Das habe ich dazu gefunden :
Wohnberechtigungsschein
Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist ein sogenannter
Wohnberechtigungsschein (WBS) unbedingt erforderlich.
Der Eigentümer darf die Wohnung nur dann vermieten, wenn der Wohnungssuchende einen solchen vorlegt.
Ein
WBS kann nur erteilt werden, wenn
zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Einkommen
Die Einkommensgrenze beträgt für einen Ein-Personenhaushalt 15.850,00 Euro und für einen 2-Personenhaushalt 21.130,00 Euro. Bei Mehrpersonenhaushalten beträgt die Einkommensgrenze für die erste Person 12.680 Euro, die zweite Person zuzüglich 6.340 Euro und für jede weitere zum Familienhaushalt zu rechnende Person erhöht sich dieser Betrag um 4.340,00 Euro. Für zum Haushalt zu rechnende Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 - 5 des Einkommensteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 530,00 Euro.
Bei der Berechnung des Einkommens werden die Einkünfte der letzten 12 Monaten zugrundegelegt.
Die Einkünfte werden um die Höhe der Werbungskosten, Freibeträge sowie pauschale Abzugsbeträge vermindert.
Die Einkünfte aller Angehörigen, die mit in die Wohnung einziehen möchten, dürfen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigen.
2. Wohnungsgröße
Die angemessene Wohnungsgröße staffelt sich wie folgt:
- für einen Alleinstehenden: 45 qm Wohnfläche
- für einen 2-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 60 qm Wohnfläche
- für einen 3-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 75 qm Wohnfläche
- für einen 4-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 90 qm Wohnfläche
- für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm Wohnfläche.
Ein WBS kann
- für eine spezielle Wohnung erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Einverständniserklärung des Vermieters der neuen Wohnung.
- lediglich unter Berücksichtigung der Einkünfte erteilt werden. Sie berechtigt dann zum Bezug einer Wohnung, deren Größe den Angaben auf dem WBS entspricht.
In
Ausnahmefällen kann auch eine Bezugsgenehmigung erteilt werden, die von den genannten Voraussetzungen abweicht.
Wenn Sie sich zur Zeit auf Wohnungssuche befinden, besteht die Möglichkeit, sich
online in die Wohnungsvermittlung eintragen zu lassen. Hier finden Sie dazu
weitere Informationen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei einem der genannten Ansprechpartner.
Unterlagen
Nachweise über die Einkünfte der letzten 12 Monate.
Gebühren
Die Gebühren für die Erteilung eines WBS richten sich nach der Höhe des Einkommens und liegen bei 5 Euro bzw. 10 Euro.
Quelle:
Stadt Mülheim an der Ruhr - Wohnberechtigungsschein
Vielleicht hilft das, oder es kann jemand anhand dieses Posts erklären, wies weitergeht.