frankys2907
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Hallo!
Auf einem Grundstück befindet sich grenzseitig eine Einfahrt für PKW.
Palisaden sind auf diesem Grundstück auf die Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück gebaut.
Die Palisaden trennen also bautechnisch beide Grundstücke voneinander.
Die Strasse selbst hat Gefälle ,das heisst. Das Grundstück unterhalb
(rechts) auf dem eine Einfahrt entstehen soll liegt etwas tiefer.
Auf dem benachbarten Grundstück rechts davon (also das was tiefer ist,also unterhalb)
ragt der Beton dieser Palisaden
etwa bis zu 20 cm auf das dieses Grundstück raus.
Auf dem Grundstück soll eine Einfahrt für PKW angelegt werden.
Würde der Besitzer des benachbarten Grundstücks ,der die Einfahrt anlegen will
diesen Beton der Palisaden entfernen ,so wäre es nicht
auszuschliessen das auf Dauer diese Palisaden umfallen.
Würde man den Beton so stehen lassen ,dann würde es optisch nicht gut aussehen.
Gleichzeitig würden aber ca. diese 20cm an Einfahrtsbreite des unterhalb gelegenen Grundstücks fehlen.
Wer muss nun dafür sorge tragen das die Palisaden nicht auf Dauer umfallen?
Muss der Besitzer auf die 20cm verzichten?
Gruß
Frank
Auf einem Grundstück befindet sich grenzseitig eine Einfahrt für PKW.
Palisaden sind auf diesem Grundstück auf die Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück gebaut.
Die Palisaden trennen also bautechnisch beide Grundstücke voneinander.
Die Strasse selbst hat Gefälle ,das heisst. Das Grundstück unterhalb
(rechts) auf dem eine Einfahrt entstehen soll liegt etwas tiefer.
Auf dem benachbarten Grundstück rechts davon (also das was tiefer ist,also unterhalb)
ragt der Beton dieser Palisaden
etwa bis zu 20 cm auf das dieses Grundstück raus.
Auf dem Grundstück soll eine Einfahrt für PKW angelegt werden.
Würde der Besitzer des benachbarten Grundstücks ,der die Einfahrt anlegen will
diesen Beton der Palisaden entfernen ,so wäre es nicht
auszuschliessen das auf Dauer diese Palisaden umfallen.
Würde man den Beton so stehen lassen ,dann würde es optisch nicht gut aussehen.
Gleichzeitig würden aber ca. diese 20cm an Einfahrtsbreite des unterhalb gelegenen Grundstücks fehlen.
Wer muss nun dafür sorge tragen das die Palisaden nicht auf Dauer umfallen?
Muss der Besitzer auf die 20cm verzichten?
Gruß
Frank