Coldassice
Neues Mitglied
Hallo,
folgendes ist passiert: Ich habe am 28.02.2011 eine fristlose Kündigung meines Internatsplatzes wegen angeblicher Sachbeschädigung erhalten, an der ich überhaupt nicht beteiligt war. Ich habe mehrere Zeugen die belegen können, dass ich mich nicht an dem Vorfall beteiligt habe, im Gegensatz dazu noch davon abriet.
Außerdem wird mir vorgeworfen auch schon in der Vergangenheit aufgefallen zu sein und an massiven Sachbeschädigungen beteiligt gewesen zu sein, wobei ich dafür komischer Weise nie eine Ermahnung oder Abmahnung erhalten habe. Ich habe in meinen fast vier Internatsjahren nur eine einzige Ermahnung, wo ein ganzes Kollektiv dran beteiligt war und dann sofort eine Kündigung erhalten, ohne vorher darüber zu sprechen. Außerdem hängt im Internat sowas wie ein "Kopfgeldzettel" aus, der besagt das andere Bewohner mich nicht ins Internat lassen dürfen obwohl der Fall noch gar nicht geklärt ist, kann man da schon von Diskriminierung sprechen? Was soll man außerdem von der Aussage halten, dass alle befreundeten Menschen schizophren und unreif sind!
Im Internat gab es gestern eine Versammlung bei der viele Freunde sich für mich eingesetzt haben. Sodass ich am Nachmittag im Büro anrief und nach einem Gesprächstermin zur Klärung fragte. Die Leiterin sagte mir ich solle erstmal eine Stellungnahme schreiben mit Eidesstattlichen Erklärung!
Meine Frage ist, darf sie das verlangen mit Eidesstaat? Was soll ich schreiben was nicht, schließlich habe ich nicht deren Anschuldigungen zu widerlegen, vielmehr ist es doch der Kläger der die Anschuldigungen beweisen sollte! Kann ich auch gegen Rufmord o.ä. klagen, bei den oben genannten Vorkommnissen? Was würdet ihr jetzt tun?
MfG
Benjamin Frost
folgendes ist passiert: Ich habe am 28.02.2011 eine fristlose Kündigung meines Internatsplatzes wegen angeblicher Sachbeschädigung erhalten, an der ich überhaupt nicht beteiligt war. Ich habe mehrere Zeugen die belegen können, dass ich mich nicht an dem Vorfall beteiligt habe, im Gegensatz dazu noch davon abriet.
Außerdem wird mir vorgeworfen auch schon in der Vergangenheit aufgefallen zu sein und an massiven Sachbeschädigungen beteiligt gewesen zu sein, wobei ich dafür komischer Weise nie eine Ermahnung oder Abmahnung erhalten habe. Ich habe in meinen fast vier Internatsjahren nur eine einzige Ermahnung, wo ein ganzes Kollektiv dran beteiligt war und dann sofort eine Kündigung erhalten, ohne vorher darüber zu sprechen. Außerdem hängt im Internat sowas wie ein "Kopfgeldzettel" aus, der besagt das andere Bewohner mich nicht ins Internat lassen dürfen obwohl der Fall noch gar nicht geklärt ist, kann man da schon von Diskriminierung sprechen? Was soll man außerdem von der Aussage halten, dass alle befreundeten Menschen schizophren und unreif sind!
Im Internat gab es gestern eine Versammlung bei der viele Freunde sich für mich eingesetzt haben. Sodass ich am Nachmittag im Büro anrief und nach einem Gesprächstermin zur Klärung fragte. Die Leiterin sagte mir ich solle erstmal eine Stellungnahme schreiben mit Eidesstattlichen Erklärung!
Meine Frage ist, darf sie das verlangen mit Eidesstaat? Was soll ich schreiben was nicht, schließlich habe ich nicht deren Anschuldigungen zu widerlegen, vielmehr ist es doch der Kläger der die Anschuldigungen beweisen sollte! Kann ich auch gegen Rufmord o.ä. klagen, bei den oben genannten Vorkommnissen? Was würdet ihr jetzt tun?
MfG
Benjamin Frost