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wer zahlt runtergefallenen Kaffee in SB-Bäckerei?

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Heute ist jemanden in der SB Bäckerei ein Becher Kaffee runtergefallen. Die Kassiererin hat dem Kunden den Kaffee in RE gestellt und dieser wollte den Kaffee nicht bezahlen. Eine riesige Streiterei und letztendlich ist der Kunde gegangen ohne den heruntergefallenen Kaffee zu zahlen. Wer muss zahlen? hatte der Kunde Recht dass heruntergefallene Sachen im Laden das Geschäft zahlen muss?
 
Der Kunde muß den Kaffee bezahlen - und auch die Reinigung.
Der Kaffee geht sozsagen in die Gewalt des Kunden über; und was der damit macht interessiert ja nicht mehr.
 
Der Kunde muß den Kaffee bezahlen - und auch die Reinigung.
Der Kaffee geht sozsagen in die Gewalt des Kunden über; und was der damit macht interessiert ja nicht mehr.

nein das stimmt nicht. Der Kunde hatte den Kaffee ja noch nicht bezahlt also geht der Kaffee auch nicht über. Wenn dir im Supermarkt eine Flasche Wein runterfällt, zahlt der Supermarkt, erst wenn der Kunde die Flasche vor dem Geschäft fallen lässt ist es sein Pech. Es ist alles eine Kulanz und ich finde es echt albern den Kaffee dem Kunden in Rechnung zu stellen...
 
Ich habe etliche Jahre in einer Bäckerei gearbeitet. Da kommt sowas öfter vor. Ich denke da ist einfach Kulanz angesagt. Ich persönlich habe den Kunden dann einen neuen Kaffee gegeben und Ruhe war. Kommt halt vor.
 
Was dann wieder in die Rubrik Recht haben und Recht haben gehört.

Selbst wenn die Bäckerei den Schaden einfordern könnte, gehört es doch zum guten Ton, das nicht zu tun.
 
Ich hab' schon einige Kaffeebecher fallen gelassen - bezahlen musste ich die noch nie, auch aufwischen brauchte ich nicht.
 
nein das stimmt nicht. Der Kunde hatte den Kaffee ja noch nicht bezahlt also geht der Kaffee auch nicht über. Wenn dir im Supermarkt eine Flasche Wein runterfällt, zahlt der Supermarkt, erst wenn der Kunde die Flasche vor dem Geschäft fallen lässt ist es sein Pech. Es ist alles eine Kulanz und ich finde es echt albern den Kaffee dem Kunden in Rechnung zu stellen...

Natürlich hat Mikenull Recht. 😉

Mit der Übergabe an den Käufer geht der Kaffee in seinen Gefahrenübergang über. Das ist unabhängig davon, ob der Kaffee schon bezahlt ist.
Wenn ich das überspitze, dann könnte der Verkäufer ja das übergegangene Gut zurück verlangen, weil es nicht bezahlt wurde.

Da dies nicht möglich ist, muss der Kunde zahlen. Und sogar die Reinigungskosten.

Und was dein Bespiel Supermarkt betrifft, ist das auch nicht zu vergleichen. Im Supermarkt ist der Kunde gleichzeitig auch Dienstleister (Verkäufer), weil er die Waren selbst nimmt und einlädt.
So ergibt sich der Gefahrenübergang erst, wenn der Kunde sie vom Band in seinen Wagen lädt. (Auch wenn er noch nicht gezahlt hat!)
Bei Tante Emma (Laden mit Bedienung) haftet er für den Wein immer.
 
Ich hätte den blöden Kaffee bezahlt und würde den Laden nie wieder betretten das ganze würde ich auch noch rumerzählen das wird dann ein teurer Kaffee für den Laden🙂
 
Natürlich hat Mikenull Recht. 😉

Mit der Übergabe an den Käufer geht der Kaffee in seinen Gefahrenübergang über. Das ist unabhängig davon, ob der Kaffee schon bezahlt ist.
Wenn ich das überspitze, dann könnte der Verkäufer ja das übergegangene Gut zurück verlangen, weil es nicht bezahlt wurde.

Da dies nicht möglich ist, muss der Kunde zahlen. Und sogar die Reinigungskosten.

Und was dein Bespiel Supermarkt betrifft, ist das auch nicht zu vergleichen. Im Supermarkt ist der Kunde gleichzeitig auch Dienstleister (Verkäufer), weil er die Waren selbst nimmt und einlädt.
So ergibt sich der Gefahrenübergang erst, wenn der Kunde sie vom Band in seinen Wagen lädt. (Auch wenn er noch nicht gezahlt hat!)
Bei Tante Emma (Laden mit Bedienung) haftet er für den Wein immer.

Totaler Quatsch was du hier schreibst. Der Gast hat Recht, man muss den Kaffee selbstverständlich nicht bezahlen!! Mir ist ebenfalls in einer Selbstbedienungsbäckerei ein Brötchen runtergefallen weil die Zange nicht richtig gehalten wurde, und die Kassierin hat das brötchen nicht in Rechnung gestellt. Sie hat es entsorgt und meinte es wäre nicht so schlimm kann ja mal passieren. Und im supermarkt ist mir mal ein Glas Joghurt runtergefallen und da haben die auch nichts gesagt ausser dass es mal passieren kann, und bezahlen mußte ich das auch nicht. Wenn man aber mutwillig alles runterwirft dann muß man die Sachen natürlich bezahlen aber ansonsten ist deine Antwort Quatsch.
 
Totaler Quatsch was du hier schreibst. Der Gast hat Recht, man muss den Kaffee selbstverständlich nicht bezahlen!! Mir ist ebenfalls in einer Selbstbedienungsbäckerei ein Brötchen runtergefallen weil die Zange nicht richtig gehalten wurde, und die Kassierin hat das brötchen nicht in Rechnung gestellt. Sie hat es entsorgt und meinte es wäre nicht so schlimm kann ja mal passieren. Und im supermarkt ist mir mal ein Glas Joghurt runtergefallen und da haben die auch nichts gesagt ausser dass es mal passieren kann, und bezahlen mußte ich das auch nicht. Wenn man aber mutwillig alles runterwirft dann muß man die Sachen natürlich bezahlen aber ansonsten ist deine Antwort Quatsch.

Quatsch ist, wenn man geltendes Recht, mit gängiger Praxis oder Kulanz verwechselt.
Das ist aber hier nicht die Fragestellung, sondern:
Wer muss zahlen? hatte der Kunde Recht dass heruntergefallene Sachen im Laden das Geschäft zahlen muss?

Nach dem Gesetz muss man das als Kunde bezahlen... (§ 446 BGB Gefahr- und Lastenübergang)
es sei denn, du zeigst mir im Gesetz eine anders lautende Darstellung... 🙂

In der Kneipe lässt du ein Bier fallen und musst es nicht bezahlen?
Du kaufst dir ne Currywurst, lässt sie fallen und musst sie nicht bezahlen?

Man sollte also nicht von der Ausnahme eine Regel erklären.

Ach Tine...🙂

Ich hätte den blöden Kaffee bezahlt und würde den Laden nie wieder betretten das ganze würde ich auch noch rumerzählen das wird dann ein teurer Kaffee für den Laden🙂

Ich denke mal, da ist eh nichts zu verdienen, wenn alle den Kaffee vom Boden schlürfen. 🙂
 

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havonni Wer hier macht Musik, singt, schreibt Lieder??? Leben 16

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