buterfly
Mitglied
Es geht mal wieder um meine ,jetzt 18 jährige Tochter.Sie hat das vorläufige Sorgerecht für ihre kleine Tochter,ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht.Sie darf ihre Kleine mitnehmen über Tag und auch nach Absprache über Nacht.
In der Vergangenheit ist Sie mit Drogen aufgefallen.Dem Jugendamt ist dies auch bekannt.Ich habe Anfang des Monats meine Bedenken geäußert,daß Sie immer noch kiffen würde.Allerdings ist kein Drogentest veranschlagt worden,trotz der Vergangenheit meiner Tochter.Wir haben jetzt wieder Informationen erhalten,daß Sie weiterhin kifft,ihr Verlobter ebenfalls kifft und ein Schläger ist.
Einen heimlichen Drogentest dürfen wir nicht machen,sagt unser Hausarzt.
Wie kann ich trotz allem vorgehen zum Schutz des Kindes?
In der Vergangenheit ist Sie mit Drogen aufgefallen.Dem Jugendamt ist dies auch bekannt.Ich habe Anfang des Monats meine Bedenken geäußert,daß Sie immer noch kiffen würde.Allerdings ist kein Drogentest veranschlagt worden,trotz der Vergangenheit meiner Tochter.Wir haben jetzt wieder Informationen erhalten,daß Sie weiterhin kifft,ihr Verlobter ebenfalls kifft und ein Schläger ist.
Einen heimlichen Drogentest dürfen wir nicht machen,sagt unser Hausarzt.
Wie kann ich trotz allem vorgehen zum Schutz des Kindes?