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Wer kann mir bitte dringend helfen?

tine1866

Neues Mitglied
Entschuldigt bitte das ich euch anschreibe was mir sehr schwer fällt. Aber ich habe grosse Probleme.
Im Okt.13 wurde bei mir COPD 3 festgestellt, durch die Krankheit musste ich meinen Job ( Altenpflegerin ) aufgeben und lebe seitdem vom Arbeitsamt. Eine berufliche Rehabilitation wurde abgelehnt und das Arbeitsamt sagt sie zahlen mir keine Umschulung mehr weil ich keine 100% Arbeitskraft mehr bin. Dises Wissen zieht mich immer mehr runter.
Ich habe einen 19 jährigen Sohn der im 2. Lehrjahr als Maler und Lakierer arbeitet. Vor einigen Monaten hat er nebenbei gearbeitet um sich den Fühereschein und ein Auto zu finanzieren. Vor einer Woche kam ein Brief vom Arbeitsamt wo sie mir mitteilten das sie 2000 Euro von mir wollen. Genau das Geld was er sich verdient hat, ich war geschockt das ich seitdem den Gedanken habe mein Leben zu beenden.
Ich weiss nicht mehr weiter, Arbeit bekomme ich nicht und ich habe niemanden der mir helfen kann. Sie haben mir jetzt 30% gestrichen, die Miete kann ich zwar zahlen...aber es bleibt nichts zum Leben und für Strom. 800 Euro wollen sie sofort.
Bitte seid mir nicht böse das ich euch frage ob ihr mir bitte helfen könnt...ich weiss keinen Ausweg mehr.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Tine,
das liest sich ja sehr schlimm. Bitte gehe sofort zu einer Sozialberatungsstelle. Die können in alle Unterlagen Einblick nehmen und für Dich – mit Dir – um Dein Recht kämpfen. GGf. wäre auch ratsam, ein Anwalt einzuschalten. Der ist kostenfrei, wenn Du Dir beim Amtsgericht einen Antrag auf Rechtsberatungshilfe holst und diesen schnell beim Amtsgericht einreichst. Wenn Dein Antrag auf Rechtsberatungshilfe gewährt wurde, das geht i.d.Regel schnell, gehst Du zu einem Anwalt. Der Gang zum Anwalt ist erforderlich, wenn eine Sozialberatungsstelle nicht schnell genug einen Termin für Dich hat. Evt. fährst Du sogar zweigleisig. In jedem Fall leiste keine Zahlung ohne Dich vorher fachlich beraten zu lassen. Und auf dem Bescheid, dass man Dir 30% der Hilfe streicht, steht sicher eine Rechtsbelehrung. Das heisst, dass Du Widerspruch einlegen kannst. Das musst Du auch tun.
Schreibe rein, dass Du die Begründung nachlieferst. Den Widerspruch jetzt schreibst Du, um keine Fristen zu überschreiten.
Viel Erfolg, Nordrheiner

 
E

Edy

Gast
Hallo Tine,
das liest sich ja sehr schlimm. Bitte gehe sofort zu einer Sozialberatungsstelle. Die können in alle Unterlagen Einblick nehmen undfür Dich – mit Dir – um Dein Recht kämpfen. GGf. wäre auch ratsam, ein Anwalt einzuschalten. Der ist kostenfrei, wenn Du Dir beim Amtsgericht einen Antrag auf Rechtsberatungshilfe holst und diesen schnell beim Amtsgericht einreichst. Wenn Dein Antrag auf Rechtsberatungshilfe gewährt wurde, das geht i.d.Regel schnell, gehst Du zu einem Anwalt. Der Gang zum Anwalt ist erforderlich, wenn eine Sozialberatungsstelle nicht schnell genug einen Termin für Dich hat. Evt. fährst Du sogar zweigleisig. In jedem Fall leiste keine Zahlung ohne Dich vorher fachlich beraten zu lassen. Und auf dem Bescheid, dass man Dir 30% der Hilfe streicht, steht sicher eine Rechtsbelehrung. Das heisst, dass Du Widerspruch einlegen kannst. Das musst Du auch tun.
Schreibe rein, dass Du die Begründung nachlieferst. Den Widerspruch jetzt schreibst Du, um keine Fristen zu überschreiten.
Viel Erfolg, Nordrheiner
Gab es das mal, muss lange her sein. :rolleyes:

In der Regel gibts keine Prozesskostenhilfe mehr, da wird grundsätzlich mit zu wenigen Erfolgsaussichten argumentiert bzw. abgeschmettert - Beratungshilfeschein - selbst, wenn es den gäbe - ist ja schließlich noch kein Mandat, oder?

"Zu geringe Erfolgsaussichten" bedeutet im Übrigen, du brauchst gar nicht mehr zur Veranstaltung, da vorgeurteilt.

Die TE ist also schutzlos ausgeliefert und verstehe der Geier, weshalb die eine Behörde die TE fertigmacht und zwei Zimmer weiter soll die nächste, ne, dieselbe, "Hilfe anbieten".

Wir beide verstehns natürlich...;)

Auch, dass die allermeisten Anwälte zusätzlich Honorar verlangen.

Aber da fällt dir nix mehr ein im Rechtstaat, mir jedenfalls momentan nicht...:rolleyes:

@TE: Hier wird dir niemand helfen können, hier macht keiner einen Cent locker, außer schlaue Sprüche.
 
