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Wie ist das mit dem BÜRGEN??

I

ich und du

Gast
Hallo!

Mein Papa ist seit 2Jahren geschieden, er hatte mit seiner Ex Frau (nicht meine Mutter!) eine Eigentumswohnung. Nach der Scheidung, behielt sie diese, wohnt aber in einem anderen Bundesland. Mein Papa zog aus. Mein kleiner Bruder wohnt jetzt noch in der Eigentumswohnung.
Soviel zur Vorgeschichte.
Beim Anwalt/Notar, wurde geregelt, das meine Stiefmutter alleine für die Eigentumswohnung aufkommt, und mein Papa aus dem Vertrag raus ist.
Nun kommt die Bank und auch meine Stiefmutter und wollen meinen Papa zur Unterschrift zwecks Bürgschaft zwingen. Natürlich weigert er sich das zu tun. Warum will die Bank das? Hat sie überhaupt ein Recht dazu? Wer kann mir da weiterhelfen? Ist das alles rechtens? Ich hab meinem Papa dringend geraten niemals zu unterschreiben, er wird es auch nicht tun? Aber die sitzen ihm so im Nacken, und bedrängen ihn. Was kann man da machen?
Ganz lieben Dank an alle, die mir da Rat geben können!!!

Tschaui
 
G

Grünpflanze

Gast
Warum will die Bank das?
Mir kommt das so vor, als hätten die Angst, dass Deine "Stiefmutter" das Geld für die Eigentumswohnung nicht mehr zahlen kann. Deswegen versuchen sie mit allen Mitteln, das Geld von jemand anderem zu bekommen.
Wenn Dein Vater Bürge wäre müsste ER für die Eigentumswohnung aufkommen, sobald Deine "Stiefmutter" pleite ist. Deswegen auch mein Rat: Bloß nicht unterschreiben.

Wenn Du mehr zur Bürgschaft an sich wissen willst, schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgschaft

Dein Vater kann meines Erachtens nicht gezwungen werden, eine Bürgschaft zu unterschreiben. Mit welcher rechtlichen Grundlage denn auch? Es wurde vertraglich geregelt, dass Deine Stiefmutter alleine für die Wohnung zuständig ist.

Die gesetzlichen Grundlagen dazu kenn ich leider auch nicht, versuchs mal unter www.jurathek.de

Mit welchen Mitteln versucht denn die Bank, Deinen Vater zu zwingen zu unterschreiben?

LG,
Grünpflanze
 
H

Halt!!!

Gast
Kommt mir auch komisch vor. Wendet euch doch mal an den Anwalt der die Sache regelte. Und lasst euch beraten was ihr der Bank argumentieren könnt damit sie merkt ihr wisst Bescheid. Dann lassen sie auch davon ab. Kann mir nur vorstellen dass die Bank zu ihrem Geld will. Ihr sind Bürgen schon recht auf die sie sich dann berufen kann. Diese Exfrau hat sie kein Geld mehr ist sie im Zahlungsrückstand? Das würde das Verhalten schon mal klären warum sie einen Dummen suchen. Jedoch würd ich an Stelle deines Vaters sorgen dass weder vom Sohn noch ein anderes Familienmitglied die Wohnung nutzt. Ausser es herrscht Mietvertrag und der Sohn bezahlt Miete. Ansonsten gebt ihr Ihr ein Argument deinen Vater als Bürgen zu nehmen denn immerhin würde der Sohn ja profitieren. Wie gesagt geht zu dem Anwalt
 
J

Jordan

Gast
also, so viel kenne ich auch nicht davon, obwohl ich schon mal Bürge war bzw. auch noch bin, aber eines weiß ich,

eine Bürgschaft unterschreibt man immer freiwillig, dazu kann man auf gar keinen Fall gezwungen werden, und sollte sich auch auf gar keinen Fall dazu zwingen lassen.

Eine Bürgschaft unterschreibt man, weil man von der Bank etwas will, Geld halt, damit sichert sichert sich die Bank ab,

wenn dein Vater aber gar nichts von der Bank will, wozu dann eine Bürgschaft?

genau informieren, und nix unterschreiben.

Gruß
Reiner
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo,

wenn ich recht verstehen, haben dein Vater und seine Ex-Frau die Wohnung gemeinsam angeschafft. Wenn einer von diesem Vertrag notariell zurücktritt, diesen quasi dem Anderen überlässt, kann die Bank, wie hier deinen Vater, für 2 Jahre in die Haftung nehmen. Sind diese zwei Jahre dann vorbei, ist er normalerweise aus der ganzen Sache raus. Deshalb versucht jetzt die Bank von ihm diese Bürgschaft zu bekommen.

