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Wer bezahlt meine Teilhabe am Arbeitsleben(Umschulung)

Chaosgirl

Mitglied
Ich bin 30 und wohne in einer stationär betreuten Wohneinrichtung.
Ich habe eine Schwerbehinderung von 50 Prozent.
Geld bekomme ich monatlich vom Staat Sozialamt/Bezirksamt[113€].
Vor einem Jahr bin ich eingezogen und wollte mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend und arbeitsunfähig melden, dort wurde ich weg geschickt mit der Begründung, dass ich ja nun Geld von der Grundsicherung erhalte und sie nicht mehr zuständig sind.

Nun möchte ich gerne eine Teilhabe am Arbeitsleben(Umschulung) machen und frage mich wer zuständiger Kostenträger ist, von der Rentenversicherung habe ich bereits ein nein bekommen.

Weiß oder kennt sich jemand hier zufällig damit aus und kann mir sagen wer die Kosten theoretisch übernehmen muss.
 

Chaosgirl

Mitglied
Hartz IV und Grundsicherung sind nicht das Gleiche. Hartz IV hat die Grundlage SGB II und Grundsicherung SGB XII.
Genau und Grundsicherung ist bei mir so wenig da ich in einer stationär betreuten Wohneinrichtung lebe.

Und nein ich bekomme nicht Grundsicherung an stelle von Rente,sondern weil ich halt in der Eingliederungshilfe bin und Leistungen erhalte. Rente habe ich nicht genügend eingezahlt bisher.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied


Hallo;

Du darfst einen 450.- Euro Job annehmen,ohne die Grundsicherung oder die Rente zu Riskieren.
Es gilt als Hinzu Verdienst,auch mit voller Erwerbsminderung und Behinderung.

Von deinem Lohn wird aber Anteilig etwas von der Grundsicherung, abgezogen.
Also Wichtig wäre ein fester monatlicher Lohn Betrag, alles andere wäre nur nervig wegen der Berechnung.

Vor zwei Jahren blieben einen abzüglich noch 135.- Euro monatlich davon, also zu deinen 113.- Euro.
Einmal kannst dich ein bisschen an das Arbeitsleben gewöhnen und hast was um die Ohren und 135.- Euro mehr merkt man schon^^.

Vor einem Jahr gab es aber Gesetzesänderungen und bin mir nicht sicher,was du jetzt von deinen Verdienst behalten dürftest.Es soll aber besser geworden sein.
Deswegen einfach mal bei der Grundsicherung/Verrechnungsstelle anrufen und nach Fragen,wie es wäre mit einem 450 Euro Job.Könnte auch dein Betreuer machen.

Auch ist es in der Regel so,das alle zwei Wochen, 1 Vormittag im Einwohnermeldeamt jeden Bezirks ein Ehrenamtlicher Mitarbeiter von der Rentenversicherung, kostenlose Beratungsgespräche gibt, morgens von 8-11h.
Kann man im Amt nach Fragen wann es ist.
Er könnte sich in deinem Fall genausten Informieren.
Dafür brauch er aber deine Unterlagen von deiner Rentenkasse und der Grundsicherung,Behinderung.

Was er dafür genau braucht, würde er dir schriftlich mit geben,und dann solltest du es mit deinen Betreuer besprechen/zusammen suchen.
Ohne ihre Erlaubnis wird da nix gehen.
Auch solltest du deine Grundsicherung,Rente ect nicht gefährden durch unüberlegtes Handeln/Aktionen.

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg.

Ps,..vllt gibt es in Behindertenwerkstätten einen Nebenjob für Dich.
Hinzu musst du aber auch Bedenken,das es Fahrtweg und Fahrtkosten sind zur Arbeitsstelle.


PS,weil du von einer Umschulung gesprochen hast.Info:

-Die VDK ; Teilhabe Schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/68102/teilhabe_schwerbehinderter_menschen_am_arbeitsleben

-Die BMAS ; Wer bezahlt meine teilhabe am Arbeitsleben-Umschulung.

https://www.bmas.de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildungsfoerderung/ausbildungsfoerderung.html
 
Zuletzt bearbeitet:

Chaosgirl

Mitglied
Wer nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit - erbracht wird.
Die Eingliederungshilfe soll den Menschen mit Behinderungen zu einem weitgehend selbständigen Leben befähigen. Dazu gehört vor allem, dass er einen angemessenen Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben kann.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: Sie entsprechen jeweils den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Diese umfassen Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei anderen Leistungsanbietern und Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern (Budget für Arbeit).
 

Chaosgirl

Mitglied
[h=1]Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
§ 54 Leistungen der Eingliederungshilfe[/h]



nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben.
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben entsprechen jeweils den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit.

(2) Erhalten behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen in einer stationären Einrichtung Leistungen der Eingliederungshilfe, können ihnen oder ihren Angehörigen zum gegenseitigen Besuch Beihilfen geleistet werden, soweit es im Einzelfall erforderlich ist.
 

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