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Wie ist das bei einer Kontopfändung ?

carrot

Aktives Mitglied
Ich habe jetzt 2 verschiedene Aussagen zu einer Kontopfändung und mich würde mal interessieren welche richtig ist.

1. Aussage ) Wenn eine Kontopfändung vorliegt, sind dadurch alle Konten (in Deutschland) für den Kontoinhaber gesperrt auch wenn dort darüber hinausgehendes Guthaben ist, sogar wenn das eine Million sei und der strittige Betrag z. B.. 2000 € ist.

Jegliches Guthaben ist erst bei Einigung und/oder Zahlung verfügbar.

2. Aussage ) Bei einer Kontopfändung wird nur der Betrag gepfändet bzw. zunächst eingefroren welcher der Gläubiger einfordern will. Demzufolge kann das Guthaben was darüber hinaus noch auf dem Konto oder den Konten ist, noch weiter genutzt werden.

Kennt sich da jemand aus oder hat ggf. schon solche Erfahrungen gemacht?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Im Prinzip stimmt Nummer 1. Die Kosten laufen ja immer weiter durch Zinsen, Mahngebühren, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten und Tod und Teufel. Darum kann man nie sagen, wieviel Guthaben nach Zahlung auf diesem Konto verbliebe. Das geht erst wenn alle Gläubiger erklären, keine Forderungen mehr zu haben.

Für den Selbstbehalt gibt es ein Pfändungsschutzkonto, wenn man es denn beantragt. Alles über dem Selbstbehalt gehört den Gläubigern.
 

carrot

Aktives Mitglied
Im Prinzip stimmt Nummer 1. Die Kosten laufen ja immer weiter durch Zinsen, Mahngebühren, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten und Tod und Teufel. Darum kann man nie sagen, wieviel Guthaben nach Zahlung auf diesem Konto verbliebe. Das geht erst wenn alle Gläubiger erklären, keine Forderungen mehr zu haben.

Für den Selbstbehalt gibt es ein Pfändungsschutzkonto, wenn man es denn beantragt. Alles über dem Selbstbehalt gehört den Gläubigern.
Die Aussage Nummer I. kam übrigens von einer Bankangestellten, halte die Aussage auch für gewichtiger.

Pfändungsschutzkonto, frage mich ob das sinnvoll ist, bei einem Gläubiger mit dem man nun im Rechtsstreit wegen der Forderung (bez. der Verjährungsfrist) ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Die Aussage Nummer I. kam übrigens von einer Bankangestellten, halte die Aussage auch für gewichtiger.

Pfändungsschutzkonto, frage mich ob das sinnvoll ist, bei einem Gläubiger mit dem man nun im Rechtsstreit wegen der Forderung (bez. der Verjährungsfrist) ist.
Wenn eine Kontopfändung vorliegt ist das P Konto Pflicht. Sonst sitzt du auf dem trockenen.
Geben muss dir dieses Konto übrigens jede Bank.

Aussage 1 ist wohl die richtige
 

carrot

Aktives Mitglied
Wenn eine Kontopfändung vorliegt ist das P Konto Pflicht. Sonst sitzt du auf dem trockenen.
Geben muss dir dieses Konto übrigens jede Bank.

Aussage 1 ist wohl die richtige
ja sehe ich auch so, Aussage 1. Mag aber auch bei den Banken noch unterschiedlich gehandhabt werden. Zumindest schreiben auch die einzelnen Banken dazu noch unterschiedliches.

Bez. P-Konto: Im Prinzip ja, doch ich habe nun, wie es in der Rechtsbelehrung stand, beim zuständigen Gericht aufschiebende Wirkung der Vollstreckung beantragt, bis der Rechtsstreit wegen der Verjährung, der nun auch im Gang gesetzt wurde, geklärt ist.
Ich warte daher noch mit dem P-Konto ab.
So wie es aussieht, kommt erst mal 4 Wochen keiner an das Geld., es liegt dort bei der Bank eingefroren.
Danach würde zum Gläubiger alles ausgelöst (zumindest ohne P-Konto) oder wenn die aufschiebende Wirkung bis dahin noch nicht gefruchtet haben sollte.
Beim P-Konto kann ein Gläubiger monatlich alles abschöpfen was ggf. über der Freigrenze liegt.
(die soll jetzt bei 1500 € monatlich liegen)
Auch darf man dann nur ein Konto halten bzw. eröffnen.
Dispo ist dann auch weg also ich finde es ist ein fauler Kompromiss, wenn die Rechtslage unklar ist.
 

Bingenervt

Aktives Mitglied
Hängt von der Bank ab. Manche Banken frieren dann tatsächlich das Konto komplett ein, andere nur den Pfändungsbetrag und alles, was darüber hinaus auf dem Konto liegt, kann genutzt werden.

P-Konto würde ich persönlich vermeiden, wenn möglich. Die Kosten sind oft deutlich höher als bei einem normalen Girokonto und das eigene Ranking wird deutlich schlechter.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Hängt von der Bank ab. Manche Banken frieren dann tatsächlich das Konto komplett ein, andere nur den Pfändungsbetrag und alles, was darüber hinaus auf dem Konto liegt, kann genutzt werden.

P-Konto würde ich persönlich vermeiden, wenn möglich. Die Kosten sind oft deutlich höher als bei einem normalen Girokonto und das eigene Ranking wird deutlich schlechter.
Stimmt so nicht, an den Kosten hat sich nichts geändert un d man hat 5 Tage Zeit zur Räumung.
Ich weiß das leider genau.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ein 2. pfändungsfreies Konto von der Bank zu bekommen bei einer Pfändung ist wichtig.
Das schließt sich ja schon aus, wenn du ein P-Konto hast, kannst du kein 2. eröffnen.
Dispo ist weg, Schufaeintrag, schlechtes Ranking, höhere Kontogebühren etc.
Wird hier auch noch mal alles aufgelistet.

Ich halte das mit dem P-Kono derzeit für übereilt bzw. nicht für den richtigen Weg, da es ja um einen potentiellen Gläubiger geht (nicht um mehrere) , mit dem ich nun deswegen im Rechtsstreit liege. Die Gerichte arbeiten schon so schnell es geht daran...
 

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