Würde ich auf gar keinen Fall unterschreiben. Vermute mal, dass das Einkommen seiner Ex-Frau nicht der Höhe entspricht, die die Bank verlangt. Aber das ist ihr eigenes Problem und nicht das deines Vaters.
 

margarethe

Mitglied
Guten Abend,
als Frau eines "Bankers" - gerade in diesem Bereich - folgende Fragen:

Haben beide Teile des Ehepaares den Vertrag unterschrieben ?

Hat die Bank zugestimmt, daß nur noch einer der beiden Schuldner für die Zahlungen aufkommt ?
Hat die Bank dies nicht getan, besteht nach wie vor der Vertrag der Bank mit dem Ehepaar als Gesamtschuldner, egal ob dieses Ehepaar mit Hilfe eines Notars untereinander neue Regelungen trifft, dies interessiert die Bank nicht.

Bestehende Verträge - egal welcher Art - können nur mit dem BEIDERSEITIGEM Einverständnis der Vertragspartner (hier Bank und Ehepaar) geändert werden.

Meiner Meinung nach wäre die Bank ziemlich dämlich solch einer Änderung zuzustimmen: zwei Einkommen zur Schuldentilgung sind wohl immer sicherer als eines.
 
H

Halt!!!

Gast
Das könnte tatsächlich so sein. Jedoch würd ich erst recht zum Anwalt gehen auch weil deine Stiefmutter das eingegangen ist als sie das beim Anwalt bestätigte. Denke dass sie damit einen Fehler machte der zu Gunsten deines Vater stehen könnte. Ansonsten sollten die beiden abklären ob es nicht besser wär die Eigentumswohnung zu verkaufen dass die Bank ihr Geld bekommt. Denn darauf würd ich bestehen wenn ich dein Vater wär. Das kann er fordern damit er nicht bürgen muss soll er auf einen Verkauf bestehen. Seine Ex hat doch eh nichts davon da sie woanders wohnt. Sobald wie möglich mit Anwalt und Exfrau ein Gespräch führen. Dringenst!!
 
I

ich und du

Gast
Hallo!

Erstmal tausend Dank für die Antworten!!! Ihr habt mir sehr geholfen!

Zu den Fragen der Bänkersdrau ;-))
Den Vertrag haben vor etlichen Jahren beide unterschrieben. Darauf beruft sich jetzt auch die Bank. Die Bank hat nie zugestimmt das nur noch meine Stiemutter zahlt. Von sowas war auch nie die Rede. Alle Beteiligten dachten, das beim Notar reicht. Ist aber offensichtlich nicht so, denn die Bank erkennt das nicht an.
Meine Stiefmutter stimmt der Auflösung des Vertrages mit der Bank jetzt nicht mehr zu. Sie will das mein Vater zahlt. Ihr geht es nur ums Geld. Sie ist abgehauen und hat ihre 3 Kinder einfach alleine in der Wohnung gelassen. Mein Papa hat sich um die 3 gekümmert, bis er letztes Jahr ausgezogen ist. (Aber nur ein Stockwerk höher)
Mein Papa verdient nicht so viel Geld, zahlt immer pünktlich Unterhalt und und und. Ihm wäre es unmöglich jetzt auch noch diese Zahlungen zu übernehmen. Inwieweit müßte er das? Und kann er dann nicht wieder in die Wohnung einziehen? Oder greift dann das was beim Notar hinterlegt ist?
Was passiert ihm wenn er nicht unterschreibt?
Nochmals ganz lieben Dank Euch allen!
 
U

unreg.Micky...

Gast
Der Notarvertrag könnte wegen der "Undurchführbarkeit" (teilweise)nichtig sein...der Sinn des privaten Vertrages ist ja nicht erreichbar...wenn z.B. eine einseitige Entlassung eines Besitzers aus den Verpflichtungen gegenüber der Bank am Veto der Bank scheitert.

Normalerweise muß ein Notar beim Vertragsabschluß ungefragt(wegen der berufl.Haftung) auf diese möglichen Probleme hinweisen..und das auch im Notarvertrag vermerken(die Belehrung bzgl.der Risiken).Auch der den Vertrag betreuende/aushandelnde Anwalt/die jw.Anwälte sind hier in der Haftung..da ein Laie solche Feinheiten nicht kennen kann.
Es hätte hier also z.B. einer Umschuldung bedurft---die Bank hätte einen neuen Vertrag NUR mit der Frau machen müssen.Bis zu solch einer Umschuldung ist der Notarvertrag (Eigentumsauseinandersetzung zw.den Eheleuten) wahrscheinlich schwebend unwirksam ?
Gäbe hier mehrere Möglichkeiten...Rückabwicklung..vorheriger Zustand(dann haften wieder beide..und JEDER hat Nutzungsmöglichkeit)..dann evl. Schadensersatz von den Juristen(aber...nun ja..laaaangwierig...)...desgleichen Notar belangen..wegen Mangelinfo...
Schadensersatz an den Vater(da er ja SEIN Eigentum nicht nutzte!!)