Zuletzt bearbeitet:

das Gefühl

Aktives Mitglied
Liebe Tine1866,:)

Du solltest sofort Widerspruch einlegen. Du hast vermutlich "vergessen" anzugeben, dass Dein Sohn (der vermutlich Mitglied eurer Bedarfsgemeinschaft ist; denn anders könnten sie ja keinen Anspruch auf das Geld erheben) 2.000 Euro verdient hat.
Aber selbst wenn Du Dich da fahrlässig verhalten hast, können sie Dir nicht (soweit ich weiß) die ganzen 2.000 Euro abziehen, denn einen Freibetrag solltest Du auch da haben. Aber ich kann Dir da nicht rechtlich helfen.

Ich verstehe nicht (mal wieder nicht) warum die Arge keine amtsärztliche Untersuchung bei Dir angeordnet hat. Denn das wäre nach solch einer Diagnose der erste Schritt, den der Sachbearbeiter einleiten muss.
Er hätte Dir auch sagen müssen, dass Du Rente beantragen musst (wenn der superblöde Sachbearbeiter schon alles andere ablehnt, hätte es ja wenigstens jetzt bei ihm "klingeln" müssen). Ich selber habe diese Erkrankung auch. Ich bin zwar noch aus anderen Gründen berentet, aber wenn sie Dir keine anderen Alternativen nennen und sagen, dass Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, dann hätte der SB Dich aufklären müssen.

Verlange eine amtsärztliche Untersuchung, frage warum Du keine Hilfestellungen bekommst und über nichts aufgeklärt wurdest und gehe zu einer Rentenberatungsstelle. Irgendwie läuft da nach Deiner Schilderung etwas nicht richtig.

Lies bitte mal: http://www.leichter-atmen.de/copd-rente Wollte anderen Link einfügen. Funktioniert nicht!

Erstmal alles Liebe! Du musst Dich beraten lassen!

Ich kapiere diese Schxxxbürokratie echt nicht mehr.
 

das Gefühl

Aktives Mitglied
Achja, bei COPD 3 kannst DU nach Beantragung eines Schwerbehindertenausweises umsonst Bus und Bahn fahren, sofern Du Sozialleistungen beziehst, was Du ja tust. (bzw. 50 Prozent KFZ-Steuer sparen)
Ansonsten kostet es 70 Euro pro Halbjahr für einen unentgeltliche Wertmarke im öffentlichen Personennahverkehr (gilt seit 01.09.11 in ganz Deutschland und auf den Strecken der Bundesbahn (RE, RB, IRE).
LG:)

Falls Du irgendwann Rente bekommst, hast Du (Wenn Grundsicherung dazu) noch Anspruch auf mehr Geld!
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Gab es das mal, muss lange her sein. :rolleyes:

In der Regel gibts keine Prozesskostenhilfe mehr, da wird grundsätzlich mit zu wenigen Erfolgsaussichten argumentiert bzw. abgeschmettert - Beratungshilfeschein - selbst, wenn es den gäbe - ist ja schließlich noch kein Mandat, oder?

"Zu geringe Erfolgsaussichten" bedeutet im Übrigen, du brauchst gar nicht mehr zur Veranstaltung, da vorgeurteilt.

Die TE ist also schutzlos ausgeliefert und verstehe der Geier, weshalb die eine Behörde die TE fertigmacht und zwei Zimmer weiter soll die nächste, ne, dieselbe, "Hilfe anbieten".

Wir beide verstehns natürlich...;)

Auch, dass die allermeisten Anwälte zusätzlich Honorar verlangen.

Aber da fällt dir nix mehr ein im Rechtstaat, mir jedenfalls momentan nicht...:rolleyes:

@TE: Hier wird dir niemand helfen können, hier macht keiner einen Cent locker, außer schlaue Sprüche.
Falsch.
Die Info von Edy ist aus meiner Erfahrung falsch.
Aus aktuellem Anlass kann ich bestätigen, dass Prozesskostenhilfe immer noch gewährt wird.
Auch das zusätzlich Honorar verlangt wird, habe ich noch nicht erlebt.
Klar, Negativerlebnisse mag es geben. Aber dann direkt zu behaupten, dass es keine Prozesskostenhilfe mehr gibt – damit bist leider Du es, Edy, der hier nichts Hilfreiches anbietet.
 

diabolo

Aktives Mitglied
Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe wird nach wie vor gewährt, wenn die Aussicht auf einen positiven Ausgang des Verfahrens bei 51 % liegt und der Antragsteller nachweisen kann, dass er nicht viel verdient.
Die darauffolgenden 5 Jahre wird immer mal geprüft, ob sich die finanziellen Verhältnisse geändert haben.
 
E

Edy

Gast
Falsch.
Die Info von Edy ist aus meiner Erfahrung falsch.
Aus aktuellem Anlass kann ich bestätigen, dass Prozesskostenhilfe immer noch gewährt wird.
Auch das zusätzlich Honorar verlangt wird, habe ich noch nicht erlebt.
Klar, Negativerlebnisse mag es geben. Aber dann direkt zu behaupten, dass es keine Prozesskostenhilfe mehr gibt – damit bist leider Du es, Edy, der hier nichts Hilfreiches anbietet.
Eher umgekehrt: Mag dann und wann noch bewilligt werden, um derartige Behauptungen noch rechtfertigen zu können bzw. Rechtsstaatlichkeit noch zu propagieren.

Meine Erfahrung ist eine andere: dass in der Masse nicht bewilligt wird und Honorar extra sowieso.
 

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