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[QUOTE="Germ, post: 1011202, member: 7750"]

Dinkelbaron postete:




Stiefväter haben ohnehin rechtlich sehr beschnittende

Möglichkeiten. Das Wort "Vater" ist juristisch hier ohne

Belang. Man könnte auch formulieren: Onkel Johannes oder

der Jupp.


Ich kann allen Stiefvätern nur anraten, sich weitgehends

aus der selbständigen Erziehung heraus zu halten, weil hier

die juristische Grundlage auf sehr wackligen Boden steht und

ihm Zweifelsfalle die Mutter den Jupp rausschmeißt und dieser

seine "Juppeskinder" nie wiedersehen wird.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich eine Verantwortung

des Onkel Johannes im staatsbürgerlichen Sinne.


Herzlichst


Germ

[/QUOTE]

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