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Welcher Abschluss ist gültig

Frage123

Neues Mitglied
Folgendes Problem.
Jemand hat in Niedersachsen am Gymnasium die 10. Klasse abgeschlossen und wäre in die 11. versetzt worden. Man hat also den Realschulabschluss in Niedersachsen erworben
Durch einen Schulwechsel, aufgrund der großen Entfernung ist die neue Schule nun in Thüringen. Nach 2 Monaten in der 11. fällt auf dass der Niedersächsische Abschluss in Thüringen nicht gültig ist und es geht zurück in die 10. Durch diverse Dinge besteht man die BLF nicht.
Die Person wäre sonst in Niedersachsen an der Schule geblieben und in die 11. versetzt worden, wenn man diesen offensichtlichen Fall vorher bemerkt hätte.
Welcher Abschluss ist nun Niedersachsen gültig?
 
G

Gelöscht 129821

Gast
Was ist das denn für ein Nonsens? enn man einen Schulabschluss bestanden hat, ist der in allen Bundesländern gültig. Wie kommst du auf diesen Unsinn?
 

weidebirke

Urgestein
Das ist schon richtig so. Der niedersäschsische Realschulabschluss bleibt der Person. Sie kann sich damit überall bewerben, wofür ein Realschulabschluss erforderlich ist.

Nur eben keine gymnasiale Oberstufe in Thüringen besuchen. Denn dafür ist die Besondere Leistungsfeststellung zwingend erforderlich.

Wahrscheinlich ging man nicht davon aus, dass einem in Niedersachen die Mittlere Reife ganz ohne Prüfung zuerkannt wird, nur allein auf Grund der Tatsache, dass man eine 10. Klasse auf einem Gymnasium überstanden hat.
Und hat das eben nicht rechtzeitig geprüft.

Allerdings hätte ich geklagt. Denn ihr Versäumnis ist nicht Dein Problem. Das ist absolut unpädagogisch und bürokratisch, wie da vorgegangen wurde.
 

Mond-Wind

Aktives Mitglied
....
Durch einen Schulwechsel, aufgrund der großen Entfernung ist die neue Schule nun in Thüringen. Nach 2 Monaten in der 11. fällt auf dass der Niedersächsische Abschluss in Thüringen nicht gültig ist und es geht zurück in die 10. Durch diverse Dinge besteht man die BLF nicht.
....
Na ja, gültig ist er schon. Nur die BLF fehlt. Dh. mit bestandener Leistungsfeststellung wäre alles kein Problem gewesen.

Warum der Schüler ohne diesen Nachweis (wo wurde der gemacht?) trotzdem in die 11. Klasse gesetzt wurde, ist mir ein Rätsel.
 

weidebirke

Urgestein
Warum der Schüler ohne diesen Nachweis (wo wurde der gemacht?) trotzdem in die 11. Klasse gesetzt wurde, ist mir ein Rätsel.
Ich nehme an, das ist so lange problemlos, so lange man am Gymnasium im Herkunftsbundesland in der 10. Klasse trotzdem eine Prüfung zum Erwerb des MSA ablegen muss. Hier in Berlin ist das so.

In anderen Bundesländern wird der MSA automatisch zuerkannt, wenn man aus der 10. Klasse Gymnasium versetzt wird (wie eben in Niedersachen). Nur reicht das in Thüringen nicht. Die wollen auf jeden Fall eine Prüfung für den Übergang in die 11.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Schade nur, dass die Erkenntnisse an der TE vorbei gehen, die nur eine halbe Stunden nach Anmeldung und vor 5 Tagen auf Antworten schaute....
 

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