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Wichtig!!! brauche dringend Hilfe wegen Kostenübernahme einer Wohnung

LeonyBerlin

Mitglied
Hallo
Ich habe ein riesen Problem ich weiß nicht mehr weiter
da meine Angelegenheit etwas kompliziert ist.
Ich hatte eine Ausbildung in Leuna die ich allerdings unterbrechen
musste und die auch nächstes Jahr im August in Berlin weiter machen kann.
Momentan bin ich im 6 Monat schwanger und wohne vorrüber gehend bei meiner Mutter allerdings ist die Wohnung viel zu klein (56 qm mein bruder wohnt auch dort).
Meine Mutter bezieht kein Arbeitslosgeld und lebt nur Witwenrente Kindergeld und Halbweisenrente meines Bruders.
Ich lebe von Halbweisenrente und Kindergeld.
Jetzt kommt die frage bekomme ich trotzdem die kosten übernommen vom Amt da ich noch unter 25 bin?
Also ob ich denn ein Sonderfall wäre oder erst wenn mein Kind auf der Welt ist?
Ich würde mich über schnelle Antwort freuen da es echt wichtig ist

danke
 
A

annalu3

Gast
Suche bitte umgehend eine Beratungsstelle für werdende Mütter auf - evtl, kommt ein Mutter - Kind - Heim in Frage oder aber die Kosten für eine eigene Wohnung werden vom Amt übernommen.
An welche Stellen du dich wenden musst, wissen Vereine wie das Diakonische Werk, die caritas der Pro familia!
Stellen in deiner Nähe findest du im Telefonbuch oder als Broschüre und ohnehin als Rat bei deinem Frauenarzt.
Alles Liebe und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
annalu
 
R

Rübe

Gast
Hallo und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft1

also, du fällst nicht mehr in die U-25 regelung, da du eine eigene Familie gründest. Du bist schwanger und dir steht daher auch Mehrbedarf ab der 13. SSW zu sowie die Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft. Sprich:

2 Personen ( du und Baby ) dürfen in Berlin soweit ich weiß ca.450,- Warmmiete, 3 Personen 540,- WM.

Du kannst dann noch, vor Umzug, die Übernahme der Kosten für den nötigen Umzug beantragen sowie eine Erstausstattung für das Baby, Schwangerschaftssachen für dich und Erstausstattung für deine eigene Wohnung, sofern du keine Möbel hast und diese Leistung noch nicht in Anspruch genommen hast.

Du kannst weiterhin zur Caritas oder der Diakonie gehen und finanzielle Unterstützung für dich und Baby beantragen, das sind Gelder aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" und diese Gelder werden nirgendwo angerechnet.

Aber nota bene: Wenn du eine Lehre machst oder zur Schule gehst, dann bekommst du KEIN ALG2! Dann hast du aber evtl. andere Ansprüche, möglicherweise BAB oder Sozialgeld für das Baby. Aber das weiß ich nicht genau.

VIEL GLÜCK!!
 
M

malin

Gast
Wenn du eine Lehre machst oder zur Schule gehst, dann bekommst du KEIN ALG2! Dann hast du aber evtl. andere Ansprüche, möglicherweise BAB oder Sozialgeld für das Baby. Aber das weiß ich nicht genau.
Der Vater des Kindes ist von 6 Wochen vor der Geburt bis zum Ende des 3. Lebensjahr des Kindes vorrangig für die finanzielle Unterstützung des Kindes und der Mutter zuständig. Dieses Geld muss eingefordert / eingeklagt werden, wenn er es nicht freiwillig zahlt. Kann er z.Zt. nicht zahlen, zahlt das Amt Unterhaltsvorschuss. Dennoch muss der Unterhalt geltend gemacht werden.
 
R

Rübe

Gast
Das ist richtig, Malin. Wenn sie alleine ist mit dem Baby muss der Vater des Kindes in die Verantwortung treten. Möglicherweise hat er aber nicht so viel Geld und Unterhaltsvorschuss gibt es auch nur für das Kind, nicht für die Mutter. Und ein Kind kann von diesem Betrag auch nicht leben, davon abgesehen wird das natürlich eingerechnet beim ALG2, also der Bedarfsgemeinschaft abgezogen. Ebenso wie das Kindergeld abgezogen wird.
Leben beide Eltern mit Baby zusammen, bekommt aber das Kind keinen Unterhalt. Und ich denke mal, dass die Mama hier die Frage nicht stellen würde, wenn der Vater des Kindes Willens und in der Lage ist sich ausreichend zu beteiligen.
 

LeonyBerlin

Mitglied
Also ich war heute auf den Arbeitsamt. Die haben sich sichtlich quer gestellt und haben mir gesagt das meine Mutter den Antrag stellen muss da ich noch Unter 25 bin und das Kind wird irgendwie noch garnicht angezählt obwohl ich schon im 6 Monat bin. Da ich ja meine Ausbildung unterbrochen habe soll ich jetzt ALG2 beantragen aber das geht nur wenn meine Mutter dies auch beantragt da ich bei ihr wohne. ALso dieses Gespräch auf den Arbeitsamt hat mich voll verwirrt.

Danach war ich beim Jugendamt und die haben mich an einer Schwangerschaftsberatungsstelle geschickt die das allerdings Privat macht. Sie meinte auch das ich als werdene Mutter nicht mehr unter der u25 zähle und das sie mir helfen möchte allerdings habe ich da erst einen termin am 15.10.

Der Vater meines Kindes macht momentan noch eine Ausbildung und ich glaube kaum das er die Vaterschaft anerkennen wird da er mir unterstellt das ich fremdgegangen bin was natürlich nicht wahr ist. Wo und ab wann kann ich denn den Unterhalt einklagen?
 
