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Was tuen wenn mein ehemaliger Arbeitgeber mit keine Lohnabrechnung schickt?

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Hallo.
Ich habe 2010 als Regalauffüller für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Diese Firma für die ich gearbeitet hatte, wurde schon im Internet schlecht geredet und wird wahrscheinlich auch mehrfach (so kommt es mir vor) von ehemaligen Arbeitern verklagt.
Jetzt brauche ich meine Lohnabrechnung, aber die schicken sie mir als nicht zu. Die meinten, sie müssen die Lohnabrechnung mit meiner Gehaltsabrechnung zusenden, weil das eben so bei denen Vorschrift in der Buchhaltung sein.
Ja klar...
Ich arbeite zur Zeit wieder.
Soll ich einen Anwalt einschalten?
Ich habe nämlich Erspartes. Und wenn ich einen Anwalt einschalte, dann muss ich mein Erspartes ja ausgeben. Und das nur wegen einer Lohnabrechnung.
Zwar brauche ich die, für die Kindergeldkasse und möchte versuchen, auch steuerlich etwas ab zu setzten, aber jetzt ach so dringend brauche ich die nicht.
Soll ich noch länger warten?
Gibt es Fristen wie lange man auch eine Lohnabrechnung warten muss und es noch im "legalen" liegt, wann man sie bekommt?
Grüße...
 
Ich bin nicht sicher ob ich das richtig verstehe, hast du keinen Lohn bekommen oder nur die Abrechnung nicht ?

Zur Fälligkeit des Arbeitslohns gibt es eine gesetzliche Vorschrift, nämlich § 614 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten.

Ist daher im Arbeitsvertrag beispielsweise eine Monatsvergütung vereinbart ist, muss der Arbeitgeber nach Ablauf des jeweiligen Monats, d.h. am ersten Tag des folgenden Monats zahlen. An diesem Tag wird also nach dem Gesetz das Monatsgehalt fällig.

Ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung in Verzug geraten ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verzugszinsen. Dieses sieht in § 288 BGB vor, dass für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr beansprucht werden können.

Rückständiges Gehalt kannst Du jederzeit vor dem Arbeitsgericht einklagen. Dabei sollte man den Bruttolohn einklagen, d.h. man muss sich nicht auf die Geltendmachung des Nettolohns beschränken.

Bevor Du einen Anwalt einschaltest, bzw. direkt vor dem ersten Gespräch kannst Du Deine Chancen auf Prozesskostenhilfe prüfen, so musst Du nicht direkt an Dein erspartes und kannst die Hilfe ggf. in Raten zurück an das Gericht zahlen.

Hast Du wenigstens Deine Lohnstuerkarte/Abrechnung von der Firma bekommen, reicht das nicht für die Kindergeldkasse ?


Viele Grüsse
Alex
 
Man liest es wieder und wieder, Zeitarbeitsfirmen sind kriminelle Sklavenhändler, das zeigt auch dein Beispiel. Thüringen will den Sklavenhandel endlich eindämmen, Firmen die über 30 % Leiharbeiter haben, bekommen keine Zuschüsse mehr und das ist richtig so. Nur wer Leute direkt einstellt soll profitieren, somit hat auch der Arbeitnehmer etwas davon! Sollte dir dein Lohn vorenthalten worden sein, dann schreibe einen deftigen Brief an die Zeitklitsche und schreibe dazu das du im Falle der weiteren Vorenthaltung deines Lohns Klage einreichen wirst. Wenn das nicht zieht, ist es ratsam einen Anwalt zu Rate zu ziehen!
 

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