T
Tramnovi
Gast
Hallo!
Ich wohne seit Dez. 2007 in einer Wohnung, wo die Wasseruhr (Kaltwasseruhr, eine Warmwasseruhr gibt es nicht, da das Warmwasser über Gastherme in der Wohnung erhitzt wird) nicht geeicht ist- Eichfrist endete 2005.
Mehrmals teilte ich dies schon dem Vermeiter mit. Der Hauptwasserzähler, der vom Trinkwasserversorger abgelesen wird, ist sicher geeicht.
Nun meine Frage, eine Bekannte sagte mir, das ich bei ungeeichten Wasserzählern 15% von den Wasserkosten bei der Nebenkostenabrechnung abziehen kann. Stimmt das?
Ich wohne seit Dez. 2007 in einer Wohnung, wo die Wasseruhr (Kaltwasseruhr, eine Warmwasseruhr gibt es nicht, da das Warmwasser über Gastherme in der Wohnung erhitzt wird) nicht geeicht ist- Eichfrist endete 2005.
Mehrmals teilte ich dies schon dem Vermeiter mit. Der Hauptwasserzähler, der vom Trinkwasserversorger abgelesen wird, ist sicher geeicht.
Nun meine Frage, eine Bekannte sagte mir, das ich bei ungeeichten Wasserzählern 15% von den Wasserkosten bei der Nebenkostenabrechnung abziehen kann. Stimmt das?