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schnecke67
Gast
Hallo,
wie verhält es sich, wenn der geschiedene Ehepartner, der das Aufenthaltsrecht für die Kinder hat, in ein anderes Bundesland zieht, ist dieser dann verpflichtet, die Kinder alle 14 tage zu dem zurückgebliebenen Ex-Partners zu bringen oder muß dieser die Kinder auch noch selbst abholen um sie zu sehen bzw. sein 14-tägiges Umgangsrecht wahrnehmen zu können?
Viele Grüße
schnecke67
wie verhält es sich, wenn der geschiedene Ehepartner, der das Aufenthaltsrecht für die Kinder hat, in ein anderes Bundesland zieht, ist dieser dann verpflichtet, die Kinder alle 14 tage zu dem zurückgebliebenen Ex-Partners zu bringen oder muß dieser die Kinder auch noch selbst abholen um sie zu sehen bzw. sein 14-tägiges Umgangsrecht wahrnehmen zu können?
Viele Grüße
schnecke67