Verkauf ...naja...würde zumindest eine Möglichkeit sein,den Vertrag mit der Bank zu beenden(denn:vorzeitig entläßt eine Bank kaum ihre Schuldner..und dann auch immer nur mit fetten Kreditablösesummen!!!).
Gut wäre: z.B. ein erwachsenes Kind (welches ggü.einer ANDEREN(??) Bank kreditwürdig ist---Mietgarantie durch DEN VATER!!!!)) kauft von den Ex-Eheleuten die Wohnung...Kaufpreis hier möglichst exakt nur Kreditsumme (das spart Grunderwerbskosten...immerhin 3,5%vom Kaufpreis..dazu kommen ja noch die Nebenkosten Notar/Grundbuch..).
Dann wird die Wohnung an den VATER vermietet.Verträge unter Verwandten müssen (um vorm Finanzamt anerkannt zu werden) WIE UNTER FREMDEN ganz korrekt geschlossen werden!
Es empfiehlt sich als ein Mietpreis in Höhe der Zins+Tilgung....evl.leicht drüber,um keine "Gewinnvermeidung"ggü.FA zu riskieren. Gibt so Anhaltswerte..die Miete muß mindestens 75% der ortsüblichen sein.(Siehe letztes Heft von "FINANZTEST").
Dann hätte das erwachsene Kind Steuervorteile..da alle Kosten absetzbar...und der Vater könnte z.B. die Wohnung (wenn er sie nicht selbst nutzt)auch den anderen Kindern ab 18 als Unterhaltsersatz zur Verfügung stellen...bzw.---wenn er sie mit minderjährigen Kindern bewohnt,ist ER dann Empfänger des Kindes-Unterhaltes seitens der Kindesmutter für die 3 Kinder...

Ich würde da mal einen versierten Steuerberater fragen!Bezüglich der genauen Gestaltung!

Fakt ist...es haften gegenüber DER BANK immer (siehe Grundbuch !!) solange BEIDE Kreditnehmer JEWEILS KOMPLETT EINZELN(!!!) jeweils mit sofortiger Vollstreckung in gesamtes persönliches Eigentum in VOLLER HÖHE...nicht hälftig!!!---solange,bis die Bank sie daraus,aus der Haftung,entläßt.

Das Risiko,durch "Zwangsverkauf" wegen des Finanzdruckes an Fremde nur Minimal-Erlös zu erzielen (oder gar durch "Teilungsversteigerung"o.bankbetriebener Zwangsversteigerung nur Bruchteile der Kreditsumme zu erhalten) ,würde ich durch Verkauf innerhalb der Familie/Verwandtschaft zu entgehen versuchen!
Mit einer klug ausgehandelten Mietvereinbarung...oder Mietkaufkonstruktion oder langfristigem Mietvertrag --- könnte hier eine Bank durchaus überzeugt werden...
UND DIE MÖGLICHKEIT HAT WOHL HIER NUR DER VATER,wenn die Kinder mitziehen!
Vorteil: der Ex den Wind aus den Segeln nehmen,dank eindeutig jahrelanger ALLEINNUTZUNG durch die Ex hat sie kaum mit "Erlös" zu rechnen( Null-Differenz zw.Schulden-Ertrag!!)..die Familie behält Wohnung...etc..
Dreht den Spieß rum!!!


P.S.: falls ich irgendwelche Fakten verwechselt hab..bitte ich um Nachsicht...


Viel Glück ansonsten wünscht die
Micky
 

Micky II

Aktives Mitglied
Muss noch dazu anmerken, dass bei uns dieser Schritt mit der Bank abgesprochen war. Die Bank gab auch die Zustimmung, dass der Eintrag im Grundbuch etc. - nur auf meinen Namen - geändert wurde.

Deshalb gab es allerdings diese 2-jährige Haftung seitens meines Ex-Freundes. Als die Zeit vorbei war, lag und liegt die Belastung nur noch auf meiner Seite.

Bei euch macht mich jetzt stutzig, warum die Bank dann überhaupt eine Bürgschaft verlangt. Wenn die Bank nie einen neuen Vertrag mit der Ex-Frau ausgemacht hat, steht dein Vater ja immer noch mit drin. Dann wäre eine Bürgschaft doch Blödsinn. Er könnte so ja jederzeit zur Tilgung herangezogen werden.

Habe so den Verdacht, dass da was ganz anderes läuft, z.B. Änderung des Vertrages, wie bei mir und nun Zahlungsunfähigkeit der Frau oder so. Muss dein Vater unbedingt nachprüfen lassen.
 

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