Chaosgirl
Mitglied
Ich bin 30 und wohne in einer stationär betreuten Wohneinrichtung.
Ich habe eine Schwerbehinderung von 50 Prozent.
Geld bekomme ich monatlich vom Staat Sozialamt/Bezirksamt[113€].
Vor einem Jahr bin ich eingezogen und wollte mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend und arbeitsunfähig melden, dort wurde ich weg geschickt mit der Begründung, dass ich ja nun Geld von der Grundsicherung erhalte und sie nicht mehr zuständig sind.
Nun möchte ich gerne eine Teilhabe am Arbeitsleben(Umschulung) machen und frage mich wer zuständiger Kostenträger ist, von der Rentenversicherung habe ich bereits ein nein bekommen.
Weiß oder kennt sich jemand hier zufällig damit aus und kann mir sagen wer die Kosten theoretisch übernehmen muss.
Ich habe eine Schwerbehinderung von 50 Prozent.
Geld bekomme ich monatlich vom Staat Sozialamt/Bezirksamt[113€].
Vor einem Jahr bin ich eingezogen und wollte mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend und arbeitsunfähig melden, dort wurde ich weg geschickt mit der Begründung, dass ich ja nun Geld von der Grundsicherung erhalte und sie nicht mehr zuständig sind.
Nun möchte ich gerne eine Teilhabe am Arbeitsleben(Umschulung) machen und frage mich wer zuständiger Kostenträger ist, von der Rentenversicherung habe ich bereits ein nein bekommen.
Weiß oder kennt sich jemand hier zufällig damit aus und kann mir sagen wer die Kosten theoretisch übernehmen muss.