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was tun gegen pflegemutter?

hallo.

also vor etwa zwei monaten wurde mir und meinem exmann das sorgerecht auf grund der verfahrenspflegerin weg genommen und wir wissen bis heute nicht warum. hab auch shcon die verfahrenspflegerin angeshrieben warum aber ich krieg keine antwort aber jetzt zum problem. das sorgerecht für meinen sohn (9 jahre) wurde meiner schwester zu gesprochen . es war auch mündlich abgemacht das sie uns weiterhin an seinem leben teilhaben läßt. aber nein sie informiert und üßber nichts , sie hat in der schule und im hort eine kontaktsperre für uns gemacht. sie hat ihn auch schon geshclagen , desweiteren macht er seit dem er wieder bei ihr ist ins bett, kriegt öfter agressive anfälle. und wenn ich mein umgangsrecht anspreche dann heißt es nur enn ich mit ihr rede aber ich hasse sie wie die pest. ich würde ihn lieber im heim oder bei seinem papa oder in einem internat sehen als bei ihr. sie geht ja mittlerweile so weit das sie und vorschreibt was wir ihm zu essen und zu trinken geben dürfen aber das wissen wir selber. ich denke sie will meinen sohn als ersatz weil sie kein kind bekommt. sie sagt wenn wir mit ihm telefonieren wollen müssen wir anarufen aber sie sorgt nicht mehr dafüpr das er anruft und wenn wir tel hört sie immer mit. was soll ich jetzt machen , denn je länger er dort bleibt desto schwerer wirds ihn da raus zu holen. hab morgen einen termin am jugendamt und nächste woche beim anwalt.und unsere mama kann ich nicht um hilfe bitten das sie zu meiner schwester hilft. also was jetzt tun
 
D

DeOx

Gast
Hallo,

so viel zu "unabhängigen Verfahrenspflegern".

Sehr schade eigentlich, denn grundsätzlich wäre es eine gute Sache, die Kinder in den Familien zu lassen, aber leider wieder ein Beispiel, dass man nicht mal seiner eigenen Schwester trauen sollte, wenn es um Geld, Macht geht.

Der Weg zum Anwalt ist ein guter, auch wenn die familienrechtlich ziemlich dumm dastehen - beim Jugendamt grundsätzlich Zeugen mitnehmen. Wäre schön, wenn du weiterberichten würdest.
 

OhneAlles

Mitglied
hab leider niemanden den ich zum jugendamt mit nehmen könnte . aber das sie sagt ich darf ihn net sehen bevo9r ich mit ihr rede hab ich schriftlich

traurig aber war..........!!

ganz ohne grund - auch wenn er dir nciht mitgeteilt wird - holt kein jugendamt das kind bei dir raus...... da wird es schon einen grund geben......!! aber darum geht es jetzt nicht !

ich kann dir aus meiner sicht nur einen rat geben - du mußt jetzt mal nicht trotzig sein und auf die barikaden gehen - du solltest jetzt mal - auch wenn es dich ankotzt - kleine brötchen backen......und - zumindest so tun - als ob du einsichtig bist !!

also - luft anhalten....geduld haben........überlegen, was der grund sein könnte....
dann gehst du nicht einfach zum jugendamt - und versuchst (höchst freundlich und einsichtig) einen termin, mit der zuständigen person, zu bekommen.......und dann gehst du dort hin....und veruchst ein sachliches gespräch zu führen ! auch wenn es schwer ist, oder auch schwer wird.......sollte dir eine antwort der verantwortlichen nicht passen, auch nicht gleich aufbrausend werden......zunächst mal luft anhalten und schlucken......und bitte sachlich bleiben.......nur dann sehe ich eine chance - und nur dann !!

du solltest zunächst auch mal mit der derzeitigen regelung einverstanden sein.....denn nur so erzählen sie dir auch einen grund, und was man dagegen tun könnte......

ich würde mich freuen, wenn du weiter berichtest.......

glg OhneAlles

nachtrag: ich möchte dir nichts böses....ich will nur nicht, das du dort wütend, aufbrausend und zornig hingehst und versuchst, die angelegenheit mit gewalt zu lösen.....denn die auf dem amt sitzen am längeren hebel.....deshalb geht es - meiner meinung nach - nur mit einsicht und ruhe - auch wenn es schwer fällt und auch wenn du dich "vermeintlich" im recht siehst......!!
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Monarose

Gast
Eine wirre Geschichte. Ein Kind wird nicht wegen irgendeiner Verfahrenspflegerin aus einer Familie geholt, sondern weil es ihm nach Ansicht von JA und Familiengericht in dieser Familie nicht gut geht. Weil sein Wohl dort gefährdet ist.
Wenn du Probleme mit deiner Schwester hast bedeutet dies nicht, dass sie schlecht für das Kind ist. Mich wundert, dass du soviel über das Leben deines sohnes bei deiner Schwester hast, obwohl es keinen Kontakt gibt. Woher beziehst du deine Informationen?

