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Was steht mir / uns vom Staat zu?

M

Mondhase

Gast
Hallo,

folgende Situation:

Ich wohne im Haus meiner Eltern, aber in einer eigenen Wohnung. Ich zahle, weil ich noch im Studium bin, keine Miete und Essen und Strom bekomme ich auch bezahlt.

So, nun folgendes Problem. Wenn meine Freundin bei mir einziehen würde, ist sie aktuell der Meinung, dass sie kein Bafög für ihr Studium bekommen würde, im Gegenteil, meine Eltern müssten ihre Studiengebühren bezahlen. Geld würde sie keins bekommen, weil Sie und ich in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Sie meint, sie bekäme dann 0 Geld und würde mir / meinen Eltern auf der Tasche liegen weil sie keinerlei Unterstützung vom Staat bekäme.

Ist das so korrekt? Das sie dann quasi von meinen Eltern finanziert werden müßte, solange sie studiert, nur weil wir im Haus meiner Eltern (eigene Wohnung wie gesagt) wohnen?

Danke
 

karma

Aktives Mitglied
Nein das stimmt nicht. Du bist finanziell von deinen Eltern abhängig bedingt durch dein Studium. Deine Eltern bezahlen deinen Unterhalt. Sie sind aber nicht verpflichtet für deine Freundin aufzukommen. Sie müsste für ihre monatlichen Kosten selbst aufkommen. Das heißt sie müsste an deine Eltern ein monatliche Miete/Nebenkosten aufkommen. Da ist aber nicht die Vollverpflegung mitgerechnet. Denn deine Eltern sind in keiner Weise verpflichtet für ihren täglichen Bedarf aufzukommen. Die müsste extra nach einer Kostenrechnung zu der Miete aufgerechnet werden. Aber da sie dazu nicht verpflichtet sind liegt dann ganz alleine bei ihnen.

Ich frage mich warum deine Freundin so dreist ist. Sie fordert doch das du für sie aufkommen muß, was Miete, Ernährung, Unterhalt, Studiumgebühren usw betrifft. Ich habe so das Gefühl sie sucht einen Goldesel den sie melken kann. Um alles umsonst zu haben. Ich frage mich ob es bei ihr wahre Liebe ist oder Berechnung. Und das schlimmste ist die dreiste Forderung von ein kostenlosen Leben an deiner Seite.

Ich würde dir raten wenn ich deine Mutter währe. Hände weg das ist ein Luder wie sie im Buche steht. Und diesen Satz sage ich selten.


karma
 
C

Carli

Gast
Deine Eltern sind dir bis zum Ende der ersten Ausbildung/Studium zum Unterhalt verpflichtet und die Eltern deiner Freundin ihr. Ganz einfach.

Weder du noch gar deine Eltern müssen in irgendeiner Form für das Mädel aufkommen. Wäre ja noch schöner :D
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Ausbildungsunterhalt o.Bafög

Ich glaube,Ihr legt den Beitrag falsch aus?

Ich fasse es so auf,daß sie BEFÜRCHTET ,sie würde dann zwangsläufig
seinen (?) Eltern auf der Tasche liegen?

Wovon finanziert sie derzeit ihre Ausbildung/den Lebensbedarf?
Zuerst müßte sie ihre Eltern zur Auskunft/zum Unterhalt heranziehen.

Gegenüber dem Bafögamt hätte sie bei einem Einzug bei Dir einen Vertrag vorzulegen,der den Wohnkostenanteil beziffert.
Sinnvoll wäre hier der Abschluß eines Teilmietvertrages - Du wohnst kostenfrei (das ist ein Teil Deines Ausbildungsunterhaltes),
sie hätte anteilig Kaltmiete und NK zu tragen -u.ggf.LM-Kosten etc.
Der Vertrag ist sinnvoll und unbedingt für beide Seiten zu empfehlen -
ein Gratiswohnen wäre quasi eine "Schenkung" seitens Deiner Eltern an sie ( wie wird das ggü.dem Finanzamt gewertet?) ,es würde das Problem des " Gewohnheitsrechtes" auftreten..sie wäre bei Streit/Trennung nur sehr schlecht "kündbar"...und den Eltern entginge die Möglichkeit,die Vermietung steuerlich geltend zu machen (Werbekosten ) und ihr entginge der Anspruch auf den Bafög-Wohnanteil.

Im Außenverhältnis würde ich klare Verträge schaffen,im Innenverhältnis können Deine Eltern ihr dann natürlich die Miete stunden o.ä.

Wenn Ihr aber selbst Nachwuchs bekämt,sähe die Situation anders aus:
in diesem Fall sind sehr wohl Deine Eltern ihr ggü.im Boot -
Deine Unterhaltsverpflichtungen ggü.Kind und Mutter würden während Deiner ausbildungsbedingten Einkommenslosigkeit an Deine Eltern gehen (sofern sie leistungsfähig sind).

Gruß!
Micky
 
M

Mondhase

Gast
Hallo,

Ja, ihr habt mich falsch verstanden. Sie will nicht kostenlos einziehen, im Gegenteil, das ist ja gerade ihr größtes Problem: Sie will weder mir noch meinen Eltern auf der Tasche liegen.

Also wenn sie "theoretisch" Miete bezahlt, bekommt sie für Essen etc. noch einen Zuschuss vom Amt? Sie will halt nicht komplett abhängig bei mir leben, ohne eigenes Einkommen bzw. Geld, dass "sie" bekommt.

Aktuell lebt sie vom Bafög und Kindergeld.

lg

PS: Kinder sind noch keine Option ;)
 
C

Carli

Gast
Ihre Eltern sind ihr zum Unterhalt verpflichtet.
Ansonsten muß sie mit Bafög und Kindergeld auskommen oder nebenbei arbeiten.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Im Bafög ist Grundbetrag u.Wohnanteil enthalten.

Bisher hat sie zum Nachweis der Wohnkosten sicher die MV von WG/eig.Wohnung/Internatszimmer (???) dem Bafög-Antrag beigefügt,
jetzt könnte sie den Mietvertrag über "Anteil 50% Deiner Räume" +Mitbenutzung z.B. Küche/Bad...des gesamten Hauses (je nachdem,wie Deine Eltern das regeln wollen ) als Kopie beifügen.

Von "Scheinzahlung" ist aus mehren Gründen abzuraten: es gibt Datenabgleich
(Deine Eltern SIND entweder Vermieter -und damit
verpflichtet,ggü.dem Finanzamt die Mieteinkünfte nachzuweisen wg.Steuererklärung V+V --oder NICHT.
Wenn sie die Freundin NICHT gratis wohnen lassen , muß auch die Miete fließen -am klarsten durch monatl.Kontobewegung .
Außerdem: Deine Eltern hätten ein fettes Problem,wenn Ihr Euch verstreitet--und sie dann weiter "NK-frei" z.B. dort wohnt etc.

Wenn sie gratis wohnt,ist ihr Bafög-Bedarf auch niedriger---und eine Beantragung könnte rechtlich problematisch werden :cool:

Sie erkundigt am Besten auf ihrem Bafög-Amt,den muß sie ja dann sowieso den Adressenwechsel melden.

Wenn sie im Nachhinein Dir/Euch die Erträge wieder schenken z.B.,ist das ihre Sache.
Zum Beispiel als freiwillige Gabe an Dich wäre das ja denkbar.
Oder---als Ansparung für späteren Elternzuschuß für Möbel oder so...

Schreib mal,wie ihr es letzendlich gelöst habt!
 

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