Hallo zusammen,
ich hoffe dass meine Frage hier in diese Rubrik passt, da ich mir aber nicht sicher bin, kopiere ich den Text und stell die Frage nochmals in die Rubrik "Therapie", der Admin möge mir verzeihen!
Ich hätte bitte folgende Frage:
Ich trete am 13.12 eine Drogentherapie an, welche 6 Monate dauert, die Bewilligung über diese 26 Wochen habe ich vom zuständigen Amt für Rente "LVA" erhalten.
Werden mir jetzt meine Hartz IV-Leistungen weitergezahlt, ebenso meine Miete und Nebenkosten?
Ein Sozialarbeiter, den ich hier schon gefragt habe, sagte "Ja", aber nur, wenn ich mich für die Therapie-Zeit in Deutschland aufhalte!
Mir liegt ein Antrag der Rentenversicherung (LVA) vor, der sich "G510) nennt.
Dieser Antrag soll kurz vor Antritt ausgefüllt beim Rententräger eingereicht werden.
Aus dem beigefügten Merkblatt steht geschrieben:
"Für Bezieher von Arbeitslosengeld II von den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende"
Das Arbeitslosengeld II wird vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende für die Dauer der Reha-Leistung weitergezahlt. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben. Dem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden in diesem Fall die Aufwendungen erstattet.
Jetzt erhalte ich ein Schreiben von der ARGE, dass die Bewilligung von Arbeitslosengeld II nach ³ 7 Ads. 4 SGBII ganz aufgehoben wird und ich Sozialleistungen beantragen soll!
Ich habe leider Null Ahnung von Anträgen solcher Art, bin damit völlig überfordert!
Das widerspricht sich doch irgendwie, oder? Meine Miete und Nebenkosten müssen doch weitergezahlt werden!
Ich weiss jetzt nicht weiter und werde kurzfristig mit den Schreiben bei der ARGE vorsprechen - ich wäre sehr dankbar, wenn sich hier jemand auskennt und mir helfen kann! Für den Fall - vielen vielen Dank!
Arena31
ich hoffe dass meine Frage hier in diese Rubrik passt, da ich mir aber nicht sicher bin, kopiere ich den Text und stell die Frage nochmals in die Rubrik "Therapie", der Admin möge mir verzeihen!
Ich hätte bitte folgende Frage:
Ich trete am 13.12 eine Drogentherapie an, welche 6 Monate dauert, die Bewilligung über diese 26 Wochen habe ich vom zuständigen Amt für Rente "LVA" erhalten.
Werden mir jetzt meine Hartz IV-Leistungen weitergezahlt, ebenso meine Miete und Nebenkosten?
Ein Sozialarbeiter, den ich hier schon gefragt habe, sagte "Ja", aber nur, wenn ich mich für die Therapie-Zeit in Deutschland aufhalte!
Mir liegt ein Antrag der Rentenversicherung (LVA) vor, der sich "G510) nennt.
Dieser Antrag soll kurz vor Antritt ausgefüllt beim Rententräger eingereicht werden.
Aus dem beigefügten Merkblatt steht geschrieben:
"Für Bezieher von Arbeitslosengeld II von den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende"
Das Arbeitslosengeld II wird vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende für die Dauer der Reha-Leistung weitergezahlt. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben. Dem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden in diesem Fall die Aufwendungen erstattet.
Jetzt erhalte ich ein Schreiben von der ARGE, dass die Bewilligung von Arbeitslosengeld II nach ³ 7 Ads. 4 SGBII ganz aufgehoben wird und ich Sozialleistungen beantragen soll!
Ich habe leider Null Ahnung von Anträgen solcher Art, bin damit völlig überfordert!
Das widerspricht sich doch irgendwie, oder? Meine Miete und Nebenkosten müssen doch weitergezahlt werden!
Ich weiss jetzt nicht weiter und werde kurzfristig mit den Schreiben bei der ARGE vorsprechen - ich wäre sehr dankbar, wenn sich hier jemand auskennt und mir helfen kann! Für den Fall - vielen vielen Dank!
Arena31