Anzeige(1)

Wie kann ich den ersten Arbeits-Monat überbrücken, wenn mir keiner Geld leihen kann?

G

Gast

Gast
Hallo,

ich bin derzeit noch Student und schließe mein Studium im Dezember ab. Dafür bekomme ich Ende November noch BAFÖG ausgezahlt.

Ab dem 1. Januar läuft dann mein Arbeitsvertrag, in welchem mir das Geld erst am Ende des Monats ausgezahlt worden ist, leider auch nicht viel mehr als beim BAFÖG.

(Mein Freund meinte, dass man ein Darlehen beim Jobcenter beantragen konnte, dort wurde mir aber gesagt, dass ich keines bekommen kann, da es bei mir ja nahtlos vom Studium ins Berufsleben überginge).

Was kann ich noch machen? Um einen Vorschuss zu bitten, ist auch nicht so das wahre, insbesondere während der Probezeit. Und was man so hört, soll der Chef finanziell sehr geizig sein, aber er zahlt zumindest etwas über Tarif.

Geld leihen geht nicht, da meine Eltern kurz nach meiner Geburt gestorben sind und meine Freunde auch kaum Geld haben, da sie selber noch studieren oder arbeitslos sind.

Was würdet ihr mir raten?

(Ich muss ja von den 649 €, die ich dann Ende November bekomme, meine Wohnung im Dezember und Januar finanzieren. Die kostet mich einschl. Strom+Heizung 320 €. Somit habe ich dann nur noch 9 € für sonstiges [Fahrtkosten fallen wegen Semesterticket zunächst noch nicht an].
 
Liebe Gast-Schreiberin,

folgende Lösungsmöglichkeiten fallen mir spontan ein:

1) ich denke, dass das Sozialamt Dir weiterhelfen kann.

2) Dann kannst Du auch Deinen Arbeitsvertrag mitnehmen und mit Deiner Bank über das Problem sprechen.
Da allerdings würde ich nicht mit einem kleinen Angestellten reden, der keine Entscheidungskompetenz hat, sondern wenn schon dann mit einem Entscheider, also mindestens mit einem Abteilungsleiter.

3) Sprich mit Deinem Vermieter, zeige ihm Deinen Arbeitsvertrag und besprich mit ihm, dass Du die Mietzahlung solange aussetzt, bis Du das Gehalt auf Deinem Konto hast.

LG; Nordrheiner
 
Das Sozialamt ist dafür nicht zuständig, sondern das Jobcenter @Nordrheiner

@TE

Du solltest den Antrag beim Jobcenter stellen und hierbei unbedingt auf das Zuflussprinzip achten.

Ebenfalls wird es notwendig sein, dass du ein Ablehnungsbescheid für den Monat Dezember, sehr wahrscheinlich, vorlegen musst, wenn du erst dann Exmatrikuliert wirst.

Und ansonsten, nur einmal so gefragt, wenn du deine beiden Eltern schon so früh verloren hast, wieso bekommst du da keine Waisenrente?

Deutsche Rentenversicherung - Renten an Hinterbliebene - Halb & Vollwaisenrente

Damit hättest du wahrscheinlich nicht einmal Bafög beantragen müssen.
 
Hallo,
ich bin derzeit noch Student und schließe mein Studium im Dezember ab. Dafür bekomme ich Ende November noch BAFÖG ausgezahlt.
Ab dem 1. Januar läuft dann mein Arbeitsvertrag, in welchem mir das Geld erst am Ende des Monats ausgezahlt worden ist, leider auch nicht viel mehr als beim BAFÖG.

Hallo,
meiner Ansicht nach hast Du Anspruch auf Wohngeld - vorausgesetzt Dein monatliches Einkommen ist fast so hoch wie das
BaFÖg.
Beantrage bitte Aufstockung zum ALG II.
Sollte Dir diese Aufstockung zum ALG II zustehen, hast Du die Möglichkeit, eine Vorauszahlung zu beantragen,
um den Monat Januar gut überbrücken zu können. Diese Vorauszahlung wird Dir jedoch im nächsten Monat
abgezogen. Die genauen Beiträge für Haushaltsvorstand etc. kann ich Dir leider die nennen.
Vielleicht findest Du in Deinem Ort eine vom Sozialamt unabhängige Beratungsstelle, um Dir dort genauere
Auskunft geben zu lassen. Vielleicht kann Dir ein neutraler Anruf bei der Caritas die Adresse unabhängiger
Beratungsstellen geben. Vielleicht kann Dir an der Uni geholfen werden. Es gibt auch dort eine Beratungsstelle
für gewisse Unterstützungen. Dort können Darlehen beantragt werden. Ich würde Dir das Letztgenannte
empfehlen. Vielleicht hat Du dort die Möglichkeit, ein geringes Überbrückungsdarlehen für den Monat
Januar aufzunehmen und dieses anschließend mit einer geringen Tilgung zurückzuzahlen, die Du bei
höherem Lohn/Gehalt jederzeit erhöhen kannst.
Solltest Du beides oder eines davon bekommen, gibt es die Möglichkeit, bei der Tafel mit einem Tafelausweis einzukaufen.

Falls beides abgelehnt wird, hast Du die Möglichkeit kostenlos beim Sozialgericht zu klagen. Auch Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter können sich vertun.

liebe Grüße
 
Wie gesagt, beim Jobcenter war ich ... Dort wurde mir gesagt, sofern ich von Ihnen keine Leistungen beziehe, gibt es auch kein Darlehen. Der Berater meinte, er könnte nur was tun wenn mindestens ein Monat zwischen Studienabschluss und Berufsanfang wäre. Bei mir nicht der Fall. Nur Weihnachten/Silvester dazwischen.

