt werden (so ist es in der Praxis der Fall)

"Kindeswohlgefährdung": Es gibt eine 10-Punkte-Liste, wo Gründe aufgelistet sind, die für einen Entzug der Kinder sprechen. Sind nur zwei der Gründe zutreffend, können die Kinder problemlos weggenommen werden, auch wenn man andererseits die Probleme auch beseitigen könnte (betrifft wohl meistens die finanziellen Probleme einer Familie).

Außerdem hast du ja schon erfahren, was es bedeutet, in dem Verdacht zu stehen, eine Verbrecherin an ihren Kindern zu sein (= Kinderschänderin). Du hast keine Rechte mehr - das Jugendamt alle Punkt
 
@ Diva

herzlichen Glückwunsch , das es doch geklappt hat .


Aber das nützt mir nichts :wein:

magste nicht noch ein bißerl warten , bis ich die perfekte Bewerbung für SH für Dich habe 😀😀😀😀

Herzliche Grüße *Phoenix*
 
Also auch bei einer Mutter, wo die Kinder schon bereits entfremdet wurden ist das
schnüffeln erlaubt, um der Mutter es nicht zu ermöglichen das sie einen
Neaunfang ohne Bariaden machen kann?
 

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