@DeOx: "Es wäre eine gute Sache, die Kinder in den Familien zu lassen..." ist eine merkwürdige Aussage. Warum sollte man ein Kind beispielsweise in einer Familie lassen, in der es misshandelt, missachtet, missbraucht wird?
 
D

DeOx

Gast
@DeOx: "Es wäre eine gute Sache, die Kinder in den Familien zu lassen..." ist eine merkwürdige Aussage. Warum sollte man ein Kind beispielsweise in einer Familie lassen, in der es misshandelt, missachtet, missbraucht wird?
Sicher ist das generell besser für die Kinder, wenn sie in der Familie bleiben können (Großeltern bspsw.).

Ich kenne unzählige Fälle von Kindeswegnahmen, und kann dir versichern, dass dabei Kindesmisshandlungen, -missbrauch etc. im Promillebereich liegen, ganz im Gegensatz zu Pflegefamilien, in Heimen usw.

Dass das natürlich anders dargestellt wird und psychologische Konstrukte zum Zwecke der Familientrennung unterstützt werden, halte ich für besonders perfide, auch wenn man damit seinen Arbeitsplatz erhalten und beschönigen möchte.
 
H

Henna

Gast
Die Eltern haben ein Mitspracherecht, wenn das Kind innerhalb der eigenen Familie unterbracht wird. Hättest du dem JA erzählt, dass deine Schwester und du kein gutes Verhältnis habt und wahrscheinlich Probleme bekommen werdet, hätten die darauf reagieren müssen. Sicherlich kannst du auch mit einer fremden Pflegefamilie Probleme bekommen aber bei deiner Schwester waren sie ja von vornherein da.

Sie kann dir das Umgangsrecht nicht verweigern. Wenn sie das tut, kooperiert sie nicht, das sehen Jugendämter nicht gern. Du erzählst dem Jugendamt, dass du erst einmal nicht gegen die Fremdunterbringung bist sondern dass der Junge woanders besser aufgehoben wäre. Immerhin nässt er jetzt ein. Das ist ein Hinweis, dass es ihm dort nicht gut geht.

Ich hatte auch das Kind meiner Schwester zur Pflege aber das Kind habe ich erst bekommen, als der leibliche Vater auch zugestimmt hat, bis dahin war es in einer Bereitschaftsfamilie. Ich habe meiner Schwester wöchentlich Umgang ermöglicht, obwohl das Jugendamt der Meinung war, einmal im Monat reiche aus. Aber ich hatte das Sorge- und somit das Bestimmungsrecht. Sollen die Jugendamttanten mal ihre eigenen Kinder einmal monatlich sehen.

Ich weiß, dass es möglich ist, dass Kinder zu unrecht herausgenommen werden. Das ist die Macht von Jugendämtern, die auch Verfahrensbeistände (-pfleger) unter Druck setzen. In den vergangenen Jahren wurden weitaus mehr Kinder fremduntergebracht als zuvor die Jahre. Warum? Sind die Eltern kollektiv schlechter geworden?

Ich selbst stand kurz davor mein Kind auch abgeben zu müssen. Dabei habe ich nichts anderes gemacht als den Verdacht des sexuellen Missbrauch seitens des Kindsvaters zu melden, was ja zum Wohle des Kindes ist. Aber in Deutschland ist es üblich, dass in so einem Fall dann die Erziehungsfähigkeit der Mutter überprüft wird (Das gleiche gilt beim Verdacht auf Entführung, wenn der Ex z.B. Ausländer ist). Je weniger Geld in den Kassen der Ämter, desto erziehungsunfähiger anscheinend die Eltern. Denn der Verdacht auf Missbrauch bedeutet das Recht auf beschützten Umgang, welches aber 51 Euro die Stunde kostet und vom Jugendamt getragen wird. Dann wird mal eben ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, dass Vater und Mutter durch den Kakao zieht und dem JA somit sämtliche Türen öffnet und die freie Entscheidungswahl lässt.
 
D

DeOx

Gast
Diese Verfahrenspfleger werden ähnlich den Familienhelfern auf die Leute angesetzt, um die Fremdunterbringung bzw. den Sorgerechtsentzug zu betonieren, ähnlich wie bei Betreuungsverfahren, dort kommt genauso wenig einer davon - so gesehen wird ganze Arbeit geleistet und jedes Mittel ist recht.

Wie man so etwas beschönigen kann, ist mir ein Rätsel, und wie man so etwas tatenlos mitanschauen kann als Bürger, mindestens genauso.
 
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