Vermieter: Droht mir mit Kündigung, wenn ich Anfang Januar nicht rechtzeitig zahle (Momentan habe ich für die Miete noch einen Dauerauftrag laufen, den zu kündigen kostet ja auch noch 6-7 €).

Ich weiß nicht, ob du das meinst. Beim ASTA war ich schon, die hatten mich ja dann ans Jobcenter verwiesen, ASTA dürfe hier erst im Nachhinein auszahlen und im Semester zuvor hab ich zu viel verdient, allerdings bin ich erst vor drei Monaten in diese Wohnung hier eingezogen, und hab von meinem zuvor Verdienten Geld halt die Kaution bezahlt (und die alte Wohnung noch für 1 1/2 Monate weiter, da ich keinen Nachmieter gefunden habe und diese Wohnung sonst halt nicht bekommen hätte - könnte alles nicht beim ASTA berücksichtigt werden.)

Nun alle sagen mir: Sie werden das Geld ja für Januar bekommen. (Meinen Nebenjob hatte ich aufgegeben um mich auf meine Abschlussarbeit konzentrieren zu können).
 
Ich nochmal :

Ich will nur, dass mir der eine Monat irgendwie überbrückt wird. Wenn mir jemand 500 € gibt/leiht, könnte ich meine Sachen ja schon erledigen.
Aufstockung - ja, das wurde mir auch gesagt, allerdings müsste ich dann trotz der Arbeit auch 3-4 Bewerbungen pro Monat schreiben, um einen Vollzeitjob zu finden. Da hatte ich gesagt, dass mich das zuzüglich zu einem neuen Job überfordern würde und mich die ersten drei bis vier Monate erstmal auf meine neue Arbeitsstelle konzentrieren will. Musste diese Aussage auch so unterschreiben, dass ich die getätigt hätte. Nun ja, ich will mich halt erstmal auf das Wesentliche Konzentrieren. Und das ist halt der Halbtagsjob. (Könnte vielleicht das der Grund sein, dass man mir sofort mit Ablehnung gekommen ist? Nun ja, und mit den 860/870 €, die mir bleiben würde ich auch gut über die Runden kommen, wenn halt nicht der Lohn erst am Ende des Monats kommen würde - da will ich auch nicht noch eine Aufstockung, die mit Pflichten verbunden ist, welche mich überfordern würden!)
PS: Tafelausweis hattee ich schon mal, aber das Obst was man dort ist, ist immer total verdellt - im 4. Semester war ich schon mal dort. Da wurden mir eklige Kartoffeln angedreht oder Bananen mit vielen dunklen Stellen. Gerade bei Obst ekel ich mich vor so was, so was kann man ja nicht mal mit Handschuhen anfassen - Igitt!!! Und dann wird das eklige Obst noch auf die Nudelpackung gelegt - und ich mag es einfahc nicht, wenn ich eine Packung anfassen muss, an der schon irgendwas ekliges klebt oder die sowas berüht hat [ja, diesbezüglich bin ich sehr eigen - außerdem mag ich die dunklen so weichen Bananen gar nicht, die müssen lecker fest sein (also wenn sie noch leicht grünlich sind)])
 
Wie gesagt, beim Jobcenter war ich ... Dort wurde mir gesagt, sofern ich von Ihnen keine Leistungen beziehe, gibt es auch kein Darlehen. Der Berater meinte, er könnte nur was tun wenn mindestens ein Monat zwischen Studienabschluss und Berufsanfang wäre. Bei mir nicht der Fall. Nur Weihnachten/Silvester dazwischen.

Das ist Quatsch, die müssen einspringen, sobald die Bedürftigkeit vorliegt und da ist es egal, ob du im nächsten Monat Geld bekommst oder nicht!

Und Alternativ dazu hat der Gesetzgeber hierzu schon ein Gesetz verfasst

https://dejure.org/gesetze/SGB_II/27.html

Das bedeutet, stelle den Antrag und gebe diesen nachweisbar ab!

Vermieter: Droht mir mit Kündigung, wenn ich Anfang Januar nicht rechtzeitig zahle (Momentan habe ich für die Miete noch einen Dauerauftrag laufen, den zu kündigen kostet ja auch noch 6-7 €).

Die Wohnungskündigung wird diesem nichts bringen, denn die darf nur ausgesprochen werden (schau mal in deinen Mietvertrag oder hier https://dejure.org/gesetze/BGB/543.html ), wenn 2 Mieten nicht gezahlt wurden. Bei einer ist es daher nicht zulässig und selbst wenn, kannst du diese Verpflichtung, dem Gesetz nach, noch nachholen, so dass die Kündigung dann "verpufft".
 
Kann sein, dass dir vielleicht HartzIV zusteht. Einfach mal bei der Arge nachfragen.

Nein, das kann ich mit Sicherheit sagen.
Hartz vier wird am Anfang des Monats ausgezahlt... da der TE jedoch zum Ende des Monats seine Gehaltszahlung erhält, müsste er das Hartz 4 zurückzahlen. Blöde Regelung, ist aber so.
 
Nein, das kann ich mit Sicherheit sagen.
Hartz vier wird am Anfang des Monats ausgezahlt... da der TE jedoch zum Ende des Monats seine Gehaltszahlung erhält, müsste er das Hartz 4 zurückzahlen. Blöde Regelung, ist aber so.

Das steht doch noch gar nicht fest und du berücksichtigst hierbei nicht das Zuflussprinzip. Es reicht schon aus, dass das Gehalt erst am 1.2 auf dem Konto gutgeschrieben wird, damit man das erhaltene Geld für den Monat Januar nicht zurückzahlen muss!
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben