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WG mit meinem Bruder?!

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stbm2014

Gast
Hallo! Mein Bruder wohnt zur Zeit ca. 450km von mir entfernt. Er möchte wieder zurück nach Hause kommen und hier die Fachhochschulreife mit Hilfe der Zweijährigen Fachoberschule machen. Unser Vater wohnt auch hier, aber sein Haus ist nicht wirklich bewohnbar, so dass mein Bruder gerne zu mir in die Wohnung ziehen möchte. Hierzu habe ich einige Fragen!

1) Sind Wohngemeinschaften zwischen Geschwistern überhaupt möglich?
2) Wie verhält es sich, wenn ich Grundsicherung erhalte und er entweder Schüler-Bafög bekommt oder bei einem Ablehnungsbescheid sich einen 450,00€-Job sucht?
3) Hat jemand, der keinen Anspruch auf Schüler-Bafög hat, Anspruch auf beispielsweise ALG2?
4) Kann er sich unter unserem Vater krankenversichern lassen? Mein Bruder ist 23 Jahre alt.
5) Gilt die Krankenversicherung dann bis 25 oder Ende 25 Jahre?
 
Also zu den Versicherungs - und Finanzgeschichten kann ich nix sagen,
aber möglich sind Geschwister-Wgs schon.

Es kommt halt drauf an, wie das Verhältnis zwischen euch ist.
allerdings passiert es schneller als man denkt, dass alte Feindschaften neu aufgezogen werden.
Wenn ihr beide euch das zutraut ist es aber wahrscheinlich kein Problem.

Ich wünsche viel Erfolg 🙂
 
Hallo stbm,

sobald ihr zusammengezogen seid, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Bei ALG II wird immer das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft zusammenaddiert.
Insofern hat die Bildung einer Bedarfsgemeinschaft sowohl auf Deine öffentliche Unterstützung wie auch auf seine einen Einfluss. Jedoch wird Dein Bruder automatisch krankenversichert sein. Sobald er einen 450 € Job hat, wird sich dieses Einkommen auch auf die Höhe der öffentlichen Bezüge auswirken, d.h. es kommt zu einer Teilanrechnung.
Es ist nie verkehrt, wenn Du einen Beratungstermin beim Jobcenter wahrnimmst und Dir alles genau vorrechnen lässt.

LG; Nordrheiner
 
Also das Beratungsgespräch werden wir eh suchen. Aber wenn wir eine WG planen, spielt dann das Einkommen meines Bruders doch eigentlich keine Rolle.
 
Also das Beratungsgespräch werden wir eh suchen. Aber wenn wir eine WG planen, spielt dann das Einkommen meines Bruders doch eigentlich keine Rolle.

Sobald ihr zusammenzieht und eine WG bildet, ist das zunächst eine Bedarfsgemeinschaft.
Da muß man schon gut argumentieren, um der Behörde klar zu machen, dass Eure WG eben keine Bedarfsgemeinschaft ist.
 
Sobald ihr zusammenzieht und eine WG bildet, ist das zunächst eine Bedarfsgemeinschaft.
Da muß man schon gut argumentieren, um der Behörde klar zu machen, dass Eure WG eben keine Bedarfsgemeinschaft ist.

Ja, damit hast du recht. Gerade eine WG von Geschwistern ist schwer zu begründen. Aber ich werde mich erst einmal unverbindlich erkundigen.
 
Was soll des Problem sein, wenn du und dein Bruder in einer WG wohnen?
Wenn er kein Bafög bekommen kann, dann sicher kein ALG2. Er ist ja nicht arbeitslos. Er wird nebenbei arbeiten müssen oder nimmt sich einen Bildungskredit. Eine andere Lösung seh ich nicht.

Und ja klar kann er sich mitversichern lassen, dagegen spricht nix. Bis er 25 Jahre alt ist, danach muss er sich selbst versichern, aber da bekommt er einen Schüler bzw. Studententarif und zahlt deutlich weniger.
 
Was soll des Problem sein, wenn du und dein Bruder in einer WG wohnen?
Wenn er kein Bafög bekommen kann, dann sicher kein ALG2. Er ist ja nicht arbeitslos. Er wird nebenbei arbeiten müssen oder nimmt sich einen Bildungskredit. Eine andere Lösung seh ich nicht.

Und ja klar kann er sich mitversichern lassen, dagegen spricht nix. Bis er 25 Jahre alt ist, danach muss er sich selbst versichern, aber da bekommt er einen Schüler bzw. Studententarif und zahlt deutlich weniger.

Hallo, ich habe heute beim Bafögamt einmal angerufen. Der Herr am Telefon meinte, dass mein Bruder sehr wohl einen Antrag auf ALG2 stellen könnte. Kann sein, dass dies eine neue Regelung seit Anfang August ist. Es gab doch jetzt erst einige Veränderungen. Und eine WG zwischen zwei Geschwistern empfinde ich als schwerer durchzusetzen, als wenn ich beispielsweise mit fremden Menschen in einer WG wohne.
 
Sobald ihr zusammenzieht und eine WG bildet, ist das zunächst eine Bedarfsgemeinschaft.
Da muß man schon gut argumentieren, um der Behörde klar zu machen, dass Eure WG eben keine Bedarfsgemeinschaft ist.
Genau. Und dann bekommt man zusammen weniger Geld als wenn jeder allein in einer kleinen Wohnung lebt.
Daher würde ich das nicht machen. Dein Bruder, lieber TE, kann ja an deinem Wohnort in eine separate angemessene Mietwohnung ziehen (für eine Einzelperson werden vom Sozialamt oder Jobcenter meist 45 qm finanziert, vielleicht hätte er auch Anspruch auf Wohngeld) und dich häufig besuchen oder umgekehrt. Oder könnte er sich irgendwo ein Zimmerchen mit Schlafcouch, Bad/Dusche und Kochplatte nehmen? Das wäre noch billiger als eine ganze Wohnung.

Wegen der Krankenversicherung würde ich nicht hier im Hilferuf-Forum, sondern bei verschiedenen Krankenkassen anfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
also mir wurde beim sozialamt gesagt, dass mein bruder und ich generell keine bedarfsgemeinschaft wären. bedarfsgemeinschaften sind wohl nur beziehungen wie eltern/kinder, ehemann/ehefrau, freund/freundin...!
 

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