Zuletzt bearbeitet:
R

Ratlos 200

Gast
UH (Vorschuss)-für das Kind kann erst beantragt werden wenn es geboren wurde.Dazu gehört auch das man eine Unterhaltsurkunde beim hiesigem Jugendamt oder über einen Rechtsanwalt in Auftrag gibt.

Diese regelung das der Vater des Kindes in den ersten 3 Jahren auch für die Mutter mit aufkommt klappt auch nur wenn der Selbstbehalt nicht unterschritten wird.

Wenn die vaterschaft nicht anerkannt wird müßt ihr halt nen Test machen lassen.Was aber mit Kosten verbunden ist.

mein Rat an dich,wende dich in dem Fall an die zuständige Behörde und frag nach was DU machen kannst damit die Vaterschaft doch noch anerkannt wird.Meines erachtens nach macht man das beim Jugendamt.
 
M

malin

Gast
Zitat LeonyBerlin:
Also ich war heute auf den Arbeitsamt. Die haben sich sichtlich quer gestellt und haben mir gesagt das meine Mutter den Antrag stellen muss da ich noch Unter 25 bin und das Kind wird irgendwie noch garnicht angezählt obwohl ich schon im 6 Monat bin. Da ich ja meine Ausbildung unterbrochen habe soll ich jetzt ALG2 beantragen aber das geht nur wenn meine Mutter dies auch beantragt da ich bei ihr wohne. ALso dieses Gespräch auf den Arbeitsamt hat mich voll verwirrt.
Es ist richtig, dass deine Mutter den Antrag stellen muss, denn ihr bildet noch bis zur Geburt deines Kindes gemeinsam mit deinem Bruder eine Bedarfsgemeinschaft. Erst nach der Geburt bildest du mit deinem Baby eine eigene BG. Bei der Berechnung deines / eures Bedarfs wird das Gesamteinkommen eurer Familie zugrunde gelegt.

Vergiss nicht, bei der ARGE deinen Mutterpass vorzulegen, denn du hast Anspruch auf Mehrbedarf in der Schwangerschaft.

Wenn das Baby da ist, zahlt die ARGE dir eine eigene angemessene Wohnung. Aber erst den Mietvertrag unterschreiben, wenn du die schriftliche Genehmigung der dafür zuständigen ARGE hast.

Wenn das Baby da ist, hilft dir das Jugendamt auch, deine Ansprüche und die deines Babys gegen den Vater durchzusetzen ( Antrag direkt nach Geburt stellen ). Wie du vorgehen musst, um dabei deine und die Ansprüche deines Babys ohne finanzielle Ausfälle zu erhalten, kannst du dich schon vor der Geburt informieren. Wenn der Kindsvater nicht zahlen will / kann, zahlt das Amt dir (Unterhalts-)vorschuss, wird aber versuchen, mittels eines Titels das Geld beim Vater des Kindes einzutreiben. Sobald dieser mehr als seinen Selbstbehalt verdient, wird er seine Schulden begleichen müssen.

Zitat Rübe :
Unterhaltsvorschuss gibt es auch nur für das Kind, nicht für die Mutter.
Ich habe nicht von Unterhaltsvorschuss für beide geschrieben, sondern von finanzieller Unetrstützung für beide. Im Klartext heisst das : Unterhalt für das Kind und seit dem 1.1.2008 gibt es zusätzlich den Betreuungsunterhalt, den der Vater des Kindes der Kindsmutter mindestens über 3 Jahre schuldet.
Und ich denke mal, dass die Mama hier die Frage nicht stellen würde, wenn der Vater des Kindes Willens und in der Lage ist sich ausreichend zu beteiligen.
Es ist wohl keine Frage des Willens des Vaters, sondern seiner tatsächlichen finanziellen Potenz. Diese wird das Jugendamt im Interesse des Kindes mit Zahlen belegt haben wollen und das nicht nur einmal, sondern immer wieder, damit er seiner Unterhaltspflicht nachkommt, sobald er Einkünfte über dem Selbstbehalt hat.
 
R

Rübe

Gast
Willst du mich absichtlich falsch verstehen? Genau das hab ich doch geschrieben. Und nun zum 2. mal: Willens UND in der Lage hab ich geschrieben. Der Vater scheint weder Willens zu sein, denn er streitet die Vaterschaft ab und in der Lage auch nicht, wie Leony schrieb.

Bei dem anderen Zitat empfehle ich, einfach noch mal nachzulesen.
 

LeonyBerlin

Mitglied
Also ich war heute wieder mal beim Amt.
Jetzt war ich auch entlich in der Leistungsabteilung mit meiner Mutter gekommen.
Da es ja nicht eindeutig war was draus wird war ich vorher bei der Schwanegrschaftsberatung die mir auch einen Paragrafen aus den Sozialgesetzbuch gegeben hat ging es ein wenig schneller und der Chef des Arbeitsamtes war auch beim Gespräch dabei.

Also jetzt ist rausgekommen das ich meinen Antrag selber stellen kann da ich laut Paragrafen eine eigende Bedarfsgemeinschaft bin und in eine Sonderregelung als Schwangere falle. Dazu hinaus haben sie mir auch gesagt das ich jetzt grünes licht für die Wohnungssuche bekomme ich darf jetzt mir eine Wohnung für 2 personen (mich und mein Baby) im rahmen von 444 Euro suchen.

Ich möchte mich echt bei euch bedanken da ich echt verwirrt war weil mir jeder etwas anderes gesagt hat (jobcenter, Arbeitsamt, Jugendamt und die Schwangerschaftsberatung) hätte ihr mir nicht geholfen wäre glaube ich an verzweilung noch zusammen gebrochen.

Recht Herzlichen Dank eure Leony
 

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